CDU will öffentliche Trinkgelage in NRW verbieten
06.01.2012 | 18:14 Uhr 2012-01-06T18:14:39+0100
Düsseldorf/Dortmund. Die CDU-Fraktion in NRW hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Kommunen ermöglichen soll, Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zu verbieten. Verkaufszeiten von Alkohol in Kiosken und Supermärkten sollen eingeschränkt werden.
Harte Zeiten für Konsumenten legaler Drogen. Während die Raucher in NRW vielleicht bald nur noch unter freiem Himmel und im privaten Kämmerlein qualmen dürfen, soll nun auch der Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit weiter eingeschränkt werden. Die Verkehrsbetriebe DSW21, BOGESTRA, HCR und Vestische verbieten bereits seit Juni 2008 Alkoholkonsum in ihren Fahrzeugen. Nun hat die CDU-Fraktion in NRW einen Gesetzesentwurf eingebracht, der Kommunen ermöglichen soll, örtliche Alkoholkonsumverbote auszusprechen. Zudem will die CDU die Verkaufszeiten für Alkohol an Kiosken und Supermärkten einschränken. "Es geht nicht darum, den Alkoholkonsum auf der Straße grundsätzlich zu verbieten", betont Peter Biesenbach von der CDU-Fraktion. Problem seien vielmehr jugendliche Trinkgelage, die in Vandalimus ausarten und Scherbenhaufen hinterlassen. Angestoßen habe die CDU den Gesetzesentwurf laut Biesenbach unter anderem aufgrund mehrfacher Probleme mit öffentlichen Saufpartys in Dortmund-Asseln.
Vandalismus und Müllberge
Laut dem Asselner Bürgermeister Karl-Heinz Czierpka (SPD) gehören öffentliche Trinkgelage in seinen Bezirken zum Alltag. Brennpunkte seien dabei verschiedene Orte entlang des Hellwegs - unter anderem die Asselner Lutherkirche. Dort würden die Treffen der jungen Trinker regelmäßig ausarten. "Lärm, Abfall, Scherbenhaufen und Vandalismus sind die Folgen", sagt Czierpka.
Kommunen derzeit ohne rechtliche Handhabe
Bisher sind Kirchengemeinde, Anwohner und Stadt machtlos gegenüber dem jugendlichen Sauftreff. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nicht verboten. Platzverweise dürfen Ordnungshüter nur dann erteilen, wenn sich die Trinkertruppe daneben benimmt.
Mit dem neuen Gesetz soll jede Kommune entscheiden dürfen, wo und wann sie in ihrer Stadt eine alkoholfreie Zone erklärt. Noch bevor der erste Schluck aus der Flasche genommen wird, dürften dann auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes Trinker an öffentlichen Plätzen zurechtweisen.
Mit Bollerwagen und Bierkasten am 1. Mai durch die Straßen ziehen, könnte dann genauso verboten werden, wie jugendliche Saufgelage auf Kirchenstufen.
Anhörung im Landtag
Der Gesetzesentwurf wird am Donnerstag, 12. Januar, im Düsseldorfer Landtag angehört. Die SPD-Fraktion wird nicht vor Dienstag entscheiden wie sie sich zu dem Gesetzesentwurf positioniert, sagt Markus Herbert Weske, Sprecher der SPD-Fraktion.

07:11
von scouti | #53-4
ist doch schon eigenartig
die von ihnen geschilderten zerstoerungen
geschehen bei uns laufend
die zugeklebten fahrscheinautomaten und entwerter haben sie vergessen nur so zum beispiel
nur wurden davor " KEINE " oeffentliche saufgelage durchgefuehrt
nicht jeder vandalismus hat in einem saugelage oeffentlichen saufgelage seinen ursprung
18:00
das liest sich so als wolle die CDU von NRW von ihren Politikern die in Skandale wie Wulf Sauerland usw nur ablenken es sollte mal ein Gesetz verabschiedet werden wo die menschen vor der Willkür der Politiker und den kapital geschützt werden denn das ist in der heutigen zeit viel wichtiger als noch mehr Verbote
17:07
bitte bei der J.U.in duisburg anfangen.
15:26
Mehr kann man dazu nicht sagen... öffentliche Trinkgelage verbieten... Deutschland das Land der Verbote.. was dürfen wir denn eigentlich noch... achja Politiker Lynchen... vielleicht die endliche Alternative wenn die Menschen durchdrehen weil vielleicht auch bald das Atmen verboten wird. Bei der CDU und ihren "Experten" muss man ja da auch noch mit rechnen.... also - Früher wurden solche Politiker schnelltens aus dem Landtag geprügelt bzw einfach aus dem Bundetag gescheucht... heute... naja ist keiner mehr da der sich durchsetzt...
