Der Streit um die Sterbehilfe geht weiter
12.10.2012 | 18:15 Uhr 2012-10-12T18:15:00+0200
Berlin. Nach intensiver Debatte über die Sommermonate hatte das Bundeskabinett vorgeschlagen, die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten. Strafbar wäre danach künftig, Betroffenen das tödlich wirkende Mittel mit Gewinnabsicht zu verschaffen oder gewerbsmäßig Sterbezimmer anzubieten. Die Länder fanden aber im Bundesrat keine gemeinsame Haltung zu dem Entwurf der Bundesregierung.
Wer einem Lebensmüden beim Selbstmord hilft und dafür Gebühren kassiert, dem sollen künftig bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohen. So will es die Bundesregierung – doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Der Bundesrat, der sich gestern erstmals zum Gesetzentwurf des Kabinetts hätte äußern sollen, konnte sich wieder zu keiner Stellungnahme durchringen.
Denn das Thema ist brisant. Selbstmord ist vom deutschen Strafrecht nicht erfasst, entsprechend straffrei ist auch die Beihilfe dazu, und daran will im Prinzip niemand etwas ändern. „Ein nicht gewerbsmäßig handelnder Teilnehmer ist straffrei“, heißt es im Gesetzentwurf, wenn der Selbstmordwillige „sein Angehöriger oder eine andere ihm nahestehende Person ist“.
Hilfe zum Selbstmord als Dienstleistung
Wenn aber nicht? Die Verfasser des Ende August im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs sehen eine zunehmend anstößige Tendenz. Auch in Deutschland, klagen sie, häuften sich die Fälle, „in denen Personen auftreten, deren Anliegen es ist, einer Vielzahl von Menschen in Form einer entgeltlichen Dienstleistung eine schnelle und effiziente Möglichkeit für einen Suizid anzubieten“.
Der Ruf nach der Todespille sei Ausdruck von Panik, sagt Dr. Matthias Thöns, aus Angst vor unerträglichen Schmerzen. Der Wittener Palliativmediziner begleitet todkranke Menschen und ihre Angehörigen. Er weiß: Wenn die Kranken erfahren, dass es anders geht, wollen sie weiterleben
Dem will die Regierung einen Riegel vorschieben. Denn die Folgen wären in ihren Augen erschreckend. In der Gesellschaft könnte sich die Ansicht durchsetzen, auch Selbstmord sei nichts weiter als eine normale gewerbliche Dienstleistung, was dem Menschenbild des Grundgesetzes, dem Schutz des Lebens als des höchsten Rechtsgutes, zuwiderliefe. Mehr noch: Alte und kranke Menschen könnten sich gedrängt fühlen dieses „Angebot“ in Anspruch nehmen zu müssen, um ihrem Umfeld nicht zur Last zu fallen, warnt die Justizministerin.
Schon Werbung bestrafen?
Neu ist die Debatte nicht. Sie wurde bislang vor allem aus den Ländern befeuert. Bereits vor sechs Jahren lag im Bundesrat ein Gesetzesantrag vor, die „geschäftsmäßige“ Förderung der Selbsttötung zu verbieten. Er fand keine Mehrheit, doch fasste die Länderkammer im Juli 2008 nochmals eine entsprechende Entschließung.
Das Gesetz ist umstritten: Wer einem anderen beim Selbstmord hilft, macht sich strafbar. Wer den Sterbenden zum Sterbehilfer begleitet, bleibt allerdings straffrei. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verteidigte diese Ausnahme gegenüber Kritikern.
Wiederum zwei Jahre später brachte Rheinland-Pfalz einen Entwurf ein, der darauf abzielte, nicht die gewerbliche und kostenpflichtige Mitwirkung an einem Selbstmord, sondern schon die „Werbung für Suizidbeihilfe“ unter Strafe zu stellen. Es sei „unerträglich“, empörte sich die Mainzer Regierung, „wenn die natürliche Hemmschwelle vor dem Tod dadurch abgebaut werden soll, dass vermeintlich leichte Wege vom Leben zum Tod aufgezeigt werden“.
