Ermittler dürfen auch E-Mails auf Servern beschlagnahmen
15.07.2009 | 14:29 Uhr 2009-07-15T14:29:00+0200
Karlsruhe. Verdächtige einer Straftat können E-Mails nicht vor Ermittlern der Kriminalpolizei verbergen. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Betroffener hatte versucht, den Zugang zum Mail-Server zu versperren. Für die Beschlagnahmung ist ein richterlicher Beschluss nötig.
Ermittler dürfen selbst dann auf E-Mails von Verdächtigen zugreifen, wenn die elektronische Post nur auf Servern eines Providers abgespeichert ist. Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Für das Beschlagnahmen von E-Mails brauchen die Ermittler allerdings einen richterlichen Beschluss, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hervorgeht.
Im konkreten Fall waren 2.500 online gespeicherte E-Mails eines Verdächtigen beschlagnahmt worden, wogegen sich der Mann wehrte und bis nach Karlsruhe ging - letztlich erfolglos. Die Richter räumten zwar ein, dass der Ermittler-Zugriff auf E-Mails ein Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis sei. In bestimmten Fällen seien die Vorschriften der Strafprozessordnung aber wichtiger. Der Mann sei nicht in seinen Grundrechten verletzt worden.
E-Mails, die für das Strafverfahren nicht relevant sind, sollen den Richtern zufolge zwar möglichst nicht erfasst werden. Der Zweite Senat räumte aber ein, dass die Aussonderung und Trennung der E-Mails in vielen Fällen nicht während der eigentlichen Hausdurchsuchung möglich ist - folglich müssten auch E-Mails, die nichts mit dem Fall zu tun hätten, beschlagnahmt werden dürfen.
Alle 2.500 E-Mails des Verdächtigen beschlagnahmt
Gegen den Beschwerdeführer war wegen Betrugs und Untreue ermittelt wurde. Ein Amtsgericht hatte eine Razzia in seiner Wohnung angeordnet, damit vor allem Textdateien und E-Mails als Beweismittel sichergestellt würden. Der Mann hatte sein E-Mail-Programm aber so eingestellt, dass seine E-Mails nicht standardmäßig auf seinen lokalen Rechner übertragen wurden, sondern auch nach dem Abruf in einem zugangsgesicherten Bereich auf dem Mailserver seines Providers gespeichert blieben.
Den Zugang dazu wollte er den Ermittlern versperren: Trotz ihres Durchsuchungsbefehls hätten sie kein Recht, seine online gespeicherten E-Mails zu lesen, lautete seine Argumentation. Deshalb baten die Ermittler noch vor Ort um die richterliche Erlaubnis, die Daten auf dem E-Mail-Account des Verdächtigen beschlagnahmen zu lassen und bekamen sie. Noch am selben Tag wurden beim Provider die gesamten etwa 2.500 E-Mails des Beschwerdeführers kopiert, die seit Januar 2004 bis März 2006 auf dem Mailserver gespeichert worden waren.

06:53
@ 7 Pit..
oder das Gehirn anstrengen....
;~|
10:25
Sehr schön. Schnell ein Schlagwort in die Diskussion geworfen -das hier überdies nicht passt- und dann meinen, man hätte einen Beitrag getan.
Kollektiv-er Schwachsinn. Nächstes Schlagwort PGP!
Und nun?
21:17
TrueCrypt
17:17
Fragt sich eigentlich nur, wie weit man eine Staftat auslegen darf???
Ich glaube, das ist auch wieder ein KAUGUMMI-PARAGRAPH, den man so weit ziehen kann wie Kaugummi...
13:37
Wird bei der WAZ eigentlich noch recherchiert?
Den korrekten Sachzusammenhang kann man unter:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,636293,00.html
lesen.
Dort steht ganz klar, dass nicht gegen den Verfassungskläger, sondern gegen 2 seiner Geschäftpartner wegen Betruges und Untreue ermittelt wurde. Der Käger war überhaupt nicht beschuldigt!
12:51
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12:05
ich frage mich immer: wie wäre die geschichte verlaufen, hätte
es bereits vor siebzig jahren, die heutige computertechnik gegeben ???
12:02
Zum einen hat der Mann ein IMAP-Postfach, was so nichts mit Einstellungen am E-Mail Programm zu tun hat. Man kann das Protokoll nämlich nicht einfach am E-Mail Programm umstellen und viele Provider lassen sich ein IMAP-Konto teuer bezahlen.
Und die Aussage, Verdächtige einer Straftat können E-Mails nicht vor Ermittlern der Kriminalpolizei verbergen., ist schlichtweg falsch. Da kann jedes Gericht so oft es will entscheiden. Mit der richtigen Technik ist der Zugriff, ohne die Daten zu zerstören, unmöglich.