Beschneidung bleibt erlaubt - Bundestag verabschiedet neues Gesetz
12.12.2012 | 16:55 Uhr 2012-12-12T16:55:54+0100
Berlin. Juden und Muslime reagierten empört, als ein Gericht im Mai die Beschneidung eines Jungen als Körperverletzung wertete. Der Bundestag hat nun ein Gesetz beschlossen, das klar sagt: Der Eingriff ist zulässig. Einige Abgeordnete halten das für Unrecht.
Das Bundeskabinett hat die geplante Neuregelung zu Beschneidung von Jungen gebilligt. Danach soll die Beschneidung von Jungen unter bestimmten Voraussetzungen künftig straffrei sein. Der Eingriff darf aber nur religiös motiviert und nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen.
Die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen bleibt in Deutschland erlaubt. Nach monatelangen hitzigen Debatten beschloss der Bundestag am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach ein solcher Eingriff auch in Zukunft zulässig ist - vorausgesetzt, er wird "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt". Das bedeutet unter anderem, dass der Junge im Zweifel eine Betäubung oder Narkose erhält. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, sollen zudem nicht nur Ärzte den Eingriff machen dürfen, sondern auch ausgebildete Beschneider.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Gesetz bedeute eine Rückkehr zur Normalität. Einige Abgeordnete beklagten dagegen einen Rückschlag für die Kinderrechte in Deutschland.
Gericht sah in Beschneidung rechtswidrige Körperverletzung
Auslöser der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im Mai die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hatte. Dies führte zu einer Protestwelle von Juden und Muslimen, bei denen die Beschneidung zur Religion gehört.
Die Bundesregierung brachte daraufhin im Eiltempo einen Gesetzentwurf auf den Weg, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dieser bekam nun eine deutliche Mehrheit im Parlament: 434 Parlamentarier votierten dafür, 100 dagegen, 46 enthielten sich. Auch Abgeordnete der Opposition trugen den Regierungsvorschlag mit.
Änderungsanträge blieben erfolglos
Abgelehnt wurde ein alternativer Gesetzentwurf, den 66 Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen eingebracht hatten. Sie wollten Beschneidungen erst ab einem Alter von 14 Jahren erlauben. Zudem sollte nach ihrem Willen nur ein Arzt beschneiden dürfen.
Der Gesetzesentwurf der Opposition zur Beschneidung wird vom Zentralrat der Juden in Deutschland kritisiert. Der Entwurf sieht vor, dass Beschneidungen erst nach dem 14. Lebensjahr aus nicht-medizinischen Gründen erlaubt werden können. Der Zentralrat sieht damit die jüdische Religion ausgehobelt.
Auch einige Änderungsanträge blieben erfolglos: Mehrere Parlamentarier hatten durchsetzen wollen, dass eine Rechtsverordnung Mindeststandards für die Schmerzbehandlung und die Ausbildung von Beschneidern regelt. Auch zur Frist für einen Eingriff durch Nicht-Ärzte hatte es alternative Vorschläge gegeben.
Der Bundesrat soll bereits am Freitag über die Gesetzesregelung entscheiden. Eine Blockade ist dort nicht zu erwarten.
Zentralrat der Juden begrüßt Entscheidung
Leutheusser-Schnarrenberger sagte dpa: "Das Beschneidungsgesetz führt in die Normalität zurück, die bis zum Mai dieses Jahres für alle selbstverständlich war." Der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer betonte, alle Zweifel seien nun ausgeräumt.
Der Zentralrat der Juden wertete die Entscheidung als wichtiges politisches Signal. Präsident Dieter Graumann sagte der Nachrichtenagentur dpa in Frankfurt: "Das bedeutet, dass jüdisches und muslimisches Leben hier willkommen ist."
In den Fraktionen von SPD, Linken und Grünen gab es in der Frage unterschiedliche Positionen. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier mahnte, es wäre unerträglich, wenn Deutschland das erste Land in Europa wäre, das Beschneider mit einem Staatsanwalt verfolge. Er warf Schwarz-Gelb allerdings mangelnde Gesprächsbereitschaft über die Ausgestaltung einer Regelung vor. Der SPD-Abgeordnete Rolf Schwanitz sprach dagegen von "gesetzlichem Unrecht". Der Entwurf ignoriere die schweren gesundheitlichen Risiken des Eingriffs.
