Besserer Schutz vor illegalem Datenhandel
10.12.2008 | 22:45 Uhr 2008-12-10T22:45:09+0100Berlin. Nur wenn der Betroffene einwilligt, sollen persönliche Daten zu Werbezwecken, für Markt- und Meinungsforschung weitergegeben werden dürfen. Die schärferen Regeln beschloss das Kabinett gestern.
Gewinne aus einem illegalen Datenhandel sollen eingezogen und Bußgelder von bis zu 300 000 Euro verhängt werden. Mit den Änderungen im Datenschutzgesetz reagiert Innenminister Wolfgang Schäuble auf die Serie von Datenskandalen. Beherrscht ein Unternehmen den Markt, soll es nicht seine Position missbrauchen, in dem es einen Vertragsabschluss davon abhängig macht, dass der Kunde die Daten freigibt. Dieses Kopplungsverbot will Schäuble ebenfalls neu im Gesetz verankern.

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