Jeder zweite Master hat eine Zugangshürde
25.04.2009 | 18:38 Uhr 2009-04-25T18:38:00+0200Düsseldorf. Für jeden zweiten der 823 Studiengänge in Nordrhein-Westfalen gilt eine Zulassungsbeschränkung für ein weiterführendes Masterstudium. NRW-Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hält einen Numerus clausus (NC) für Bachelor-Absolventen für rechtlich zulässig.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage macht Pinkwart deutlich, dass 133 Masterstudiengänge in NRW wegen Überfüllung zulassungsbeschränkt sind und meist nach der Bachelor-Note vergeben werden. Für weitere 293 Studiengänge müssen Bachelor-Absolventen aus studienbezogenen Gründen zusätzliche Anforderungen erfüllen: Dazu zählen je nach Studium etwa Sprachkenntnisse, künstlerische oder praktische Vorkenntnisse. Die Hochschule kann Bedingungen festlegen.
Dem Ministerium zufolge stellt der Bachelor-Grad den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss dar. Das Studium umfasst in der Regel sechs Semester. Zur Weiterqualifizierung schließt sich ein Masterstudium - mit meist vier Semestern - an. „Viele Hochschulen verlangen ein überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Erststudium”, betont Minister Pinkwart. „Die Interessenten müssen daher bei der Mehrheit der Master-Studiengänge eine gewisse NC-Forderung erfüllen, die von jeder Hochschule individuell festgesetzt wird.”
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