Bergeweise Hartz IV-Klagen - und kein Ende in Sicht
21.01.2008 | 21:49 Uhr 2008-01-21T21:49:27+0100GRUNDSICHERUNG. Sozialgerichte hoffen auf Verstärkung. Umstritten: Länder wollen Prozessgebühren für Leistungsempfänger.
ESSEN. Ein Rollstuhlfahrer lebt auf 70 qm im Erdgeschoss. Der Mann ist auf Hartz IV angewiesen, will dort wohnen bleiben. Die örtliche Arbeitsgemeinschaft (Arge) sieht das völlig anders, die Wohnung sei zu groß. Der Mann soll umziehen, 50 qm seien auch genug. Der Rollstuhlfahrer wehrt sich, zieht vors Sozialgericht - und gewinnt. "Ein Rollstuhlfahrer braucht einfach mehr Platz", so Landessozialgerichtspräsident Dr. Jürgen Brand. Zudem müsse man die schwierige Suche nach einer neuen rollstuhlgeeigneten Wohnung bedenken.
"Etwas mehr Flexibilität, weniger schematische Entscheidungen" wünscht sich der Präsident des Landessozialgerichtes von den Hartz IV-Behörden der Kommunen. Das ist alles, was Jürgen Brand an Kritik über die Lippen kommt. Bei der Mängelquote nimmt er die Beschäftigten der Argen ausdrücklich in Schutz: "Die erledigen das Massengeschäft." Fehler, so meint Brand, ließen sich da wohl kaum vermeiden.
Hoffen auf neue Verwaltungsstruktur
Das heißt im Umkehrschluss aber auch: Hartz-IV-Empfänger tun gut daran, ihre Bescheide genau zu prüfen oder prüfen zu lassen (etwa in den Beratungen der Gewerkschaften oder der Sozialverbände). An den Sozialgerichten in NRW hatte im vergangenen Jahr jedenfalls fast jede zweite Klage gegen einen Hartz IV-Bescheid Erfolg. Bedenken muss man dabei, dass solchen Klagen üblicherweise ein Widerspruchsverfahren bei den Behörden vorgeschaltet ist, also schon dort weitere fehlerhafte Bescheide korrigiert wurden.
Im NRW-Sozialministerium hofft man, dass diese Fehler zurückgehen, wenn die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger neuorganisiert ist. Ein Sprecher verwies auf Nachfrage auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Dezember, wonach die durch Kommunen und Arbeitsagentur gebildeten Argen unzulässig sind. Minister Laumann (CDU) hatte den Richterspruch begrüßt "als eine Art Weihnachtsgeschenk, um der ineffektiven und ineffizienten Gemengelage unterschiedlicher Zuständigkeiten vor Ort ein Ende zu bereiten".
Vorerst aber wird Hartz IV den Gerichten weiter viel Arbeit bescheren. Wegen neuer Gesetze rechnet LSG-Präsident Brand im neuen Jahr mit zusätzlichen Klagen. In den vergangenen 12 Monaten hatte es da, einmal mehr, einen sprunghaften Anstieg gegeben (plus 5078). Hartz IV macht mittlerweile ein Viertel aller Verfahren an den Sozialgerichten aus. Brand hat SOS gefunkt und Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) erneut um Verstärkung gebeten.
Ministerium würde Gebühren begrüßen
Hochkritisch sieht Brand Überlegungen, an Sozialgerichten auf mittlere Sicht Prozessgebühren auch für Leistungsempfänger einzuführen, also für Rentner etwa oder Arbeitslose. Hierzu gibt es einen Gesetzesentwurf beim Bundesrat, den NRW unterstützt. Die Rede ist von 75 Euro pauschal in der ersten Instanz. Bisher müssen nur Leistungserbringer und Arbeitgeber zahlen (gemessen am Streitwert). Die Länder versprechen sich mehr Einnahmen und weniger Prozesse. "Wir würden solche Gebühren begrüßen", so ein Sprecher von Justizministerin Müller-Piepenkötter (CDU). LSG-präsident Brand sieht das anders: "Ich glaube, dass die Zahl der Querulanten, die auf-Teufel-komm-raus prozessieren, eher gering ist." (NRZ)

20:49
Da werden schlampige Gesetze gemacht, die vor Ort kaum umzusetzen sind. Im Vierteljahrestakt erfolgen dann gesetzliche Ergänzungen oder Rechtsverordnungen die Lücken schliessen sollen, allerdings auch wieder anfechtbar sind.
Da blicken weder die Behörden noch die Ratsuchenden durch und die Richter wahrscheinlich auch nicht!
Avanti Dilletanti!
14:09
An dem Bearbeitungsstau - jedenfalls in Hessen - ist ganz bestimmt dieser Roland Koch schuld, weil er zu wenige Richterstellen eingerichtet hat.
Und wer ist schuld daran z.B. in Berlin?