Der Mann, der das Sorgerechts-Urteil erstritt
03.08.2010 | 18:03 Uhr 2010-08-03T18:03:00+0200
Essen.Horst Zaunegger hat das Sorgerechts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Rechte nichtverheirateter Väter stärkt, erstritten. Im Gespräch mit der NRZ fordert er eine konsequente Umsetzung in der Praxis.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Rechte nichtverheirateter Väter stärkt, fordert der Kläger eine konsequente Umsetzung in der Praxis: „Das eine sind Gesetze, das andere, wie man sie auslegt. Viele Jugendämter sind ja noch immer dominiert von Frauen“, sagte Horst Zaunegger aus Pulheim, der seit acht Jahren vor deutschen Gerichten um das Sorgerecht seiner 15-jährigen Tochter kämpft.
Als seine Tochter im Januar 1995 das Licht der Welt erblickte, dachte Horst Zaunegger nicht im geringsten daran, dass er wegen ihr mal vor ein Gericht ziehen würde. Der Musiker aus Pulheim, geboren 1964, war zwar mit der Mutter nicht verheiratet, dennoch war es ein Wunschkind. Dreieinhalb Jahre später trennte sich das Paar jedoch – die Mutter lebte mit dem gemeinsamen Kind zunächst in einer anderen Wohnung im gleichen Haus.
Zaunegger setzte sich zur Wehr
Anfang 2001 zogen sie aber ins 15 Kilometer entfernte Köln, und Horst Zaunegger sollte von diesem Tag an seine Tochter nur noch einmal wöchentlich sehen dürfen. Das Gesetz wollte es so, es gab unverheirateten Müttern die alleinige Entscheidungsgewalt. Horst Zaunegger aber setzte sich zur Wehr: Auf seine Initiative hin befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Ende des vergangenen Jahres, dass das deutsche Gesetz gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Gestern stärkte auch das Bundesverfassungsgericht die Rechte nichtehelicher Väter – sehr zur Freude Hans Zauneggers.
Herr Zaunegger, können Sie sich überhaupt noch richtig freuen, dass das Müttermonopol nun gefallen ist?
Horst Zaunegger:Das ist es ja noch nicht ganz. Ein großer Schritt ist getan, aber es bleibt ein kleiner Wermutstropfen: Es gibt noch immer Gruppen von Vätern, die keinen selbstverständlichen Zugang zur Ausübung der gemeinsamen Sorge haben. Elternrecht ist Grundrecht. Aber es ist toll, dass erstmal so entschieden worden ist.
Für Sie persönlich kommt das Urteil zu spät. Wie haben Sie die vergangenen Jahre mit Ihrer Tochter verbracht?
Zaunegger:Meine Tochter lebt mittlerweile seit einem Jahr bei mir. Ich habe zwar immer noch nicht das gemeinsame Sorgerecht, aber das ist für mich ja nicht mehr wichtig. Ich bleibe trotzdem aktiv, setze mich weiter ein. Es ist ein großes Leid, das bisher produziert wurde. Die Kinder waren zwar nicht weg, aber man war sehr beschnitten in seinen Möglichkeiten – das ist eine große Ohnmacht.
Haben sie während dieser acht Jahre Unterstützung erfahren? Mental wie finanziell?
Zaunegger:Es ist wichtig, selber dafür zu sorgen, eine praktizierbare Lösung zu finden. Meine große Motivation habe ich daraus gezogen, dass diese Ungerechtigkeit so himmelschreiend und einer Demokratie unwürdig war. Finanziell war es ein überschaubarer Rahmen, meine Eltern haben mir geholfen, wenn mal eine größere Summe zu zahlen war. Zu prozessieren war nicht so teuer, wie man meint. Insgesamt etwa 7000 Euro, aber die bekomme ich ja von der Bundesregierung zurück.
Warum aber haben sich so wenige für ihre Rechte so eingesetzt wie Sie und sich stattdessen mit der Rolle des Zahlvaters abgefunden?
Zaunegger:Dafür gibt’s eine einfache Erklärung: Wenn ein Kind beim Vater lebt, dann, weil die Mutter so entschieden hat und es ihr in den Kram passt. Ansonsten blieb den Vätern bisher nicht viel übrig, man konnte seine Grenzen nicht überschreiten. Ich habe es getan, mich sozusagen aus dem System herausbewegt. Aber dieser gesellschaftliche Wandel braucht Zeit, er nimmt jetzt erst langsam Fahrt auf.
