Aus für Kanal-TÜV - Keine Prüfpflicht für Privathaushalte
24.10.2012 | 19:21 Uhr 2012-10-24T19:21:00+0200
Düsseldorf. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat dem umstrittenen Kanal-TÜV den Todesstoß versetzt. Die Landesregierung werde die Pflicht, Abwasserrohre regelmäßig auf Dichtheit zu überprüfen, nicht landesweit auf Privathaushalte ausweiten, sagte der Minister. Ganz vom Tisch ist der Kanal-TÜV aber nicht.
Die allermeisten Privathaushalte in NRW müssen keine gesetzlichen Fristen für die teure Durchleuchtung ihrer Abwasserkanäle mehr fürchten . NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat am Mittwoch erstmals bestätigt, dass die Landesregierung den umstrittenen „Kanal-TÜV“ auf industrielle und gewerbliche Abwasserleitungen sowie auf Wohnhäuser in Wasserschutzgebieten beschränken werde. Damit ist eine flächendeckende Prüfpflicht vom Tisch .
Remmel betonte zwar, dass jeder Hausbesitzer laut Bundeswassergesetz für die Dichtigkeit seiner Kanäle verantwortlich bleibe und nach Ablauf einer 30-jährigen Herstellergarantie im Schadensfall versicherungsrechtliche Fragen auftreten könnten. Eine Kontrolle seitens des Landes wird es jedoch nicht mehr geben. Die Kommunen können bei Bedarf ihrerseits Prüffristen setzen.
Kanal-TÜV kommt für 400.000 Gebäude in Wasserschutzgebieten
Bei etwa 400.000 Gebäuden in NRW-Wasserschutzgebieten müssen die Kanäle dagegen bis spätestens 2015 (Baujahr 1965 und älter) bzw. bis 2020 durchleuchtet werden. Politiker von CDU und FDP zeigten sich erfreut über das abrupte Ende im langen Streit um den Kanal-TÜV, bei dem die Umweltpolitiker von Rot-Grün bislang eine landesweite Prüffrist verteidigt hatten.

14:23
EILT!!! Schon morgen (8.11.) soll ene Rechtsverordnung in den Landtag eingebracht werden.
Also bitte schnellstens teilen und liken!
Leider haben wir uns zu früh gefreut, als gegen Ende Oktober
das "Aus" des Kanal-TÜVs verkündet wurde.
Es handelt sich nur um einen Gesetzentwurf der zudem jede
Menge Pferdefüße enthält, so dass der dringende Verdacht
besteht, der Kanal-TÜV soll durch die Hintertüre doch eingeführt
werden.
Nicht für alle Bürger, aber durch das geplante Delegieren der
Entscheidung an die Kommunen, wäre es reine Glückssache,
ob man verschont bleibt.
Noch schlimmer wäre wenn wir verpflichtet werden, eine
Garantie für die Dichtheit der Kanäle abgeben zu müssen-
Das käme einer Prüfpflicht gleich.
Das alles kann nur eine weitere Protestaktion verhindern.
Wir akzeptieren nur das komplette "Aus"-das lehrt uns die
Erfahrung mit der Kanallobby.
Kaum sieht niemand hin, nimmt sie Einfluss auf
politische Entscheidungen zu Lasten der Bürger.
Bitte teilt und liked unseren offenen Br
14:46
Einigung zum Kanal-TÜV ist eine Mogelpackung !
Die Dichtheitsprüfung- ist nicht vom Tisch!
Die Mehrheit ist der Auffassung, überhaupt nicht betroffen zu sein
oder kennen das Thema und Hintergründe nicht.
Die in diversen Medien auftauchenden Entwarnungsmeldungen
„Kanal-TÜV für die meisten vom Tisch“
„Kanal-TÜV wird bürgerfreundlich“
„Kanal-TÜV nur noch in Ausnahmefällen“
sind bei genauerer Recherche und genauem Hinsehen nicht nachvollziehbar.
Fakt ist:
Das den Gemeinden in NRW die Ermächtigung erteilt wird, die Dichtheitsprüfung/Funktionsprüfung zu verlangen. Das ist eigentlich der Kernpunkt der Mogelpackung. Im Prinzip bleibt es bei der flächendeckenden Dichtheitsprüfung.
http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse121024.php
06:11
Die Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten sollen nun prüfen lassen.Die Frage muß heißen warum? Damit Landwirte noch mehr Gülle auftragen dürfen? Damit noch mehr Gülle importiert werden kann? Wollen die Politiker Trinkwasserschutz oder Lobbybediehnung? Sollten sie tatsächlich den Trinkwasserschutz wollen, den ich als Betroffener begrüßen würde,dann bitte das sofortige Verbot von Einbringen von Gülle und ähnlicher Substanzen im Wasserschuitzgebiet..Dann bin ich gerne bereit eine Dichtheitsprüfung im eigenliche Sinne ( keine Kamerabefahrung die Augenwischerei ist ) durchführen zu lassen.
