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Das bringt das neue Gesetz gegen illegalen Welpenhandel

Das bringt das neue Gesetz gegen illegalen Welpenhandel

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Foto: Bundespolizei/ dpa
Mit dem 1. August treten Änderungen im Tierschutzgesetz in Kraft, die den skrupellosen Handel mit Hundebabys eindämmen sollen. Ob den bedauernswerten „Wühltischwelpen“ damit schon geholfen ist, ist umstritten. Aber jeder Käufer tut gut daran, die strengeren Regeln zu kennen.

Berlin/Düsseldorf. 

Der braun-weiße Jack Russel Terrier kostet 200 Euro. Ein Welpe. „Reinrassig!“. Und: „Wenn Interesse besteht, einfach eine Email schicken!“ So steht es im Ebay-Inserat. Da ploppt ein Warnhinweis auf: „Schützen Sie sich vor unseriösem Welpenhandel. Unterstützen Sie keine Tierquälerei.“

Im Internet werden immer mehr Welpen gehandelt, und zwar auffällig billig. Von einem „illegalen Geschäft“, von „Wühltischwelpen“ und von einer „Welpenmafia“ sprechen Tierschützer. Aber nicht nur sie.

Am Freitag treten neue Tierschutz-Regeln in Kraft. Eine davon: Jeder, der künftig einen Hund aus dem Ausland verkaufen will, braucht eine Erlaubnis der Landesbehörden. Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) meint, damit seien die Kontrollbehörden „besser ausgerüstet“, um „skrupellosen illegalen Welpenhändlern ihr Handwerk zu legen.“

„Welpenproduktion“ in dunklen Verschlägen

Skrupellos? „Ja“, sagt Melitta Töller von Vier Pfoten. Sie kennt das Geschäft gut, die Tierschutzstiftung hat schon mehrfach Rechercheure losgeschickt, nach Polen und Rumänien, in die Slowakei und nach Tschechien sowie nach Ungarn. Sie entdeckten dort „dunkle Lagerhallen“ – „Dort werden die Hündinnen in winzigen Verschlägen gehalten.“

Es rieche schon mal nach Kot und Urin, mit der Hygiene sei es nicht weit her. Die Tiere: krank.Ihre einzige Aufgabe sei es, Welpen zu werfen. Und die würden den Müttern schon nach weniger als acht Wochen weggenommen. Dabei müssten sie – nach EU-Recht – mindestens zwölf Wochen alt sein, sollen sie von einem Land ins andere gebracht werden. Denn früher könnten sie auch gar nicht gegen Tollwut geimpft werden.

Die Hunde sind oft zu jung, nicht richtig geimpft, auch nicht entwurmt, wenn sie durch Europa gekarrt werden. Dem europaweiten Tierschutzrecht entsprechen die Transporte nicht. Am Ende werden die Hundebabys dann auch schon mal auf der Autobahnraststätte, aus dem Kofferraum übergeben. Das Geschäft werde immer „professioneller und industrieller“, sagt Töller. Nur selten fliegen die illegalen Transporte auf. Die Angebote scheinen verlockend. Wer einen reinrassigen Welpen bei einem hiesigen Züchter kauft, zahlt schon mal 800 Euro.

Manche Bundesländer sind strenger

Was ändert die neue Erlaubnispflicht? Sie sei zu „begrüßen“, meint Töller, an eine große Wirkung glaubt sie aber nicht. Den Tierschützern fehlt eine „EU-weite Registrierungs- und Chip-Pflicht für alle Hunde“ – damit nachvollzogen werden kann, woher ein Tier stammt. Diese gilt bereits in einigen Bundesländern.

Zu mehr konnte sich die Bundesregierung jedoch nicht durchringen. Denn „Fälschung“ sei denkbar, der bürokratische Aufwand zu hoch: Jeder der rund fünf Millionen privat gehaltenen Hunde in Deutschland müsse dann registriert werden.

Der Opposition verfolgt eine andere Idee. Die Grüne Bärbel Höhn fordert „polizeiliche Testkäufer“, die die Täter stellen. Doch müssten diese dazu die Kleinanzeigen durchforsten, „was sehr arbeitsintensiv ist“. Darum, so Höhn, wäre „die Unterstützung engagierter Bürger hilfreich.“ Im NRW-Agrarministerium glaubt man, dass es bei „Autobahn- und Routinekontrollen der Polizei“ bleibt – und bei „Zufallsfunden“.