Armes Deutschland - wählt weiter CDU ihr Deppen Michels - damits Merkel und Co gut geht..
14:18
mehr ist das nicht. Platzverbote können längst ausgesprochen werden.
Und für die zusätzlichen neuen Forderungen kann man nur fragen: ist da wieder ein Hardliner von Scientology oder den Kommunisten unterwegs der meint er habe die Weisheit mit Löffeln gefressen und weiß was für die Menschen gut ist oder nicht.
13:42
Grundsätzliches Alkoholverbot in der Öffentlichkeit ist völlig richtig! Dazu zählen auch öffentliche Verkehrsmittel, Parkanlagen usw.
und die Gastronomie, solange sie sich draussen "in der Öffentlichkeit" abspielt !
12:23
KEINE STADTTEILFESTE MEHR??????????????????
KEINE KIRMES MEHR ?????????????????????????
KEINE STRASSENFESTE MEHR ?????????????????
KEIN KARNEVAL MEHR ????????????????????????
KEINE - C D U - MEHR ?????????????????????????
.
Eventuell unterscheidet die CDU ja demnächst nach "gutem Trinken" und "schlechtem Trinken".
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Für Veranstaltungen zur Brauchtumspflege wird es Ausnahmen geben. Es geht um die Saufereien auf Parkplätzen, Parks, in Straßen usw. inkl. Ruhestörung, Vezehr von alkoholhaltigen Getränken bei Kinderrn und Jugendlichen unter 16, illegale Abfallbeseitigung bzw. Verschmutzung von öffentlichen Anlagen, unerlaubtes Betreten von Gelände (z. B. Freibäder Nachts im Sommer). Einige haben es in den Gemeinden übertrieben (sowohl in Dörfern bis hin zu Großstädten), jetzt müssen alle gemeinsam die Folgen tragen.
Habe gerade noch die Zerstörung und Beschädigung (Wartehäuschen, Fahrpläne, Schilder, Fahrzeuge, Abfallcontainer, Mülleimer etc.) vergessen aufzuzählen. Wenn die Leute in Ruhe "feiern" würden, würde es weniger Beschwerden geben. Auffallen tun aber gerade die jüngeren Leute mit 6-Packs oder Flaschen Schnappes etc. beim Einkaufen und anschl. in der Innenstadt - wenn nicht gerade irgendwo "Happy Hour" in einer Kneipe ist oder eben als "Alternativprogramm" hierzu.
KEINE STADTTEILFESTE MEHR??????????????????
KEINE KIRMES MEHR ?????????????????????????
KEINE STRASSENFESTE MEHR ?????????????????
KEIN KARNEVAL MEHR ????????????????????????
KEINE - C D U - MEHR ?????????????????????????
davon spricjt doch keiner ich glaube Sie wissen nicht um was es geht. Es geht um die fast täglich stttfindenen besäufnisse zumeist von Jugendlichen (Schulabbrecher, von Eltern vernachlässigten). Und nciht um Brauchtumspflege (Karneval, Kirmes u.s.w.. Wobei alltägliches saufen in einigen Familien ja auch Brauchtumspflege ist.Opa hat schon den ganzen tag gesoffen, Papa auch warum nicht auch der Sohnemann.
Dann muss konsequenterweise ebenfalls der Alkoholgenuss/mißbrauch bei Kirmes, Karneval, Strassenfesten und Außengastronomie verboten werden.
Denn Brauchtumspflege sind dann ja auch die Jugendlichen auf der Parkbank, die schon seit 2 Jahren auf der gleichen Bank Alkohol trinken....
12:15
Schwachsinn.
Das können die Kommunen heute schon. Man muß nur einmal die Gemeindordnung lesen.
Was mich viel mehr interessiert: Welche Alternativen werden den Jugendlichen und vor allem den "Berufstrinkern" geboten. Hier in Hagen jedenfalls ist der Versuch, die Trinkerszene aus der Innenstadt zu verbannen, schwer in die Hose gegangen.
Zudem muß ein solches Verbot kontrolliert und Verstöße müssen sanktioniert werden.
Ich denke, die Polizei hat besseres zu tun und die Ordnungsämter stöhnen bei dieser "Mehrbelastung" auf.
Denn bei den "Berufstrinkern" gibt es nichts zu holen und die Jugendlichen muß man ja außerhalb der "normalen Arbeitszeiten" kontollieren.
Na dann,
Prost.
10:42
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09:04
...vorsätzlicher Vollrausch,Vandalismus,Ruhestörung,Sachbeschädigung usw.
waren immer sch verboten.Also,was soll der Müll?