Kritiker sprechen von einem "schwarzen Tag für die Kinderrechte"
Auch einige Parlamentarier der Grünen brachten Kritik am Vorschlag der Regierung vor. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast stellte sich dagegen hinter den schwarz-gelben Entwurf und betonte: "Ich will Beschneidungen nicht kriminalisieren."
Önder Özgeday leidet darunter, dass er als zehnjähriges Kind beschnitten wurde. Erst später merkte er, was ihm genommen wurde. Ein Betroffenen-Verein beklagt: Im Gesetzgebungsprozess würden die Opfer nicht gehört. Das Thema würde in der Öffentlichkeit bagatellisiert.
Die Linke zeigte sich ebenso gespalten: Die Parlamentarierin Luc Jochimsen verteidigte den Regierungsentwurf. Die kinderpolitische Sprecherin der Fraktion, Diana Golze, wiederum meldete Bedenken an und beklagte eine mangelnde Berücksichtigung des Kindeswohls.
Ein Bündnis von Organisationen - darunter der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Terre des Femmes und die Deutsche Kinderhilfe - sprach von einem schwarzen Tag für die Kinderrechte. (dpa)

20:46
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20:23
Habe gerade eine Email an die UN geschrieben und mich über den Bundestag mit Bezug auf die Kinderrechtskonvention beschwert. Wenn es auch nur eine Email eines Bürgers ist, aber wenigstens ist das etwas, was ich auf friedlichem Wege machen kann. Bin unter "Contact Us" und "General Questions and Comments" reingegangen.
Aber immerhin. Unsere Politik scheint ja nicht mehr auf ihre Bürger zu hören.
20:20
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20:12
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19:07
Bei den Grünen, die im Tierschutz sehr engagiert waren, hätte ich eine klare Position dagegen erwartet.
Bei der Tierzucht ist das Entfernen von Körperteilen oft verboten, obwohl es lange praktiziert wurde, aber bei meistens kleinen Jungen soll es erlaubt sein?
Dass ist für mich nicht nachvollziehbar. Jeder Eingriff ist auch ein Risiko.
Hoffentlich weist die Justiz die Politik in diesem Fall auch in die Schranken.
19:05
1. Wäre Zeit für eine Verfassungsklage.
2. Die UN-Kinderrechtskonvention, die vom Bundestag ratifiziert wurde, wird mit Füssen getreten. Anscheinend gilt die Kinderrechtskonvention nicht als Menschenrecht.
18:59
Das Kindeswohl und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sind hier vollkommen außer acht gelassen, weil das Gesetz es ermöglicht, dem Widerspruch des mündigen jungen zu beschneidenden Mannes durch einen früheren Termin zuvorzukommen. Und zwar zu einem Zeitpunkt zu dem auch nicht feststellbar ist, ob er sich ein Leben mit dem Glauben seiner Eltern vorstellen kann ...
18:11
Die machtbewussten Herren Graumann und Massik dürfen sich ins Fäustchem lachen!
So schnell knicken die Politiker vor ihren Drohungen ein!
Wann werden sie zu Ehrenrabbis oder Ehrenimmams ernannt?
Welche Reden werden diese alljährlich am Weltkindertag halten?
Religion geht vor Person?
Der Islam lebt nach eigener Zeitrechnung im 15. Jahrhundert -
leben "unsere" Politiker auch noch im Mittelalter?
Zwangstaufen und Zwangsbeschneidungen gehören dorthin,
in eine unmündige, obrigkeitshörige Gesellschaft, in einen Gottesstaat -
aber nicht in eine aufgeklärte Demokratie.
18:03
wer bezahlt eigentlich die operation?wie sieht das berufsbild des "beschneiders"aus?
Und welche Handbewegung macht der bei "Was bin ich?"
18:01
In Sachen Beschneidungen der Bürgerrechte kennen sich CDU/SPD/Grüne/FDP gut aus....