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Beim Mindestlohn hat der Markt den Vortritt Koalitionsbeschluss beschert ein kompliziertes Regelungssystem

20.06.2007 | 08:47 Uhr

Berlin. Sie haben sich denn doch wieder eingekriegt, könnte man meinen, die Sozialdemokraten. Jedenfalls Olaf Scholz, ihr Fraktionsgeschäftsführer, der die Einigung der Koalitionsrunde zum Mindestlohn mittlerweile einen "großen Durchbruch" findet: "Es lo

Das hat sich am Vortag bekanntlich noch einigermaßen anders angehört. Da hatte Franz Müntefering, der rote Vizekanzler, einen fulminanten Auftritt, der mindestens ebenso kühl kalkuliert dem Zweck der Mobilisierung des eigenen Anhangs gegen die Schwarzen diente wie er andererseits unzweifelhaft persönlicher Verärgerung und Kränkung entsprang. Und Kurt Beck, den roten Parteichef, schauderte es angesichts der Kälte und des Mangels an Respekt vor arbeitenden Menschen, die er auf Unionsseite hat erleben müssen. Das war gestern.

Heute spricht Fraktionsgeschäftsführer Scholz von einem Erfolg, auf den die Sozialdemokratie stolz sein könne: "Der Zug, der jetzt in Fahrt geraten ist, wird nicht mehr aufzuhalten sein," und die halbe Strecke auf dem Weg zum Mindestlohn immerhin sei geschafft. So hat am Vortag Müntefering übrigens auch gerechnet: "Wir wollten 100 Prozent, 50 Prozent sind gekommen."

Von der anderen Seite aus betrachtet nimmt sich der Kompromiss so aus, dass nach der Ursprungsidee der SPD der Staat, wie Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen sich ausdrückt, bei der Lohnfindung das erste Wort hätte haben sollen, ihm nun aber allenfalls das letzte Wort bleibt. Den Vortritt behalten, das rechnet sich die Union als Erfolg an, die Tarifparteien, der Markt also.

Zwei Instrumente Dazu haben sich die Koalitionäre ein komplexes System von Regelungen einfallen lassen, das Mindestlöhne in einzelnen Branchen ausnahmsweise ermöglichen soll, und zwar mit Hilfe zweier Instrumente: des Entsendegesetzes, das eigentlich sicherstellen soll, dass zeitweilig in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland hier nicht anders bezahlt werden als Einheimische, sowie eines bislang vergessenen Gesetzes über Mindestarbeitsbedingungen von 1952, das zum Wiedergebrauch aufgerüstet werden soll.

Den Mindestlohn gibt es bislang auf dem Bau und demnächst bei den Gebäudereinigern, in beiden Fällen gemäß Entsendegesetz. Dessen Geltung kann nach der Vereinbarung der Koalitionsrunde auf weitere Branchen ausgedehnt werden, sofern dort mindestens 50 Prozent der Unternehmen bereits an einen Tarifvertrag gebunden sind. Auf dieser Bedingung hat gegen den Widerstand der SPD die Union beharrt.

Lange umstritten war auch, welcher Instanz es obliegen sollte, den im jeweils geltenden Tarifvertrag vereinbarten Mindestlohn für die gesamte Branche für verbindlich zu erklären. Laut Entsendegesetz ist das der Arbeitsminister. Die Union hat durchgesetzt, dass künftig ein zweistufiges Verfahren gilt. Zunächst entscheidet ein Tarifausschuss aus je drei Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern der jeweiligen Branche, nach dessen Empfehlung der Arbeitsminister eine Mindestlohnverordnung erlassen kann. Er soll dies freilich nur dann nicht tun dürfen, wenn der Tarifausschuss einstimmig oder mit mindestens fünf zu eins gegen den Mindestlohn votiert.

Für Branchen mit weniger als 50 Prozent Tarifbindung gilt das Gesetz von 1952 und ein dreistufiges Verfahren. In erster Instanz urteilt ein unabhängiges, siebenköpfiges Expertengremium, ob in einer bestimmten Branche ein Mindestlohn erforderlich ist. Dann hat ein Fachausschuss aus ebenfalls sieben Vertretern der jeweiligen Branche das Wort, zuletzt der Arbeitsminister.

Für diesen, Franz Müntefering, ist das die halbe Miete. Er will mehr. Oder spielt er gar ein "falsches Spiel"? Im Bundestag gäbe es zumindest eine Mehrheit für den Mindestlohn, "Franz Müntefering ist zu feige, sie zu nutzen". So sieht es etwa der frühere SPD-Chef in Baden-Württemberg Ulrich Maurer, heute Linkspartei.

Von Winfried Dolderer

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