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Bundesregierung will Abzocke über Gewinnspielverträge stoppen

02.01.2013 | 06:06 Uhr

Die Bundesregierung will die Verbraucher vor der zunehmenden Abzockerei über Gewinnspielverträge per Telefon schützen. Solche Verträge sollen künftig nur noch schriftlich und nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden können. Das kündigte die Bundesregierung in einem Schreiben an den Bundestag an, das den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe vorliegt.

Berlin (dapd). Die Bundesregierung will die Verbraucher vor der zunehmenden Abzockerei über Gewinnspielverträge per Telefon schützen. Solche Verträge sollen künftig nur noch schriftlich und nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden können. Das kündigte die Bundesregierung in einem Schreiben an den Bundestag an, das den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe vorliegt. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums werde derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt und solle danach so bald wie möglich ins Bundeskabinett.

Verbraucher sind sich beim Abschluss solcher Verträge oft gar nicht bewusst, welche Verpflichtungen sie damit eingehen. Es geht um Angebote am Telefon, sich in Listen zur Teilnahme an Gewinnspielen eintragen zu lassen. Während des Telefonats wird die Kontoverbindung abgefragt, oft unter Hinweis auf angeblich in Aussicht stehende Gewinnausschüttungen. Später werden Mitgliedsbeiträge abgebucht, die monatlich häufig 50 Euro und mehr betragen.

Die geplanten Gesetzesregelungen haben nun das Ziel, "belästigenden Anrufen in diesem Bereich den Boden zu entziehen", wie es in der Antwort auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion heißt. Das schon länger geplante "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" soll Abzocke nicht nur am Telefon, sondern auch im Internet oder beim Inkasso eingrenzen.

So sollen die Kosten, die Anwälte bei Abmahnungen wegen unerlaubten Downloads aus dem Internet in Rechnung stellen, streng begrenzt werden. Dieser Punkt sei aber innerhalb der Koalition noch umstritten. Nach Angaben aus Regierungskreisen hat das Innenministerium grundsätzliche Bedenken angemeldet und warnt vor einer Aushöhlung des Urheberrechtsschutzes.

Weiter vorgesehen ist, dass Inkassodienste besser kontrolliert werden. Sie müssen künftig klare Angaben über Auftraggeber, die konkrete Forderung und die Inkassokosten machen.

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