Ärztekammer fordert gesetzliche Festpreise für Arzneien
19.02.2010 | 21:59 Uhr 2010-02-19T21:59:00+0100
Düsseldorf.Der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe fordert gesetzliche Festpreise auch für neue Medikamente. Zuvor hatte Gesundheitsminister Philipp Rösler angekündigt, Einsparungen bei den Arzneimittelkosten auch gegen den Willen der Industrie durchzusetzen.
In der Debatte um Einsparungen im Gesundheitswesen hat der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, gesetzliche Festpreise auch für neue Medikamente gefordert. „Wenn es nicht gelingt, mit der Arzneimittelindustrie eine Vereinbarung über wesentlich niedrigere Arzneimittelpreise zu schließen, dann brauchen wir eine gesetzliche Lösung“, sagte Hoppe der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). Das Modell der Festpreise habe sich bereits bewährt.
In Deutschland würden für neue Arzneien weltweit die höchsten Preise bezahlt, sagte Hoppe. Aber nicht jedes teure so genannte innovative Medikament bringe auch wirklich einen Nutzen für die Patienten, so Hoppe.Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hatte angekündigt, Einsparungen bei den Arzneimittelkosten auch gegen den Widerstand der Industrie durchzusetzen. Er forderte die Pharmabranche auf, ihren Beitrag zur Kostensenkung zu leisten. Die Preise für innovative Medikamente seien in Deutschland besonders hoch, erklärte der Minister am Donnerstagabend nach einem Spitzentreffen mit Vertretern der Pharma-Industrie. „Niemand hat einen Freibrief, wenn es um die Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherungen geht.“
Verhandlungen mit Arzneimittelherstellern „auf einem guten Weg“
Ob die Gespräche mit den Arzneimittelherstellern bereits Fortschritte brachten, wurde zunächst nicht bekannt. Rösler betonte lediglich, man sei „auf einem guten Weg“. Er will in den kommenden Wochen ein Konzept zu Einsparungen im Arzneimittelsektor vorlegen. In der vergangenen Woche hatte Rösler bereits mit Vertretern der gesetzlichen Kassen über Sparmöglichkeiten beraten. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatte dabei ein Konzept vorgelegt, das Einsparungen in einer Gesamthöhe von über vier Milliarden Euro vorsieht.
Der Vorsitzende des Verbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Bernd Wegener, warnte erneut vor staatlich verordneten Reglementierungen. Die Forderung der Ärzteschaft nach gesetzlich festgelegten Festpreisen für neue, patentgeschützte Medikamente lehnte er ab. Die Entwicklung innovativer Medikamente etwa in der Krebstherapie, die die Hersteller sehr viel kosteten, könne es „nicht zum Nulltarif geben“, sagte Wegener am Freitag im WDR.Der BPI schlägt stattdessen vor, dass nach Zulassung eines neuen Medikaments zunächst der volle Preis gezahlt werden soll. Parallel dazu soll mit den Kassen über den Preis verhandelt werden. Sollte es binnen fünf Jahren nicht mit mindestens 30 Prozent der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Einigung kommen, solle ein Preis festgelegt werden.(AP)

14:55
Na ja, man fragt sich schon, über welche extrem wirkungsvollen und dubiosen, vielleicht sogar kriminellen Machtmittel die Pharmaindustrie verfügt, dass die bisher ausnahmslos alle Politiker so einwandfrei im Griff hatte. Und bei dem Rösler wird das auch nicht anders sein.
Der Seehofer könnte doch mal aus der Schule plaudern. Aber wahrscheinlich haben die den auch noch gut unter Kontrolle. Warum auch immer.
07:35
Der Beitragszahler ist die cash cow für die Leistungserbringer....
Offensichtlich wird das Thema von der Politik nur halbherzig angegangen und entzieht sich (wieder einmal) einer umfassenden kritischen Würdigung der Politik.- Aus meiner persönlichen Sicht ist der politische Handlungsbedarf wesentlich weiter zu fassen;- hierzu gehört auch:
1. Es ist erkennbar ist, dass die Festbetragsregelung nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat und andrerseits die Rabattverträge nicht in der Lage sind, das Problem der Hochpreisigkeit von patentgeschützten Medikamenten im Sinne der Beitragszahler zu lösen (denn die Rabattverträge lassen sich ggf. über die Verfügbarkeit/Lieferfähigkeit der rabattierten Medikamente aushebeln)!
Warum setzt man sich nicht - adäquat zu den Regelungen in anderen europäischen Ländern - für staatliche Preisobergrenzen bei (patentgeschützten) verschreibungspflichtigen Medikamenten ein?
2. Nicht nur der Grundpreis von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird autonom vom Arzneimittelhersteller bestimmt, sondern auch über die Dosierung der Wirkstoffe, die Festlegung der Abgabemenge und damit die Packungsgröße. D.h., letztendlich wird auch die Packungsgröße autonom durch den Arzneimittelhersteller bestimmt, sofern nicht implizit über die Zulassung hierauf Einfluss genommen wird und die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) zu beachten ist.
