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Bundesrat billigt umstrittenes Leistungsschutzrecht

22.03.2013 | 14:07 Uhr
Bundesrat billigt umstrittenes Leistungsschutzrecht
Die Betreiber von Suchmaschinen im Internet dürfen künftig für die Verwendung von längeren Presseartikeln von Verlagen zur Kasse gebeten werden.

Berlin.   Das Leistungsschutzrecht hat die letzte Hürde im Bundesrat genommen und kann nun in Kraft treten. Damit bekommen Presseverlage ein eigenes Schutzrecht für ihre Inhalte im Internet. Der angekündigte Widerstand aus den Reihen der SPD scheiterte an der Uneinigkeit der SPD-regierten Länder.

Internet-Suchportale wie Google dürfen künftig nur einzelne Wörter oder Textteile anderer Anbieter unentgeltlich verwenden. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin trotz massiver Bedenken mehrerer Bundesländer das Leistungsschutzrecht passieren , nach dem nur für die Nutzung ganzer Texte oder wesentlicher Teile davon eine Gebühr an die Verlage abgeführt werden muss. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte das Abstimmungsverhalten der rot-grünen Mehrheit in der Länderkammer schon am Vortag ausgegeben: "Es gibt deshalb keine Aussichten auf ein erfolgreiches Vermittlungsverfahren." Das Gesetz könne nicht aufgehalten werden.

Die Länder folgten aber einem Entschließungsantrag von Hamburg und Baden-Württemberg, in dem der vom Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossene Gesetzentwurf als handwerklich schlecht bezeichnet wird. Wegen unbestimmter Rechtsbegriffe werde das Gesetz voraussichtlich jahrelange juristische Auseinandersetzungen auslösen. Die Mehrheit der Länder erwartet deswegen, dass das Gesetz nach der Bundestagswahl am 22. September novelliert wird.

Beck: Gesetz ist ein Geschenk an Springer

Das Gesetz lässt offen, wie lang die "kleinsten Textteile" höchstens sein dürfen, die von der Lizenzpflicht ausgenommen sein sollen. Presseverlage hatten Druck gemacht, die Regelung zu verabschieden. Der Vorstandschef der Axel Springer AG, Matthias Döpfner, hatte den Gesetzentwurf zur "Schicksalsfrage" erklärt.

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Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht für Verlage

Mit schwarz-gelber Mehrheit hat das Parlament das Gesetz verabschiedet, das von Internet-Suchmaschinen Lizenzgebühren für die Verbreitung von Pressetexten abverlangt. Der Vorsitzende des Zeitungsverlegerverbandes NRW, WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus, sieht darin ein „faires Instrument.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, erklärte nach dem Bundesratsvotum, das Gesetz sei ein Geschenk an Springer. Der SPD warf er vor, umgefallen zu sein, weil sie eine Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat verhindert habe: "Netzpolitisch ist die SPD unglaubwürdig geworden, wenn sie mit großem Tam-Tam im Bundestag dagegen mobilisiert, um dann im Bundesrat nicht den Mut zu haben, ein falsches Gesetz zu stoppen."

Teil der urheberrechtlichen Fragen ist auch ein Grundsatzstreit, ob das Internet überhaupt durch zunehmende Regelungen für seine Nutzer eingeschränkt werden sollte. Kritiker monieren, durch das Leistungsschutzrecht könnte der Informationsaustausch im Internet eingeschränkt werden. (rtr/dpa)

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