Glauben Sie, dass sich trotz geänderter Rechtslage die Konflikte zwischen den beiden Elternteilen von Grund auf ändern werden? Kompromisse zu finden, wird dadurch nicht unbedingt leichter.
Zaunegger:Das eine sind Gesetze, das andere, wie man sie auslegt. Viele Jugendämter sind ja noch immer dominiert von Frauen. Die Eltern sollen sich ja streiten, aber man muss sich nun Gedanken machen, wie man sie zusammenbringt. Bei den Machtverhältnissen, wie sie bisher waren, musste sich der Stärkere, also die Mutter, ja nicht mit an den Tisch setzen. Man darf nicht zulassen, dass Kinder nicht das Recht auf beide Eltern haben. Wenn die Eltern erkennen, dass sie ihr Leben lang Verantwortung tragen müssen, profitieren davon auch die Kinder.

11:15
Der Mann, der das Sorgerechtsurteil erstritt war Rechtsanwalt Georg Rixe aus Bielefeld.
Seine Argumentation und seine profunde juristische Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit der Ausschluss nichtehelicher Väter vom gemeinsamen Sorgerecht gegen die Grund- und Menschenrechte verstösst, führten zum Urteil.
Natürlich wäre das alles nicht ohne das Engagement und ohne die Beauftragung von Rechtsanwalt Georg Rixe aus Bielfeld von Herrn Zaunegger zustande gekommen.
Man kann sich nun trefflich darüber streiten, wer das Bundesverdienstkreuz bekommen sollte. Ich meine, dass dieses insbesondere jenem gilt, welcher die Argumentation für diese Urteile geliefert hat......und die immense Arbeit der Klageerstellung auf sich genommen hat.
12:50
Horst Zaunegger sollte das Bundesverdienstkreuz bekommen...hat er jedenfalls mehr verdient als alle Zumwinkels dieser Welt.
12:50
Horst Zaunegger sollte das Bundesverdienstkreuz bekommen...hat er jedenfalls mehr verdient als alle Zumwinkels dieser Welt.
12:49
Horst Zaunegger sollte das Bundesverdienstkreuz bekommen...hat er jedenfalls mehr verdient als alle Zumwinkels dieser Welt.
10:57
Endlich, Endlich, Endlich werden die Väter gesehen und ihre Rechte gestärkt. Das war überfällig.
Was sagen jetzt die ganzen Konservativen dazu, vor allem in der CSU? Die haben doch bisher das Familienmodell vertreten: Mann und Frau verheiratet und dann Kinder kriegen. Fremdgehen: Is nit schlimm, da zahlste und gut is... Seehofer läßt grüßen...
Und jetzt? Wird Herr Seehofer das Sorgerecht für seine unehelichen Kinder beantragen und dieses auch ausüben? Hui, das gibt Gesprächsstoff in den Niederbayrischen Dörfern...Und so manche Dame dürfte jetzt süffisant vor der Türe stehen und ggfs. das Sorgerecht an den Erzeuger zum Teil abgeben. Welch ein Spaß, wenn die Großkopfeten ihre kleinen Fehltritte so präsentiert kriegen: So Schorschi, hier isch Dein Töchterchen. Sie will mehr Taschengeld, was sagscht? - oder - Sie hat ne 5 in Geschi, so tu doch was, Horschtle! - oder - jetzt geht sie in Strapsen zu den Linken, die undankbare, und das bei dem CSU-Vater, jetzt tu doch was, Du bischt doch Minischterpräsident, HaHaHa.
Bist gestern waren die Herren ja geschützt. Und jetzt kann es ihnen über ergehen. Ich könnt mich wegschmeissen.
10:43
Es wurde höchste Zeit, dass die Rechte der unverheirateten Väter gestärkt werden. Die Wichtigkeit des Vaters für die Entwicklung des Kindes wird meiner Ansicht sehr unterschätzt. Auch Väter lieben ihre Kinder und ich habe nie verstanden warum Unterhaltszahlungen seitens der Mütter erwartet werden, aber der Vater kein Sorgerecht hat und bei Entscheidungen außen vor bleibt.
07:42
Man hätte Unholy nie eine Tastatur geben sollen.
01:14
Horst Zaunegger bringt es auf den Punkt. Die praktische Auslegung der Gesetze ist ein schwieriges Feld. Wir vom www.vaetertreff.de kenn die mnachmal schwer erträgliche Mütterlastigkeit vieler institutionen zur Genüge.
Da muss sich auch einiges an Mentalität ändern. Aber immerhin hat das Urteil heute klargestellt: Ein positives Vaterbild hat Verfassungsrang.
22:43
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20:36
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