Bundesrat fordert mehr Schutz vor Antibiotika in Tiermast
22.03.2013 | 13:31 Uhr 2013-03-22T13:31:08+0100
Berlin. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Neuregelung des Arzneimittelgesetzes vorerst gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länderkammer will noch weitergehende Maßnahmen im Schutz vor Antibiotika in der Tiermast. Unter anderem soll die Haltungsart verändert werden.
Der Bundesrat hat die von der Koalition geplante Neuregelung des Arzneimittelgesetzes vorerst als unzureichend gestoppt. Die rot-grüne Mehrheit der Länder rief zu der Vorlage, die Antibiotika in der Tiermast eindämmen soll, am Freitag den Vermittlungsausschuss an.
Statt wirksamer Maßnahmen solle nach dem Willen von Schwarz-Gelb "das Prinzip Dokumentieren und Abwarten" gelten, kritisierte die rheinland-pfälzische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken (Grüne).
Gefordert wird von Seiten der rot-grün-regierten Länder unter anderem, einen unverhältnismäßig hohen Antibiotikaeinsatz auch durch Veränderungen der Haltungsart von Tieren zu verringern. Sogenannte Reserveantibiotika, die bei Menschen als letzte noch wirksame Mittel gegen multiresistente Keime eingesetzt werden, sollen in der Tiermast vollständig verboten werden. "Es geht darum, die Wirksamkeit von Antibiotika zu erhalten", vor allem für Menschen, sagte der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Grüne).
Bundestag will Antibiotika-Einsatz umfassender dokumentiert sehen
Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Tierhalter und Tierärzte den Einsatz von Antibiotika in erster Linie umfassender dokumentieren müssen. Nur in Einzelfällen soll es auch konkrete Vorgaben zur Tierhaltung geben. In einer zentralen Datenbank wird zudem die genaue Behandlung einzelner Tiere festgehalten. Mastbetriebe, die mit ihrem Antibiotikaeinsatz deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen, müssen laut Gesetzesnovelle mit Hilfe ihrer Tierärzte einen Plan erstellen, wie sie den Einsatz verringern wollen.
Wenn Verbraucher das Fleisch von Tieren essen, die mit Antibiotika behandelt wurden, müssen sie damit rechnen, dass wichtige Medikamente im Krankheitsfall nicht mehr wirken. Doch wie man den Antibiotika-Einsatz im Stall reduziert, ist noch immer umstritten.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Gerd Müller (CSU) warnte davor, die Umsetzung des neuen Gesetzes durch ein Vermittlungsverfahren zu verzögern. Er verwies auf vorgesehene bessere Überwachungsmöglichkeiten durch die Länder.
Die Behandlung von Tieren mit Antibiotika steht in der Kritik, weil sie nach Ansicht von Experten die Entwicklung resistenter Erreger ermöglicht und viele Menschen deshalb nicht mehr auf Antibiotika ansprechen. Insbesondere Krankenhäuser haben verstärkt Probleme mit multiresistenten Keimen, die nur schwer behandelbare Erkrankungen auslösen können. (afp)

03:58
durch die Erlaubnis von Antibiotika zugestanden, auch wenn jeder wußte, daß dadurch Menschen sterben würden, (Wähler waren wichtiger), jetzt kommt die leichte Reue? Eine deutsche Lösung: bürokratisch, aufwändig, nutzlos. Profit bleibt unser Gott.
15:48
Hier haben die Grünen einfach Recht. Wenn Tierärzte hierzulande angeblich ihre Einkünfte weitestgehend aus der eigenen Apotheke erzielen,ist da was faul.Wenn es denn stimmt. Ich habe auch keine Lust auf Mega - Ställe und mit Antibiotika behandeltes Hähnchen oder Putenfleisch. Doch, wie mir scheint, sind die Behörden nicht in der Lage entsprechende Kontrollmechanismen vorzuhalten.
Das Gesetz verspricht in dieser Fassung keinen großen Erfolg.Es ist vorgesehen, dass sich der Landwirt, der statistisch bei der Antibiotikaanwendung auffällt, sich unverbindlich mit dem Tierarzt, der Ihm die Antibiotika vor Monaten verkauft hat, über eine Antibiotikaminimierung unterhalten muss.Die Frage ist, warum der betreuuende Tierarzt nicht schon beim Verkauf der Medikamente auf eine Antibiotikaminimierung hingewiesen hat. Weiß er nach Berechnung der statistischen Kennzahl mehr?
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Erich Leitgeb