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NC an Hochschulen

Jeder zweite Master hat eine Zugangshürde

25.04.2009 | 18:38 Uhr

Düsseldorf. Für jeden zweiten der 823 Studiengänge in Nordrhein-Westfalen gilt eine Zulassungsbeschränkung für ein weiterführendes Masterstudium. NRW-Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hält einen Numerus clausus (NC) für Bachelor-Absolventen für rechtlich zulässig.

Überfüllung - ein Dauerthema an Hochschulen. Die Folge: Numerus clausus in vielen Studiengängen. Foto: ddp

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage macht Pinkwart deutlich, dass 133 Masterstudiengänge in NRW wegen Überfüllung zulassungsbeschränkt sind und meist nach der Bachelor-Note vergeben werden. Für weitere 293 Studiengänge müssen Bachelor-Absolventen aus studienbezogenen Gründen zusätzliche Anforderungen erfüllen: Dazu zählen je nach Studium etwa Sprachkenntnisse, künstlerische oder praktische Vorkenntnisse. Die Hochschule kann Bedingungen festlegen.

Dem Ministerium zufolge stellt der Bachelor-Grad den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss dar. Das Studium umfasst in der Regel sechs Semester. Zur Weiterqualifizierung schließt sich ein Masterstudium - mit meist vier Semestern - an. „Viele Hochschulen verlangen ein überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Erststudium”, betont Minister Pinkwart. „Die Interessenten müssen daher bei der Mehrheit der Master-Studiengänge eine gewisse NC-Forderung erfüllen, die von jeder Hochschule individuell festgesetzt wird.”

Wilfried Goebels

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