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Abwrackprämie darf nicht zu Hartz IV-Abzug führen

16.02.2010 | 14:31 Uhr
Abwrackprämie darf nicht zu Hartz IV-Abzug führen

Darmstadt. Die Abwrackprämie darf Hartz-IV-Emfängern nicht vom Arbeitslosengeld abgezogen werden. Dies hat das hessische Landessozialgericht am Dienstag entschieden und eher für Rechts-Unklarheit gesorgt: Einen ähnlichen Fall beurteilte das NRW-Landessozialgericht im Juli 2009 völlig anders.

Bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen darf die Abwrackprämie nicht als Einkommen angerechnet werden. Dies entschied das hessische Landessozialgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Eilbeschluss. Die Darmstädter Richter erklärten, die Abwrackprämie habe Hartz-IV-Empfängern nicht so zur Verfügung gestanden, dass sie für den privaten Konsum hätte ausgegeben werden können(AZ: L 6 AS 515/09 B ER).

Hartz IV-Bezüge drastisch gekürzt

Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage trete daher nicht ein. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau aus dem Schwalm-Eder-Kreis einen knapp 11.000 Euro teueren Neuwagen gekauft und dabei die staatliche Abwrackprämie kassiert. Als die Arbeitsverwaltung davon erfuhr, kürzte sie der 51-Jährigen die Hartz-IV-Leistungen für sechs Monate. Statt 634,23 Euro erhielt die Frau nun nur noch 232,99 Euro monatlich.

Die Frau zog daraufhin vor Gericht und hatte Erfolg. Die Richter erklärten, die 2.500 Euro Abwrackprämie seien eine zweckbestimmte Einnahme gewesen. Ziel des Staates sei es gewesen, damit den Verkauf neuer Autos anzukurbeln. Dieser Zweck aber werde vereitelt, wenn die Prämie als Einkommen angerechnet werde.

Autokauf für NRW-Richter nicht Hartz-IV-konform

Der von der Frau gekaufte Neuwagen dürfe auch nicht als Vermögen bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen berücksichtigt werden. Ein Fahrzeug mit einem Wert von bis zu 7.500 Euro sei ohnehin geschützt. Darüber hinaus habe die 51-Jährige einen Grundfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr, im vorliegenden Fall also 7.650 Euro zusätzlich. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Bei einem ähnlichen Fall war das Landessozialgericht NRW im Juli 2009 zum gegenteiligen Ergebnis gekommen. Damals hatten die Richter die Klage eines Bochumer Hartz-IV-Beziehers in zweiter Instanz zurückgewiesen. Begründung: Anders als die Eigenheimzulage beim Hauskauf sei der Kauf eines Autos nicht verfassungsrechtlich besonders geschützt. (AZ: L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS). Die Abwrackprämie sei deshalb als Einkommen zu bewerten. Das Erwerbslosen-Formum Deutschland hatte den Beschluss als "lebensfremd" kritisiert. (mit ap)

DerWesten

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Kommentare
24.07.2010
03:16
Abwrackprämie darf nicht zu Hartz IV-Abzug führen
von WilliWacker | #27

Könnte man sagen das die Beamten und die Pensionäre die größten Sozialschmarotzer unserer Gesellschaft sind und der Sozialschmarotzer r.kant, der als Frühpensionäre auf Kosten aller Steuerzahler eine unnötig hohe Pension bezieht.sollte man ihn nicht zwangsweise Arbeitsverpflichten in einer gemeinnützigen und ehrenamtlichen Sozialeinrichtung.
Damit er von dem unverdienten Geld das er zeitlebens von allen Steuerzahlern eingestrichen hat , dieser Gesellschaft durch gemeinnützige Arbeit mal was zurückgeben kann.
Ich wäre dafür.

26.02.2010
02:46
Abwrackprämie darf nicht zu Hartz IV-Abzug führen
von Komfortspießer | #26

Das hatte ich doch schon erklärt. Wenn es soweit ist, besorge ich mir innerhalb von ein paar Minuten einen Wagen von der Vermietung, den fahre ich dann so lange, bis ich mir einen eigenen gekauft habe. Ein bis zwei Wochen.

Das kriegt jeder hin, vielleicht sogar Du.

Schließlich hast Du Dich ja als ehemaliger FDP-Wähler, der das auch noch zugibt, als absoluter Top-Checker geoutet.

Ha, ha.