Strafe für gewerbliche Suizidbeihilfe
Im Rechtsausschuss des Bundesrates fand die Initiative keine Gnade. Hier entstand ein völlig neuer Gesetzentwurf, der jetzt darauf abzielte, nicht Werbung, sondern „gewerbliche und organisierte Suizidbeihilfe“ generell zu bestrafen. Wer ein Gewerbe betreibe oder eine Vereinigung gründe, um Selbstmorde zu ermöglichen, sollte in den Knast oder Geldstrafe zahlen.
Im Vergleich dazu geht der Entwurf der Bundesregierung, die damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag einlöst, weniger weit. Er hebt allein auf das finanzielle Gewinnstreben ab. Kritiker warnen vor einem verfassungsrechtlichen Risiko: Wenn die Beihilfe im Prinzip straflos bleiben solle, sei die Gewerbsmäßigkeit allein kein ausreichender Strafgrund.

22:25
Wenn ich absehbar einem langen Leiden ausgesetzt bin, das letztlich zu einem qualvolles Sterben wird, werde ich schon Mittel und Wege wissen, wie man dem schnell ein Ende setzt.
13:51
Nein, den Staat geht es nicht an, wer leben und wer sterben darf. Jeder Mensch hat das Recht dieses eigenständig zu entscheiden. Und diesen Wunsch muß man auch respektieren. Fakt ist das man immer irgendwelche Märchen verbreitet um Angst zu schnüren. Menschen würden dann umgebracht und ähnliches. Gerade die Niederlande haben und doch gezeigt das dem nicht so ist. Und das ist gut so. Ich finde man darf die Hilfe nicht den angehörigen Aufbürden. Das geht gar nicht.
12:31
Tja. wir Deutschen sind schon ein bemerkenswertes Völkchen.
Welpenohren dürfen nicht kupiert werden, aber an männlichen Säuglingen darf herumgeschnippelt werden.
Tiere die leiden, werden mit der Spritze erlöst, Menschen die leiden, müssen möglichst lange leiden...
Sehr guter Kommentar !!!
12:26
Es geht den Politikern einiges an.
Wenn, sie ihren Job richtig machen.
Hier geht es im erheblichen Maße, um Schutz.
Angehörige bedrängen die ältere Dame, doch lieber sterben zu wollen, damit sie nicht ins Heim muss. Ihre Kinder würden ja Haus und Hof verlieren.
Spätestens bei Betreuten Bürgern, wird es echt schwer.
Hier sind ja schon die Patientenverfügungen, nicht ohne. Geht der Betreuer und der Arzt überein, werden lebenserhaltende Maßnahmen auch mal nicht eingeleitet.
Auch hier sind wirtschaftliche Verwicklungen oft nicht gänzlich auszuschließen.
Der Weg von man darf, zu man kann,zu sollte ist schnell begangen.
11:47
es geht die politiker einen schwei...dreck an wie ich selbstbestimmt mein leben beende.
00:07
Der Tod gehört zum Leben. Und so wie ich mein Leben selbst bestimme, möchte ich auch über den Zeitpunkt und die Art meines Todes selbst bestimmen.
Meine vor 4 Jahren verstorbene Ehefrau hat aufgrund ihrer unsäglichen Schmerzen die (sehr liebevolle) Sterbehilfe von Dignitas in der Schweiz in Anspruch genommen. Diese Schritt war für sie und die ganze Familie eine sehr schwere Entscheidung gewesen.
Dignitas hat ihren Gesundheitszustand anhand von Aktenauszügen und mit zwei an zwei verschiedenen Tagen stattgefundenen ärztlichen Untersuchungen feststellen lassen. Sie ist dann in Frieden gestorben.
Meine Frau musste krank genug sein, um sterben zu d ü r f e n. Aber sie musste auch gesund genug sein, um sterben zu k ö n n e n. Denn sie musste noch die Kraft haben, um die Reise in die Schweiz zu schaffen.
Hätte sie in Deutschland einen selbst bestimmten Tod sterben dürfen, hätte sie noch einige Monate - vielleicht sogar viele Monate länger bei uns bleiben dürfen.