BGH rügt milde Bestrafung für Steuerstraftäter
22.08.2011 | 16:24 Uhr 2011-08-22T16:24:46+0200
Bochum.Nach einer Bewährungsstrafe für einen Steuerstraftäter, der fast 2,3 Millionen Euro hinterzogen hatte, ist der Bundesgerichtshof mit der Bochumer Strafjustiz hart ins Gericht gegangen. Der 1. Strafsenat hält das Urteil für zu milde und mehrfach rechtsfehlerhaft.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Bochumer Landgericht dafür gescholten, dass es einen Steuerstraftäter viel zu milde bestraft hat. Der 33-jährige Inder war mit „Bewährung“ davongekommen, obwohl er Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hatte.
Die 2. Wirtschaftsstrafkammer in Bochum hatte den Steuersünder am 1. Oktober 2010 zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Täter hatte von Juli 2007 bis Oktober 2008 massenhaft Telefonkarten schwarz ein- und verkauft und mit Scheinrechnungen operiert. Weil er über keine Arbeitserlaubnis verfügte, hatte er zwei Unternehmen gegründet, die er mit Strohleuten führte. Dabei hinterzog er Umsatzsteuern von knapp 2,3 Millionen Euro. Trotzdem musste er nicht hinter Gitter.
„In mehrfacher Hinsicht - zugunsten des Angeklagten - rechtsfehlerhaft“
Das stieß beim 1. Strafsenat des BGH auf deutliche Kritik. Die Strafzumessung sei „in mehrfacher Hinsicht - zugunsten des Angeklagten - rechtsfehlerhaft“, heißt es in einem Beschluss. Die Bundesrichter sprechen von „Begründungsmangel“ und „Wertungsfehler“. Erst Ende 2008 hatte der BGH festgelegt, dass ab einer Million Euro Steuerschaden keine Bewährung mehr möglich sei, wenn nicht „besonders gewichtige Milderungsgründe“ vorlägen. Die sieht der BGH hier aber nicht: „Milderungsgründe, die so schwer wiegen, dass die Anwendung des erschwerten Strafrahmens unangemessen erscheint, sind hier nicht in ausreichendem Maße dargetan.“
Die Bochumer Landrichter hatten trotzdem Bewährung gewährt: Der Täter habe eine „günstige Sozialprognose“. Außerdem sei er geständig und nicht einschlägig vorbestraft. Der Schaden sei auch beglichen worden. Aber das alles ließ der BGH nicht gelten – zumal der Angeklagte „besondere unternehmerische Strukturen aufgebaut hat, um seinen durchgehend steuerunehrliche Handel zu betreiben“.
Vermutung eines Deals
Der BGH kritisierte aber auch die Staatsanwaltschaft. Sie hätte prüfen müssen, ob sie Rechtsmittel einlegt, weil die Strafe zu milde sei. Das hatte sie nicht getan, denn sie hatte eine Gefängnisstrafe ebenfalls als zu hart empfunden. Zwei Jahre Haft auf Bewährung lautete ihr Antrag. Der BGH vermutet, dass es zwischen allen Parteien „eine Verständigung“ gegeben habe – und dies außerhalb des Protokolls und damit gegen die Vorschrift.
Ein Urteil des Bochumer Landgerichts vom Juli 2008 hat die Preise für Steuerstraftaten nachhaltig verdorben. Damals wurde ein reicher Immobilienkaufmann (69) mit zwei Jahren Haft auf Bewährung nach Hause geschickt , obwohl er 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Diese Gnade wirkte seitdem wie ein Inhaftierungsverbot bei allen weiteren Steuerprozessen in Bochum. Nicht von ungefähr ist bis heute kein einziger Steuerstraftäter wegen seiner fürstlich bestückten Liechtenstein-Verstecke eingebuchtet worden, obwohl es 638 Verfahren gibt.
Es ist richtig, dass Steuerdelikte milder bestraft werden als etwa Gewalt. Die körperliche Integrität ist das am höchsten zu beschützende Gut. Trotzdem sollten Steuersünder als ganz gewöhnliche Straftäter behandelt werden. Sonst wird die Gerechtigkeitslücke in der Gesellschaft noch größer.
Bernd Kiesewetter
Der Bochumer Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel hat das Prozessverhalten am Montag verteidigt. Auf WAZ-Anfrage sagte er, dass es damals rechtliche Probleme bei der Bemessung des Steuerschadens gegeben habe. In anderen Bundesländern würde er anders berechnet, so dass man dort nur auf ein Viertel jener 2,3 Millionen Euro gekommen wäre. Außerdem habe der Angeklagte bei der Tataufklärung mitgeholfen. Gabriel bestritt auch, dass es einen Deal gegeben habe.
