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Ärztekammer gegen Melderegister für Medizinfehler

15.02.2010 | 15:28 Uhr
Ärztekammer gegen Melderegister für Medizinfehler

Hannover/Berlin.Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, hat ein bundesweites Melderegister für ärztliche Behandlungsfehler gefordert. Diesen Vorschlag lehnt der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, ab. Er fordert „endlich vernünftige Arbeitsbedingungen“.

Die Bundesärztekammer lehnt den Vorschlag für ein bundesweites Ärztefehler-Register ab. „Wir brauchen kein Zwangsregister für Behandlungsfehler, sondern endlich vernünftige Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte, dann können schon viele Fehler vermieden werden“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, am Montag in Berlin.

Er verwies auf die bestehenden Systeme zur Registrierung und Auswertung von Behandlungsfehlern und bezeichnete die Behauptung, „dass ein Patient bei dem bisherigen Gutachterverfahren fast immer auf der Strecke bleibt“ als „völlig haltlos“. Nach Hoppes Einschätzung hat sich das bisherige System bewährt. „Als einzige Stelle in Deutschland führen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ein umfassendes Register, in dem alle Anträge anonymisiert in ein bundeseinheitliches Statistikprogramm eingehen“, sagte er.

Fehlerhäufigkeiten erkennen und Ursachen auswerten

Das sogenannte Medical Error Reporting System gebe unter anderem Aufschluss darüber, bei welchen Diagnosen und Therapiemaßnahmen Behandlungsfehler vermutet wurden und welche Fachgebiete betroffen seien. Ziel sei es, Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und Ursachen auszuwerten, um sie für die Fortbildung und Qualitätssicherung zu nutzen. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, hatte sich zuvor für ein bundesweites Melderegister ausgesprochen, in dem ärztliche Behandlungsfehler dokumentiert und veröffentlicht werden sollen. „Registrieren heißt lernen“, sagte der CSU-Politiker der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Montagausgabe). „Wir brauchen eine neue Fehlerkultur.“ Die Daten sollten nach Ansicht Zöllers anfangs anonym, ohne Nennung des Arztes erfasst werden. Die Einführung eines öffentlich zugänglichen Melderegister will Zöller im Patientenrechtegesetz verankern, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. (afp/ddp)

Diskussion: Kunstfehlerdatenbank - Brauchen wir das?

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