Mithin ist nicht gänzlich auszuschließen, dass über die Bestimmung der Packungsgröße ein geeignetes Werkzeug für Arzneimittelhersteller besteht, um zusätzlich Umsätze und Gewinne zu generieren und den Beitragszahler letztendlich über den gesamtem Vertriebsweg des Medikaments über Gebühr zu belasten!
Und diese Annahme erscheint nicht unberechtigt, denn offensichtlich hat sich in den letzten Jahren die Abnahmemenge der kleinsten Packungsgrößen (N1) in Richtung Großpackungen (N3) verschoben.
Nicht auszuschließen ist außerdem, dass Rabattverträge geeignet sind, einen unkritischen Umgang mit den Abgabemengen zu fördern und die Zuzahlungsregelungen, respektive der Wegfall von Zuzahlungen, die Verordnung größerer Packungsgrößen unterstützt!?
Offensichtlich hat sich dieser Aspekt bislang einer kritischen Würdigung seitens der Politik entzogen!
3. Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel unterliegen einer Preisbindung. Diese soll gewährleisten, dass jedes Präparat in allen Apotheken innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zum gleichen Preis zu erwerben ist.
Über die Angemessenheit dieser Regelung läßt sich trefflich streiten, denn sie „gewährleistet“ damit auch über den gesamten Vertriebsweg (unberechtigterweise!) kalkulierbare Umsätze und Gewinne zu Lasten der Beitragszahler:
Der Hersteller bestimmt u.a. über die Abgabemenge bzw. die Packungsgröße den Grundpreis eines Arzneimittels. Die Großhändler erheben entsprechend der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) einen Aufschlag (ca. 6 - 15 %) auf das Arzneimittel-Produkt.
Zuletzt berechnet der das Präparat vertreibende Einzelhändler (in diesem Fall die Apotheke) nach § 3 AMPreisV, neben dem Festzuschlag („Apothekenzuschlag“) von 3 %, ein sogenanntes „Beratungsgeld“, welches im Zuge der Gesundheitsreform eingeführt wurde.
Die Höhe dieses Beratungsgeldes liegt derzeit bei 8,10 Euro plus Mehrwertsteuer. Nach § 130 SGB V erhalten die Krankenkassen von den Apotheken für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel derzeit wiederum einen Abschlag (Rabatt) von 2,30 Euro, je verschreibungspflichtigem Fertigarzneimittel, auf das Beratungsgeld.
Offensichtlich hat auch die Höhe dieses Beratungsgeldes, beeinflußt durch die Anzahl der Arzneimittelverordnungen, in einem nicht unerheblichen Maße zur Verteuerung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beigetragen!? (Warum überhaupt die Apotheken über einen pauschalen Betrag in ihren Erlösen bzw. Gewinnen aus verschreibungspflichtigen Arzneimitteln abgesichert wurden, ist mit dem gesunden Menschenverstand eines beitragszahlenden Bürgers in der gesetzlichen Krankenversicherung ohnehin kaum begreifbar!)
Als pauschale Vergütung gegenüber dem Einzelhändler steht das pauschalierte Beratungsgeld damit im Widerspruch zu den Bemühungen, über eine angemessene Preisgestaltung, die Ausgaben für verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu reduzieren (z.B. durch die Einführung von Preisobergrenzen für verschreibungspflichtige Medikamente bzw. entsprechenden Rabattverträgen) und den Beitragszahler zu entlasten!
Warum wird die Regelung zum pauschale Beratungsgeld für Apotheken, zu Gunsten einer beitragszahlerorientierten ausgabereduzierenden Regelung optimiert?
4. Über das Zulassungsverfahren könnten die Arzneimittelhersteller unter Umständen Einfluss auf das Marktpreisniveau von Medikamenten nehmen (z.B. a. durch Verzögerungstaktiken, um das Zulassungsverfahren zu strecken b. durch eingeschränkte Zulassung, um damit mögliche andere sinnvolle Indikationen auszuschließen und damit ggf. Margen für bereits eingeführte Arzneimittel-Produkte abzusichern etc.).
Bereits 2007 hat hierzu Ulla Schmidt eine Diskussion zu dem Thema angestoßen, (siehe u.a. Handelsblatt-Online v 17.102007: „Schmidt droht Industrie mit Zwangszulassung“: „Nach Angaben des Heidelberger Pharmakologen Ulrich Schwabe könnten alle 485 000 AMD-Patienten im Jahr mit Avastin für 32 Mill. Euro behandelt werden. Die Therapie mit Lucentis würde dagegen 8,9 Mrd. Euro kosten, rund 270 Mal so viel. Es könne nicht sein, sagte Schmidt, dass Unternehmen die Beantragung der Zulassung eines vergleichsweise preiswerten Mittels unterlasse, um anschließend mit einem anderen „dicken Reibach“ zu machen.“) die letztendlich aber im Sande verlaufen ist und sich offensichtlich auch keiner breiten Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erfreut hat!
Warum wird die Diskussion über die Zwangszulassung von Arzneimitteln nicht wieder aufgegriffen und das Zulassungsverfahren im Sinne der Interessen von Patienten und Beitragszahlern überarbeitet und ausgestaltet?
