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Darmkrebs-Arznei gegen Augenschaden?

14.09.2007 | 10:15 Uhr

Berlin. Der Kostendruck bei Krankenversicherern wird offenbar immer größer.

Ohne gesicherte rechtliche Grundlage drängen drei gesetzliche Krankenkassen bei der Behandlung der verbreiteten Alters-Augenkrankheit "Gelber Fleck" auf den Einsatz eines Darmkrebsmittels, obwohl seit Jahresbeginn ein spezielles Medikament zugelassen wurde. Das Bundesgesundheitsministerium kündigte gestern eine Klärung an.

Barmer Ersatzkasse, DAK und IKK haben mit den Augenärzten Nordrheins eine Vereinbarung getroffen, weiterhin das Dickdarmkrebsmittel Avastin des Herstellers Roche zur Behandlung der altersbedingten Makula-Degeneration (AMD) einzusetzen, obwohl die Arznei dafür nicht zugelassen ist. Seit Jahresbeginn ist jedoch das neue Augenmedikament Lucentis des Herstellers Novartis zugelassen. Die Behandlungskosten sind um ein vielfaches teurer: Die Dosis Lucentis kostet 1523 Euro, Avatis 50 Euro.

In Deutschland leiden etwa zwei Millionen Menschen an der Augenkrankheit AMD. Laut Expertenangaben müssen sich 37 Prozent der über 70-jährigen wegen AMD behandeln lassen. Aus Mangel an Alternativen wurde bis Jahresbeginn 2007 seit Jahren das Darmkrebsmittel Avastin ohne Zulassung verabreicht. Das ist rechtlich als "Off-Label-Use" möglich. Gibt es jedoch ein speziell für eine Krankheit zugelassenes Medikament, muss eigentlich die klinisch getestete Arznei eingesetzt werden.

Die rechtliche Lage ist umstritten. Zwar dürfen Ärzte nur zugelassene Medikamente verordnen. Andererseits scheiterte eine Klage gegen den Vertrag der BEK, DAK und IKK mit den Augenärzten Nordrheins vor dem Sozialgericht, weil beide Medikamente vergleichbare Wirkstoffe enthalten. Es könne nicht gerügt werden, wenn die Kassen aus Kostengründen "preiswertere Alternativen gegenüber einem Quasi-Monopolprodukt in den Vordergrund stellen", hieß es im Urteil.

Von Lothar Klein

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