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Etwa 40 Militärgegner protestieren gegen Gefechtsübungszentrum

12.09.2012 | 17:16 Uhr

Etwa 40 Militärgegner haben in der Altmark im Norden von Sachsen-Anhalt gegen das Gefechtsübungszentrum der Bundeswehr und den geplanten Ausbau protestiert. Sie errichteten bei Potzene, gut 15 Kilometer westlich von Letzlingen, auf einem privaten Grundstück ein Camp. Die Proteste verliefen bis zum Mittwochabend ohne Zwischenfälle, wie ein Polizeisprecher auf dapd-Anfrage sagte.

Magdeburg (dapd-lsa). Etwa 40 Militärgegner haben in der Altmark im Norden von Sachsen-Anhalt gegen das Gefechtsübungszentrum der Bundeswehr und den geplanten Ausbau protestiert. Sie errichteten bei Potzene, gut 15 Kilometer westlich von Letzlingen, auf einem privaten Grundstück ein Camp. Die Proteste verliefen bis zum Mittwochabend ohne Zwischenfälle, wie ein Polizeisprecher auf dapd-Anfrage sagte. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte zuvor das Versammlungsverbot des Kreises Salzwedel im Umfeld des Truppenübungsplatzes bestätigt.

Proteste gegen den Truppenübungsplatz Altmark seien außerhalb eines begrenzten Korridors, in dem das Versammlungsverbot bestehe, aber weiterhin erlaubt, teilte die Polizei weiter mit. Schließlich habe jeder Mensch das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Aufgrund von Sicherheitsrisiken seien Proteste im Korridor um den Übungsplatz herum jedoch nicht erlaubt.

Der Sicherheitskorridor war nach Angaben der Polizei notwendig geworden, weil die Initiatoren des Camps dazu aufgefordert hatten, den Militärbetrieb zu blockieren und zu sabotieren. Die Polizei hatte Straftaten wie Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung befürchtet und die Aufrufe als erhebliches Sicherheitsrisiko eingestuft. Deshalb hatten sich alle beteiligten Behörden auf einen Sicherheitskorridor rund um den Truppenübungsplatz verständigt, in dem per Allgemeinverfügung Versammlungen verboten sind.

Vor dem Hintergrund des Protestcamps gegen das Gefechtsübungszentrum, das vom 10. bis 17. September stattfindet, hatte der Kreis Versammlungen unter freiem Himmel verboten. Der Veranstalter einer für Samstag (15. September) vor der Zentrale des Gefechtsübungszentrums geplanten Versammlung hatte dagegen geklagt.

Das Verwaltungsgericht, das diesen Antrag ablehnte, stellte fest, der Landkreis habe zu Recht das Vorliegen einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit angenommen. Es sei davon auszugehen, dass es zu umfangreichen Protesten und Blockaden kommen werde, wie sich aus vielfachen Aufrufen im Internet ergebe. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

( Aktenzeichen: 1 B 277/12 MD www.justiz.sachsen-anhalt.de/vg-md )

dapd

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