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RUB-Studis haben freie Fahrt in NRW

09.04.2008 | 17:35 Uhr

Bochum. Am 1. April wurde das NRW-Ticket eingeführt. Sozialbeitrag dafür um ca. 30 Euro gestiegen

Seit Beginn des Sommersemesters am 1. April können Studierende der Ruhr-Universität in Nordrhein-Westfalen sämtliche Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs nutzen. Im November 2007 wurde per Urabstimmung die Einführung des NRW-Tickets beschlossen. Zuvor hatten die Studis mit dem Semesterticket (VRR-Ticket) nur im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr freie Fahrt.

Das VRR-Ticket, das an der Ruhr-Uni auf dem Studierendenausweis (Chip-Karte) aufgedruckt ist, bleibt weiterhin gültig. Damit können die Studdenten im gesamten Ruhrgebiet bis nach Düsseldorf fahren. Soll die Reise jedoch weiter gehen, etwa nach Aachen, verlassen sie jedoch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und brauchen zusätzlich das ausgedruckte NRW-Ticket. Ein Extra-Ausdruck ist deswegen notwendig, weil nicht alle Schaffnerinnen und Schaffner die Ausweise aller Hochschulen in NRW kennen.

Das sogenannte "Ticket-To-Print" kann in der Universitätsverwaltung oder im Internet ausgedruckt werden, wie eine Fahrkarte der Deutschen Bahn. Das NRW-Ticket ist jedoch nur gültig, wenn gleichzeitig ein Personalausweis und der Studierendenausweis vorgelegt werden kann. Im Gegensatz zum VRR-Semesterticket darf auf dem NRW-Ticket kein zweiter Fahrgast in den Abendstunden und am Wochenende mitfahren.

Kostenlos ist der zusätzliche Service für die RUB-Studenten freilich nicht. Um künftig zwischen Bielefeld, Münster und Köln hin und her pendeln zu können, müssen die Studierenden einiges drauflegen. Mit 208,72 Euro ist der Sozialbeitrag im Vergleich zum Wintersemester um rund 30 Euro gestiegen. Davon fließen 120,72 Euro ins NRW-Ticket, 76 Euro erhält das Studierendenwerk (AKAFÖ) und der AStA bekommt zwölf Euro. jeb

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