Das aktuelle Wetter NRW 20°C
Arbeitsrecht

Zigarettenpause rechtfertigt Rauswurf

18.09.2009 | 07:59 Uhr

Duisburg. Wer die Arbeit für eine "Zigarettenpause" unterbricht, ohne sich im Zeiterfassungssystem auszustempeln, riskiert seinen Job. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Beschäftigten und dem Arbeitsgeber werde dadurch zerstört, argumentierten die Richter.

Eine Zigarettenpause auf Arbeitgeberkosten rechtfertigt einen Rauswurf. Foto: Kleinrensing

Wer die Arbeit für eine "Zigarettenpause" unterbricht, ohne sich im Zeiterfassungssystem auszustempeln, riskiert seinen Job. Hat der Arbeitgeber zuvor bereits eine Abmahnung wegen der Raucherpause auf seine Kosten ausgesprochen, rechtfertigt ein erneuter Verstoß gegen die Pausenregelung sogar eine fristlose Kündigung, wie das Arbeitsgericht Duisburg entschied (Urteil vom 14. September 2009, AZ: 3 Ca 1336/09).

Damit wiesen die Richter die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin ab. Die langjährig Beschäftigte war im Laufe des Jahres 2008 mehrfach abgemahnt worden, weil sie entgegen einer geltenden Vereinbarung Raucherpausen genommen hatte, ohne sich im Zeiterfassungssystem des Betriebs ab- und anschließend wieder anzumelden. Als die Klägerin im Frühjahr 2009 erneut Raucherpausen einlegte, ohne sich auszustempeln, und nachträglich auch keine Korrekturbelege einreichte, kündigte der Arbeitgeber fristlos.

Nach Ansicht der Richter war die Kündigung angesichts des wiederholten Verstoßes gegen die Pausenregelung gerechtfertigt. Auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung sei eine gravierende Vertragsverletzung, die das für die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zerstöre, begründete das Gericht seine Entscheidung. (ddp)

DerWesten

Facebook
 
Kommentare
22.09.2009
08:01
Zigarettenpause rechtfertigt Rauswurf
von Nichtraucher0123 | #54

#50 genauso sehe ich das auch, als wenn die Raucher wegen des Rauchens auf eine Tasse Kaffe oder den Besuch eines anderen Büros verzichten würden. Diese Fehlzeiten kommen zur Raucherpause nämlich noch hinzu. Aber Raucher verstehen es nun mal prima sich als Opfer darzustellen!

21.09.2009
07:25
Zigarettenpause rechtfertigt Rauswurf
von Christian123456 | #53

Unglaublich, was hier wieder für ein Müll geschrieben wird. Die einen lesen nur die (irreführende) Überschrift und schreiben ihren linken und Gewerkschaftsmüll nieder, die nächsten haben mal irgendwo irgendwie irgendwas von Pause bei Bildschirmarbeit gehört (nach einer Stunde Bildschirmarbeit hat man keine Pause, sondern soll sich 10 Min. mit anderen DIENSTLICHEN Dingen beschäftigen!) und die nächsten sind sowieso gegen alles, was in diesem Staat passiert. In diesem Fall liegt die Sache doch auf der Hand: Die Mitarbeiterin wurde mehrfach er- und abgemahnt und hat sich ganz bewusst den Vorschriften widersetzt.

PS: Sie hat sich übrigens auch Kaffee oder Tee gekocht oder mit Kollegen außerhalb des Raucherraumes unterhalten. Ganz bestimmt. ;o)

21.09.2009
04:07
Zigarettenpause rechtfertigt Rauswurf
von @47 | #52

Nikotin ist laut Weltgesundheitsorganisation das am leichtesten zugängliche Gift mit tödlicher Wirkung. Aber die Freiheit geht beim Rauchen vor Vernunft. Nun hat die Dame ja viel Zeit, der Nikotinsucht und der Manipulation duch die Zigarettenindustrie (umsatzbezogen die zweitgrößte Industrie nach der Ölindustrie) nachzugehen. Da hat der Arbeitgeber doch ne gute Tat vollbracht.Vielleicht sollte man Rauchern noch eine saftige Abfindung bezahlen, fördern sie doch das sozialverträgliche Frühableben, indem sie durchschnittlich 9,5 Jahre früher von und gehen. Einige Versicherungen sollen schon Prämien an schwere Raucher früher auszahlen.

