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Bundeswehr erklärt untaugliche Bewerber für tauglich

Bundeswehr erklärt untaugliche Bewerber für tauglich

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14907A00C721C120-056.jpg Foto: dpa
  • Laut einem Medienbericht werden eigentlich untaugliche Bundeswehr-Bewerber zum Dienst zugelassen
  • Im Jahr 2014 sollen insgesamt 89 Prozent aller Ausnahmeanträge positiv beschieden worden sein
  • Bei der Bundeswehr herrscht derzeit ein ausgeprägter Fachkräftemangel

Berlin. 

Die Bundeswehr setzt offenbar verstärkt auf Ausnahmegenehmigungen für Bewerber, die eigentlich nicht den Anforderungen an die Tauglichkeit genügen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 89 Prozent aller Ausnahmeanträge positiv beschieden. Das berichtet die Zeitung „Welt am Sonntag“ („WamS“) unter Berufung auf eine als Verschlusssache gekennzeichnete Unterlage des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr.

Demnach mussten nur 13 Prozent der eigentlich untauglichen Bewerber gesundheitsbedingte Sonderauflagen erfüllen. Im November 2014 habe das für Rekrutierungen zuständige Karrierecenter Düsseldorf zudem die Weisung ausgegeben, pauschal für alle als untauglich befundenen Bewerber „ärztliche Ausnahmegenehmigungen“ einzuholen.

Ausnahmeregelung auch für verunglückte „Gorch Fock“-Matrosin

Die Weisung richtete sich laut „WamS“ an mehrere Wehrverwaltungsorgane und betraf Bewerber für so genannte Reservewehrdienstverhältnisse, also Leiter und Stellvertreter von Kreis- und Bezirksverbindungskommandos. „Bei eventuellen künftigen T5- und T4-Entscheidungen dieses Personenkreises solle künftig immer eine entsprechende Stellungnahme beigefügt werden“, so die „WamS“.

Der Zeitung zufolge setzte die Bundeswehr auch im Falle der 2010 an Bord der „Gorch Fock“ verstorbenen Sarah Lena Seele auf eine Ausnahmegenehmigung, um die junge Frau trotz ihrer geringen Körpergröße an Bord einsetzen zu können.

Bei der Bundeswehr herrscht derzeit ein ausgeprägter Fachkräftemangel. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, die Belegschaft bis 2017 von derzeit 178.000 auf 185.000 zu erhöhen. (küp)