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Deutschland unterzeichnet Acta-Abkommen vorerst nicht

10.02.2012 | 16:03 Uhr
Deutschland unterzeichnet Acta-Abkommen vorerst nicht
Internetaktivisten protestieren gegen das Acta-Abkommen. (AP Photo/Alik Keplicz)

Berlin.  Deutschland will das umstrittene Anti-Produktpiraterie-Abkommen Acta vorerst nicht unterzeichnen. Die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe in dieser Woche Bedenken angemeldet, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Freitag.

Deutschland will das umstrittene Anti-Produktpiraterie-Abkommen Acta vorerst nicht unterzeichnen. Die zuständige Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe in dieser Woche Bedenken angemeldet, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Freitag der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Damit "eventueller Diskussionsbedarf" ausgeräumt werden könne, sei die Unterzeichnung zunächst nicht erfolgt. Damit sei aber "keine Entscheidung in der Sache verbunden".

Das Abkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten, den USA und neun weiteren Ländern sieht vor, das Vorgehen gegen Produktpiraterie, Fälschungen und andere Verstöße gegen das Urheberrecht zu vereinheitlichen. Weltweit sind für Samstag zahlreiche Demonstrationen gegen Acta geplant, unter anderem wegen der Einschränkungen des Internets . Auch in Deutschland haben zahlreiche Organisationen zum Protest aufgerufen.

Geistiges Eigentum

Das Urheberrecht schützt Leistungen des menschlichen Geistes. Durch das deutsche Urheberrechtsgesetz wird der Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes geschützt. Damit dient es den ideellen und materiellen Interessen des Urhebers.

Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Unter Werken versteht der Gesetzgeber "nur persönliche geistige Schöpfungen". Hierzu zählen unter anderem Sprachwerke wie Schriftwerke , Reden und Computerprogramme sowie Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Darüber hinaus werden Werke der Musik, Fotografien sowie Filmwerke geschützt.

Das Recht, sein Werk zu nutzen, bedeutet dabei, dass grundsätzlich nur der Urheber selbst sein Werk vervielfältigen, verbreiten, ausstellen oder öffentlich wiedergeben darf. Soweit ein anderer als der Urheber das Werk nutzt, steht dem Urheber "eine angemessene Vergütung" zu. Auch wenn der Urheber und der Nutzer keine Absprache über eine solche Vergütung getroffen haben, gilt dem Urheberrechtsgesetz nach "die angemessene Vergütung als vereinbart". Damit wird dem Urheber ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung eingeräumt.

Das Urheberrecht erlischt grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Soweit es mehrere Urheber gibt, erlischt es 70 Jahre nach dem Tode des am längsten lebenden Miturhebers. Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Veröffentlichung.(dapd)

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Kommentare
11.02.2012
14:19
Blockierter Kommentar.
von gratilobotommy | #5

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

11.02.2012
13:09
Deutschland unterzeichnet Acta-Abkommen vorerst nicht
von kamener1967 | #4

Sobald ACTA in Deutschland in Kraft tritt, ist ein Teil des Grundgesetzes Makulatur. Und sobald Ministerin Leutheuser-Schnarrenbeger unterschrieben hat, wird wieder einmal deutlich, das wir es mit "unserer" jetztigen Regierung, mit lupenreinen Klientelpolitikern zu tun haben. Es wird nur und ausschließlich das Kapital der Vermögenden geschützt.

Ich weiß gar nicht, warum die sich noch "Volksvertrter" nennen dürfen, welches Volk vertreten die denn? Leider werden die immer wieder gewählt, auch wenn frühere Parteigrenzen aufgebrochen sind. Es gibt viel zu viele Leute, die sich nicht mit Politik und Parteien befassen und machen ihr Kreuz da, wo sie es gewohnt sind, oder Papa schon sein Kreuz gemacht hat.

1 Antwort
Deutschland unterzeichnet Acta-Abkommen vorerst nicht
von Pinky00 | #4-1

Kann ich Dir sagen wen die Vertreten: Sich selber und sonst niemanden.

10.02.2012
20:46
Deutschland unterzeichnet Acta-Abkommen vorerst nicht
von Pinky00 | #3

Ein Glück, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Das Thema wird jetzt einfach lange genug tot geschwiegen, aber spätestens wenn die Unterzeichnung bekannt wird, denke ich, dass der Teufel los sein wird. Und das zu Recht. Die Bürger in den EU Länder werden schon genug gegängelt, da muss sowas nicht auch noch sein.

10.02.2012
20:27
Deutschland unterzeichnet Acta-Abkommen vorerst nicht
von kuba4711 | #2

Eine Demo hat noch nie geschadet!
Mich stört in diesem Zusammenhang das Wörtchen "vorläufig!
Klar ist ,dass den Mächtigen die kommunikative und aufklärerische Möglichkeit des Internet ein furchtbarer Dorn im Auge ist!
Also lieber mal demonstrieren am Samstag!

10.02.2012
19:37
Deutschland unterzeichnet Acta-Abkommen vorerst nicht
von Sahneschnittchen | #1

Die Unterzeichnung wurde nur ausgesetzt! Das ist nur eine Taktik um den morgigen Protest der Bürger zu schwächen. Danach wird die Bundesregierung das Abkommen ratifizieren. Nur mit aktiver Beteiligung von vielen Tausenden können wir die Ratifizierung verhindern.

In vielen Städten finden Demonstrationen statt. Eine Übersicht dazu hier: http://wiki.stoppacta-protest.info/DE:Uebersicht_Demos

Alleine in Düsseldorf haben sich über Facebook knapp 6000 fest für die Demo angemeldet. Viele kommen in Gruppen, deshalb ist davon auszugehen, das morgen in Ddorf ca 10.000 demonstrieren werden: https://www.facebook.com/events/228942327190942/

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