Bundesverfassungsgericht bestätigt Gesundheitsreform
10.06.2009 | 20:13 Uhr 2009-06-10T20:13:00+0200
Karlsruhe. Private Krankenkassen dürfen niemanden wegen Alter oder Krankheit als Kunden abweisen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Richter bestätigen damit erstmals zentrale Elemente der 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform.
Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) sind mit ihrer Verfassungsklage gegen mehr Wettbewerb zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen gescheitert. Wie das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied, ist der vom Gesetzgeber verordnete Aufnahmezwang sogenannter schlechter Risiken wie etwa Menschen mit niedrigem Einkommen in einen Basistarif der privaten Kassen rechtens. Damit bestätigten die Karlsruher Richter zentrale Elemente der Gesundheitsreform von 2007. (AZ: 1 BvR 706/08 u.a.)
Basistarif ist rechtens
Die Kläger wandten sich insbesondere gegen die Einführung des Basistarifs, den die privaten Kassen seit Januar 2009 anbieten müssen. Der Basistarif ist nach Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar und darf nicht teurer sein als der durchschnittliche Höchstbetrag der GKV. Derzeit liegt er bei rund 570 Euro pro Kopf. Die Regelung besagt zudem, dass private Versicherer niemanden mehr wegen Krankheit oder Alter abweisen dürfen.
Die Bestimmungen sind nach Ansicht der Karlsruher Richter gerechtfertigt und nicht so schwerwiegend, «dass sie die Funktionsfähigkeit der privaten Krankenversicherung in Zukunft ausschließen». Der Gesetzgeber habe davon ausgehen können, dass der Basistarif auf absehbare Zeit keine bedeutsamen Auswirkungen auf das Geschäft der privaten Krankenversicherung haben wird. Derzeit könne ausgeschlossen werden, dass viele Versicherte in den Basistarif wechseln werden.
Sollte sich diese Prognose in Zukunft als Irrtum erweisen und das Geschäftsmodell der PKV zerstören, sei der Gesetzgeber zu Korrekturen verpflichtet. Von den rund 8,4 Millionen Privatversicherten sind Medienberichten zufolge bislang erst etwa 6000 in den Basistarif gewechselt.
Mit fünf zu drei Stimmen billigten die Richter zudem längere Sperrfristen für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Bislang reichte dazu der Nachweis aus, dass das Jahresgehalt über 48.600 Euro liegt. Nun muss dieser Betrag in drei aufeinander folgenden Jahren erreicht werden, bevor ein Wechsel zulässig ist. Damit sollen laut Gericht etwa akademische Berufsanfänger, die zuvor als Schüler und Studenten jahrelang in der gesetzlichen Versicherung beitragsfrei familienversichert waren «und von den Leistungen der Solidargemeinschaft profitiert haben», nun als Beitragszahler für eine gewisse Zeit weiter «an die Solidargemeinschaft gebunden werden». (afp/ddp)

03:16
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03:04
@16
: Danke !
02:36
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02:18
@2. Wunderbar pointiert
kurz zu 100% getroffen !!
02:17
@ kiting
Wäre dies ein Aufsatz, so würde unter dem Ihren ganz klar Thema verfehlt stehen. Es geht hier nicht darum die Ergüsse der anderen zu bewerten(egal ob diese mehr oder weniger gelungen sind), sondern konstruktiv zum obigen Thema die Meinung zu äußern. In den letzten drei Äußerungen von Ihnen kann ich leider nichts zum Thema finden. Es ist immer leicht andere zu kritisieren, aber schwer selbst etwas Produktives zu liefern. Da helfen Ihnen leider auch die ganzen Fremdwörter nicht, die Sie gerade im Fremdwörterduden nachgeschlagen haben.
Ich bin gespannt auf Ihre Äusserung ZUM EIGENTLICHEN THEMA der Diskussion!
02:13
@1 und 4: Ich stimme Ihnen vollkommen zu ! Leider befinden Sie sich hier in einem Unter-der-Grasnabe-Niveau und werden nur selten konstruktive diskussionswertige Themenbeiträge wiederfinden Es dominiert leider Flatrate über IQ. Ich lade Sie zu meinem Profil ein.
02:03
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01:46
@5 (Profilverweigerer): Ihr unreflektierter Wortschatz Geldsäcke steht in einem disfunktionalem Verhältnis zu Ihrer Begründungsbasis: Sie kennen das GGS doch gar nicht !
01:38
@34:hallo kassenbasispatient:,schon interessant,welche irrigen Fehlbildungen Sie als Nichtbetroffenener hier erlauben zu artikulieren glauben zu können. Naja, fehlender VHS-Kurs in DE negiert Ihre Person und damit Beitrag erstrangig. Da Sie zusätzlich ein Profil-Verweigerer sind, empfehle ich dringend den Kontakt zu den Mods zwecks Löschung Ihrer unqualifizierten Forumzeilenvollmüllung. Es gibt hier mehrere Teilnehmer, mit denen eine Diskussion sicherlich leichter wäre, wenn Ihr Bierblubb hier nicht erschäne !
01:27
Wo ist die Privatautonomie und Vertragsfreiheit geblieben??? Ich bin enttäuscht vom Bundesverfassungsgericht. Jede Firma sollte eigentlich das Recht haben, sich seine Vertragspartner selbst auszusuchen und die Verträge so zu gestalten wie sie wollen, auch die PKV!!! Andernfalls verlange ich , dass beispielsweise auch Ferrari etc. seine Autos zu Preisen verkauft die ich mir leisten kann, denn da ich mir zum Normalpreis keinen leisten kann ist das auch eine Zweiklassengesellschaft!
Die sollen sich lieber mal drum kümmern, dass die gesetzlichen Versicherungen saniert werden anstatt die privaten, die eben besser wirtschaften, in den Ruin zu treiben. Das hat alles seinen Grund, warum es den privaten finanziell besser geht... zB Beitragsrückerstattungen, die locken dass man nicht wegen jedem Pups zum Arzt rennt, ein weiterer Vorteil, der Patient bekommt zunächst die Rechnung des Arztes und kann prüfen ob die darin aufgeführten Leistungen überhaupt erbracht wurden. Da hab ich schon Sachen erlebt, was die da abrechnen wollten, örtliche Betäubungen bei Nähten mit zwei Stichen, bei denen ich gar keine Betäubung hatte... etc. wenn die Ärzte so mit der gesetzlichen abrechen ist der Betrug vorprogrammiert und ohne den Patienten kann das keiner kontrollieren, was der Arzt abrechnet.
Das sind die Punkte wo man ansetzen sollte. Einfach mal schaun was die privaten so machen und sich im gewissen Rahmen ein Beispiel daran nehmen. Dann haben die gesetzlichen auch wieder mehr Mittel zur Verfügung und können mehr anbieten und die Zweiklassengesellschaft bildet sich zurück.