Die Gier nach Wählerstimmen
12.03.2013 | 18:35 Uhr 2013-03-12T18:35:00+0100
Die Absichtserklärung von Schwarz-Gelb, die Manager-Boni nach dem Vorbild der Schweiz zu begrenzen, ist ein Beispiel für Populismus. Sie ist gleichwohl opportun. Da man eine Neiddebatte so oder so in Kauf nehmen muss, kann es nicht schaden, das letzte Wort per Gesetz verbindlich den Aktionären zu geben.
Würde die Koalition die Boni der Manager auch begrenzen, wenn die Schweiz es nicht vormachen und die Wahl nicht näher rücken würde? Zwei Fragen, aber nur eine Antwort: Nein.
Die Absichtserklärung ist ein Beispiel für Populismus.
Sie ist gleichwohl opportun, einmal in der Sache, weil Jahresbezüge von 14 Millionen Euro sozial obszön sind; sodann taktisch, weil sich die Regierung weder von der EU-Kommission überholen lassen noch im Wahlkampf für exorbitante Boni geradestehen will. Weder sind Stimmungen per se falsch, noch ist es verwerflich, auf das Volk zu hören, im Wahlkampf nicht, auch sonst nicht.
Der springende Punkt ist: Haben wir es mit Aktionismus zu tun? Die Antwort hängt davon ab, ob die Korrektur im Aktienrecht mehr als weiße Salbe ist und ob sie vor der nächsten Wahl in Kraft treten kann. Die Gehälter werden schon heute offen gelegt. Nur ist das Votum der Hauptversammlung nicht verbindlich.
Da man eine Neiddebatte so oder so in Kauf nehmen muss, kann es nicht schaden, das letzte Wort per Gesetz verbindlich den Aktionären zu geben.

10:25
Aus meiner Sicht ist es lächerlich, die Höhe der Managergehälter zu diskutieren und gleichzeitig die oftmals ebenso überhöhten Gehälter in Film, Fernsehn und Sport auszublenden, die letztlich überwiegend vom Gebührenzahler getragen werden. Wer einen privaten Weltkonzern führt, der verdient auch ein ordentliches Gehalt. Welches Gehalt dabei angemessen ist, wird man kaum pauschal festlegen können. Es wäre vernünftig, als Vergleichsmassstab die Gehälter heranzuziehen, die Familienunternehmen ihren Fremdmanagern gewähren, und diese Ausgangsbasis durch Zu-/Abschläge wegen Unterschiede z. Bsp. bei den Unternehemensgrößen anzupassen. Die Gewährung von darüber hinausgehenden Supergehältern ohne sachliche Rechtfertigung könnte man als Sorgfaltspflichtverletzung der Aufsichtsräte ausgestalten, die zum Schadensersatz verpflichtet. Ein Schadensersatzanspruch scheidet aber aus, wenn die Hauptversammlung die Gehaltshöhe abgesegnet hat - der jetzt diskutierte Vorschlag führt daher in die Irre.
09:58
Wer sagt denn, dass eine gesetzlich vorgebebene Entscheidung über Manager-Boni durch die Aktionäre zugleich eine Begrenzung ist?? Auch die WAZ müßte wissen, dass die Hauptversammlungen der Kapitalgesellschaften von den Banken (!!) dominiert werden.
Warum also diese (manipulative) Desinformation Ihrer Leserschaft??
Zudem: Über die Grundvergütung der Manager sollen die Aktionäre auch in Zukunft nicht bestimmen; liegt dann nicht im Falle eines Falles dort eine Erhöhung nahe?
Über "sozial obszöne" Jahresbezüge kann logischerweise keine Neiddebatte geführt werden - oder?
Schließlich: Das probateste Mittel gegen solch sozial Obszönes ist ein entsprechend progessiver Einkommenssteuertarif von mindestens 50% Grenzsteuersatz, der dann der Allgemeinheit zu gute kommt; auch wenn ihn besonders die FDP keineswegs will - Obszönitäten müssen sich lohnen!
06:55
Immer noch nicht bemerkt, dass die Gesetzesinitiative in der Schweiz für eine Gesetzeslage isr, die in Deutschlnad schon lange besteht, Herr Sanches?
Dass ihr Journalisten nicht mehr richtig recherchieren könnt, ist ja hinlänglich bekannt, aber es sollte euch doch möglich sein, die Leute dahongehend aufzuklâren, dass die Schweizer Initiative nicht das ist, was sie scheint zu sein, oder?