20.09.2009
21:14
Zigarettenpause rechtfertigt Rauswurf
von Insider007 | #51

Der alte Klassiker:

Treffen sich 2 Beamte auf dem Flur, fragt der Eine: Na..? Kannste auch nicht schlafen ? *gggg*

20.09.2009
02:05
Zigarettenpause rechtfertigt Rauswurf
von kohlenschipper | #50

Zu dem Bildschirmarbeitsplatz:

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, § 5: Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, daß die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.

Es sind nicht zehn Minuten PAUSE, sondern eine UNTERBRECHUNG der BILDSCHIRMarbeit. Der Arbeitnehmer kann dann eine Arbeit machen, die mit der Bildschirmarbeit nichts zu tun hat. Auch von zehn Minuten ist nirgends die Rede. ....

19.09.2009
20:47
Zigarettenpause rechtfertigt Rauswurf
von CaptainWillard | #49

# 46 duisserner

Wie ich bereits anmerkte.

Ein Jurist mit Staatsexamen (26 Jahre), zwei ehrenamtliche Experten (die Betonung liegt auf dem EX).

Laut REFA gibt es bei jeder Tätigkeit auch die sogenannte Persönliche Verteilzeit.

Der Handwerksmeister hat das im Wahren Leben gelernt (und im Meisterlehrgang)....

Bootcamp bei mir - achtzehn Wochen lang - EXclusiv für Amtsschimmel und Paragraphenreiter!

19.09.2009
19:59
Zigarettenpause rechtfertigt Rauswurf
von Pro Hirn | #48

Die Kündigung hätte man auch wegen Dummheit aussprechen können. Abmahnungen schon bekommen und trotzdem nicht ausgebucht. selbst schuld.

Nur schade das der Steuerzahler dann für Sozialleistungen blechen muss.

Kündigung wegen Dummheit, die Überschrift hätte mir gefallen.

19.09.2009
19:54
Zigarettenpause rechtfertigt Rauswurf
von duisserner | #47

die antwort :

die 500 € wurden tatsächlich abgezogen ! der kunde betonte, dass er mit der ausgeführten arbeit sehr zufrieden war, jedoch dass das eine nichts mit dem anderen zu tun habe !

im übrigen sind stundenlohnarbeiten manchmal die einzige lösung, da es nicht immer möglich ist, arbeiten bis ins letzte detail zu planen. hinzu kommen oft auch unvorhersehbare arbeiten.

wenn also der bauherr die arbeiten kontrollieren kann, sind std.lohnarbeiten sogar von vorteil, da genau nach aufwand abgerechnet wird.

19.09.2009
19:50
Zigarettenpause rechtfertigt Rauswurf
von sprichdichaus | #46

#44

Kommen die Kaffeetrinker die vier bis fünf mal ausserhalb der Pausenzeiten zum Kaffeeautomaten oder in die Kantine gehen auch 45 Minuten früher??

19.09.2009
19:41
Zigarettenpause rechtfertigt Rauswurf
von post.it | #45

Die gute Dame wurde mehrfach abgemahnt. Wenn sie es dann noch nicht gepeilt hat, ist eh alles vergebens!Bei uns kommen die Raucher morgens extra 45Min.vor der regulären Dienstzeit und bauen dann Überstunden dadurch auf, dass man im Büro rumsitzt, Zeitung liest etc.,....alles macht, außer natürlich zu arbeiten. Im Laufe des Tages werden diese künstlich aufgebauten Plusminuten dann mit Rauchen wieder abgefeiert. So hat man beides: seine Kippen UND keine Minusstunden auf dem Zeitkonto! Ich finde, das es eine Unverschämtheit ist, sich so den anderen Kollegen gegenüber zu verhalten!

Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/172244/create

Aktuelle Fotos und Videos
Simulierte Verhandlung
Bildgalerie
Studenten vor Gericht
Der Medizin-Papst feiert
Bildgalerie
Fotostrecke
Schröder an der Uni
Bildgalerie
TU Dortmund
Dortmunds Hochschultage
Bildgalerie
Universität
Aus dem Ressort
Medienforscher wollen Veranstaltungen sicherer machen
Campus
Die Medienforscher der Uni Siegen sind an einem Projekt beteiligt, das „Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen“ schaffen soll. BaSiGo soll praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Forschungen miteinander kombinieren, um die Sicherheit bei Musikkonzerten oder Volksfesten zu erhöhen.
Uni Siegen schneidet gut ab im DFG-Förderatlas
Forschung
Im Förderatlas der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) werden die Forschungsleistungen aller Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland untersucht. Der Universität Siegen wird dabei eine hervorragende Positionierung bestätigt.