Sie haben Recht. Jetzt wird das schmutzige Geschäft auf dem Rücken der Wohneigentümer in den Wasserschutzgebieten ausgetragen. Gleichbehandlung ist das jedenfalls nicht. Und was nützt es, wenn Millionen cbm Gülle ausgefahren werden, wenn Kühe, Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Hühner, Gänse und übriges Wild ihr Geschäft in der Natur machen? Will man denen einen Beutel umhängen? Die Prüfaktion bleibt verlogen, bürgerfern, abzockend, teuer und ungerecht!!! So eine Politik darf man nie wieder wählen.
23:32
Kommt - nur ist nicht mehr die Mehrheit der Bürger betroffen.
Der Rest "bedankt" sich.
Die Werbeanzeigen auf der Internetseite hier wurden schon den veränderten Verhältnissen angepasst.
12:43
Mit dem Gesetz ist die Gleichbehandlung aller Hausbesitzer nicht mehr gegeben. Es wird Prozesse geben. Die Kosten aus den Wassewrschutzgebieten müssen auf alle Hausbesitzer umgelegt werden. Erst das wäre eine Gleichbehandlung. Ich bin gespannt, wie die Gerichte entscheiden werden.
10:13
Stimmt doch so überhaupt nicht.
Es gibt viele Kommunen, welche Prüffristen für Privathaushalte bis zum Jahr 2018 festgelegt haben - mittels Ratssitzung und Anordnung. Auch solche, welche keinerlei Wasserschutzgebiete haben.
Weiterhin bleibt es allen anderen Kommunen nun freigestellt, dies selbst durchzusetzen.
Dank grüner Ratsbeteiligung ist es also nur eine politische Lufttüte zu behaupten, es wäre vom Tisch.
Wenn man sich dann noch Aussagen von umweltpolitischen Sprechern der grünen Fraktion im Landtag zur nachhaltigen Umweltpolitik anhört, dann ist die Aussage: bei jedem hauskauf soll demnächst eine solche Prüfung zur Pflicht werden.
Lobbyismus pur.
08:56
Die Kanalsanierer dürfen die Sektpulle wieder zu machen.
Warum sich allerdings Bewohner von Wasserschutzgebieten immer noch beschweren, ist erstaunlich. Dort ist eine funktionierende Entsorgungsleitung doch sicher sinnvoller als im planierten Innenstadtbereich, wo keine Wassergewinnung stattfindet.
Aber das mit der Bahn ist gut :-) So viele Junkies, wie da in den Bahnhöfen rumlungern, müsste die Bahn sicher als erstes ihre Rohre prüfen. Aber wahrscheinlich ist das ganze Bahnhofsgelände wegen der die Drogen auspinkelnden Junkies, schon längst verseucht :-))
08:33
wenn die Kommunen und die anderen öffentlichen Einrichtungen (Bahn usw.) nachweisen, dass sie die Kanäle der eigenen Gebäude untersucht haben, erst dann sollten die Bürger ihrer Verpflichtung nachkommen.
Gleiches Recht für alle.
Gilt übrigens auch für Gehweg-Fegen und Schnee-Räumen!
21:12
Falsch - 400.000 in Wasserschutzgebieten sind betroffen und dürfen nun die rot-grünen Träume bezahlen. Zeigt uns doch mal wo heute die Wasserschutzgebiete liegen. Nicht jedem betroffenen Bürger ist bewusst, dass er in einem Wasseschutzgebiet wohnt.
Eigentümer von 400.000 Gebäuden, die zur Kasse gebeten werden, um die Lobby der Kanalsanierer zu befriedigen, die auch auf dieser Internetseite immer reichlich Werbung machen.
Warten wir mal ab, ob die Kommunen für eigene Gebäude nun zügig der Verpflichtung nachkommen.
Infos zu den Wasserschutzgebieten gibt es hier:
http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de
Aber um welche Zone I bis III geht es eigendtlich?
Leider ist es für und Bürger immer noch nicht verständlich warum Undichtigkeiten in Rohren mit hohen Aufwand ermittelt und beseitigt werden müssen, damit nicht relativ kleine Mengen an Toilettenabwasser ins Grundwasser gelangt. Denn in den Trinkwasserzone III darf im Vergleich dazu riesige Mengen an Gülle auf den Boden gekippt werden !
https://www.landwirtschaft-bw.info/servlet/PB/show/1249911/landinfo_G%FClled%FCngung%20im%20Wasserschutzgebiet%20-%20Zeller.pdf
@krallemann,
ganz unrecht haben Sie nicht, aber auch nicht ganz recht. Oder wie entsorgen Sie das Abwasser der Spülmaschine oder der Waschmaschine?