Landgericht gibt keinen Kommentar
Das Landgericht wollte sich zu der BGH-Schelte am Montag nicht äußern. Ein Sprecher: „Wir kommentieren diese BGH-Entscheidung nicht.“
Der Fall wäre gar nicht zum BGH gelangt, hätte ausgerechnet der so milde behandelte Steuerstraftäter selbst Revision eingelegt. Die hatte der BGH als unbegründet abgeschmettert – und dies zugleich mit harscher Kritik am Urteil verknüpft. Zwei Mitangeklagte hatten sogar 4,7 Mio Euro Steuern hinterzogen - und ebenfalls Bewährung erhalten. Sie hatten aber von Rechtsmitteln Abstand genommen.

21:02
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21:01
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15:58
Vermutlich wurde vorher ein Fall von Abziehen (früher mal räuberische Erpressung) vom gleichen Richter abgehandelt, und der Verurteilte hatte ne ähnlich schwere Kindheit wie jetzt der Steuerbetrüger...da kann man ja bald garnich anders als weichspülen und laufen lassen...
Achja, großartig find ich auch die Sache mit der günstigen Sozialprognose...die hätte ich auch mit n paar Mios auf den entsprechenden Konten.
15:52
Und jeder Bürger in der BRD, der sich mal weigert, einen Strafzettel zu bezahlen, kommt hierzulande automatisch bis zu einem halben Jahr !!! in Erzwingungshaft !
Dumm-Deutschland : Geht doch !
Zeit für eine Revolution !
10:53
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10:52
Wie war das noch mit der Krähe? Und Krähen sind schwarz...
10:51
Man sollte nicht den Fehler begehen und glauben Vermögensdelikte gegen den Steuerzahler würden nicht dafür sorgen, das Menschen an Leib und Leben geschädigt werden. In Witten ist ein Mensch vom Hals abwärts gelähmt weil die Steuergelder fehlten eine Strasse zu reparieren.
10:50
Dem Kommentar von Kiesewetter möchte ich entgegensetzten, dass wenn ich mir die Strafzumessung bei manchen kleineren Betrugsdelikten anschaue, ich bezweifeln möchte das Gewaltdelikte im Verhältnis wirklich schärfer bestraft werden, so dass an der Höherwertigkeit von Leib und Leben zumindest diesbezüglich Zweifel aufkommen könnten.
Bei den Steuerstraftaten meine ich, ist nochmal zu unterscheiden, ob der kleine Angestellte dies getan hat oder ein prominenter und vermögender Mensch, also die Großen der Welt. Denn oft genug hat man sich in der Vergangenheit bei Wirtschafts- oder Steuerstrafprozessen fragen müssen, wie es bei manchem Großen der Welt zu diesen verleichsweise milden Strafen kommen kann, während der kleine Mann aus meiner Sicht existenziell am Abgrund stehen dürfte. Ich glaube, der wesentliche Unterschied ist, dass dem kleinen Mann die Waffengleichheit fehlt.
Denn der kleine Steuerbetrüger hat keine hochkarätigen Steuer(straf-)rechtler aus berühmten LAW Firms die sich vor ihn stellen und die nicht nur die sachbearbeitenden Finanzbeamten oder die Steuerfahnder beeindrucken dürften. Deshalb frage ich mich manchmal, ob die die Veranlagungsstelle bei den Großen der Welt auch die gleiche ErmittlungsIntensität an den Tag legt wie beim kleinen Angestellten? Oder gilt hier klein ist fein?
Daneben nicht zu vergessen, dass die Großen der Welt häufig nicht nur Prominente zudem mit Einfluss sein können, sondern häufig haben die auch viel Vermögen zur Verfügung, um ihre Schuld mit Geld abzuwaschen. Allerdings Tagessatz bzw. Geldauflage hin oder her, ich glaube dem kleinen Mann tuts deutlich mehr weh.
Gerade auch der Genuss des Deals im Strafverfahren im Sinne des § 257c StPO wird wohl eher selten für den kleinen Mann in Betracht kommen können.
Ich bin der Meinung, dass zu befürchten sein könnte, gerade im Steuer(straf)recht auf eine Zweiklassenjustiz hinzusteuern.
Insofern meine ich, müsste der Titel des Artikel richtigerweise lauten: BGH rügt milde Bestrafung für Steuerstraftäter die es sich leisten können.
09:30
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08:45
wenn ein Arzt derart fehlerhaft handelt, wie offenkundig die Beamten am Landgericht, wird er deswegen zur Verantwortung gezogen.
Wer zieht die Juristen, die derart dilettantisch arbeiten straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung.
Das stinkt, das System!