5. In vielen europäischen Ländern gilt für Medikamente ein ermäßigter Umsatzsteuersatz. Es ist schwerlich verständlich, dass in Deutschland Pralinen, Gänseleber, Schnittblumen, Hundefutter und Fernsehzeitschriften mit sieben Prozent besteuert werden aber ver-schreibungspflichtige Arzneimittel mit 19 %!
Warum setzt man sich nicht - adäquat zu den Regelungen in anderen europäischen Ländern - nicht endlich für einen ermäßigten Umsatzsteuersatz für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein?
D.h. man muss endlich Prioritäten setzen, und sich den eigentlichen Kostentreibern zuwenden!
Und hierzu gibt es genug konkrete Anhaltspunkte.- Als Literatur empfehle ich den Arzneimittelreport und den Arzneiverordnungsreport; in beiden wird, aus unterschiedlichen Perspektiven die gesamte Problematik verdeutlicht.
Würde sich die Politik des Themas seriös und aus Sicht der Beitragszahler annehmen (wollen), gäbe es hierzu genug Handlungsempfehlungen.
Würden sich die Medien stärker um Aufklärung bemühen, könnten auch die Beitragszahler besser mitreden! Aber offensichtlich gibt es Kräfte in Deutschland die eine angemessen zu verhindern wissen und ein Interesse daran haben, dass diese nicht erfolgt!
Und solange der Beitragszahler dumm gehalten wird, kann er keinen Druck auf die Politik machen.- Das hat scheinbar System, denn so wird der Beitragszahler zur cash cow der Leistungserbringer im Gesundheitsmarkt, an dem man nahezu beliebig verdienen kann!
00:20
Festpreis für Arzneimittel?
Die Pharma- Industrie hat längst den Impfstoff dagegen.
Ein Beispiel (Krankheiten und Preise frei gewählt und austauschbar!):
Kopfschmerztabletten: 35 Euro
Vorgeschriebener Fixpreis der Regierung: 10 Euro.
Kopfschmerztabletten: 10 Euro, Nebenwirkung: Muskelkrämpfe.
Mittel gegen Muskelkrämpfe: 5 Euro, Fixpreis: 10 Euro.
Das Mittel verursacht leider Durchfall.
Mittel gegen Durchfall: 10 Euro Fixpreis (ich spare mir ab nun die Preise der freien Pharmawirtschaft). Nebenwirkung: Muskelschmerzen.
Mittel gegen Muskelschmerzen: 10 Euro, Nebenwirkung: Tatterich.
Mittel gegen Tatterich: 10 Euro, Nebenwirkung: Kopfschmerzen.
In Summe: 50 Euro, und ich habe noch immer Kopfweh.
So soll es geschehen, dpricht der HERR (Rösler).
22:30
Wenn die Ärztekammer mehr Parteispenden an die F.D.P.-Mövenpickpartei ZAHLT als die Pharmaindustrie, dann kommen die mit ihrer Forderung durch.
Es ist halt immer eine Frage des Geldes, in wie Herr Rösler entscheidet...
22:00
Es muss etwas geschehen! Die Lage ist dramatisch:
Medizin :
Am Niederrhein droht Ärztemangel
http://www.derwesten.de/staedte/xanten/Am-Niederrhein-droht-Aerztemangel-id2605243.html
Ullalla-Politik und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hatten sich zu einem Madenwerk von Systemfuzzies vereinigt.
Und selbst arme Kreisstellenleiter im Bereich der KVNO haben Ärzte-Zirkel organisiert, um den Patienten mit sog. IGeL Geld aus der Tasche zu ziehen.
http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/nachrichten/duisburg/Duisburgs-Patienten-zu-arm_aid_559610.html
20:31
da ja regelmäßig Staatssekretäre der CDU sich die Grandios bezahlten Lobbyistenposten in der Pharmaindustrie aneignen ist dort außer ein paar Posten für verdiente FDP Garanten von Herrn Rößler nicht viel zu holen.Der Markt ist für die Pharmaindustrie in Deutschland viel zu Lukratiev und Siemens war dagegen nur ein kleiner Scheckbetrüger
20:18
dann möchte ich mal wissen was der arzt bei mir gemacht hat uns was in wirklichkeit abgrechnet wurde,überall wenn man was macht oder machen lässt gibt es einen schein wo ersichtlich ist was gemacht wurde und der kunde unterschreibt nur die ärzte haben narrenfreiheit !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
19:19
Und das eingesparte Geld können wir dann den Ärzten in den Rachen werfen,oder was..?
Gesundheitsblendgranate Hoppe,auch so ein Typ der 70jährigen die Daseinsberechtigung absprechen möchte,zumindest im Gesundheitswesen.
19:00
Unsere Politiker schlafen in dieser Frage schon seit vielen Jahren, glaubt hier ernsthaft einer, sie würden jetzt aufwachen ?????
17:50
Glaubt denn wirklich jemand ernsthaft, daß Rösler und mit ihm die FDP die Förderer und Anhänger dieser Partei verärgern wird?