20.02.2010
14:03
Abwrackprämie darf nicht zu Hartz IV-Abzug führen
von Ex FDP Wähler | #25

@ 20 von Autopapst

Wie blöd bist Du eigentlich?
Oder willst Du hier nur dümmlich provokant sein?!

Es gibt 10.000.000 Arbeitslose in Deutschland. Nicht alle (!) Arbeitslosen wollten auch die Abwrackprämie in Anspruch nehmen. Nur ein verschwindet kleiner Teil. Dieser Teil muß mobil und vom ÖPNV unabhängig sein. Weil, ohne Mobilität hat man heute auf dem Stellenmarkt (sofern es überhaupt echte und nicht nur fingierte Stellen gibt) ohnehin keine Anstellungschance.
Also, noch einmal, extra für so schwer Begreifende wie Dich:
Auto wichtig!!! Ohne Auto Chefe sagen: Du nix pünktlich. Du wohne zu weit auf die platte Land. Du nix bekommen Job, kapiert!
Die Abwrackprämie gab nicht nur für teure Neuwagen. Die Abwrackprämie gab es auch für Jahreswagen, nur noch mal so nebenbei erwähnt.
Da wurde immer TV-Werbung für einen Neuwagen gemacht. Der sollte 5999 € kosten. Als Jahreswagen dürfte bei dem der Preis so bei rund 4000 € gelegen haben. Dieser Betrag minus 2500 € Abwrackprämie = 1500 € Eigenanteil.
Endlich auch Du alles kapiert?
Sei am besten still!
Du willst hier ohnehin nur provozieren!

20.02.2010
13:53
Blockierter Kommentar.
von Matthias.Kiesel | #24

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

20.02.2010
13:49
Blockierter Kommentar.
von Matthias.Kiesel | #23

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20.02.2010
13:48
Blockierter Kommentar.
von r.kant. | #22

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

20.02.2010
10:03
Abwrackprämie darf nicht zu Hartz IV-Abzug führen
von Autopapst | #21

Ja, unbedingt! Und bevor man solche Fragen beantwortet, diese erstmal durchlesen. Ich hatte nämlich nicht gefragt, wozu ein Aufstocker ein Auto braucht, sondern, wozu ein Arbeitsloser ein Auto braucht. Also: Warum muss ein Arbeitsloser jedes Schulheft für die Kinder erkämpfen bzw. sich für jede etwas zu dicke Scheibe Brot vor St. Guido und der wütenden angeblichen Meinung des angeblichen Volkes (auch bekannt als Bild) rechtfertigen, während das Auto in der Garage völlig OK ist?

19.02.2010
12:50
Blockierter Kommentar.
von kohlenschipper | #20

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

17.02.2010
23:23
Abwrackprämie darf nicht zu Hartz IV-Abzug führen
von Autopapst | #19

Nein, so richtig nicht - Sie schreiben ein paar Dinge auf, die schlimm sind und dringend bekämpft werden müssen, Steuerhinterziehung z. B. (ich glaube ja, nur so nebenbei, dass Westerwelle mit seiner Harz-4ler-Beschimpfung nur endlich die seit Wochen laufende Debatte um die Nummernkontenverbrecher verdrängen wollte, die seinen Geldgebern wahrscheinlich so gar nicht gefallen dürfte).

Und das mit dem Sohn, das macht das ganze natürlich wahnsinnig rührselig. *schnüff*. Aber dass irgendjemand ein Recht auf ein Abwrackprämien-Auto haben sollte, davon war nie die Rede. Mich jedenfalls hatte lediglich interessiert, wofür man als Arbeitsloser angeblich ein Auto BRAUCHT, wenn doch an anderer Stelle das Geld hinten und vorne nicht reicht.

17.02.2010
22:34
Abwrackprämie darf nicht zu Hartz IV-Abzug führen
von petebest | #18

An all meine Kritiker:
OK, ich habs verstanden. Ein Unternehmer der Monat für Monat seine Mitarbeiter über den Tisch zieht (Niedriglöhne, unbezahlte Überstunden), der seine Gewinne am Fiskus vorbeibringt, der seine Fa. in die Insolvents führt weil er mit weniger Mitarbeitern, noch weniger Lohnkosten und staatlich gefördert eine neue Fa. gründen kann hat natürlich mehr recht auf ein Abwrackprämien-Auto als ein 55 Jähriger der 40 Jahre Arbeitslosenversicherung und Rentenbeiträge gezahlt hat und dessen Sohn ihm einen Kleiwagen finanzieren wollte?

Ist das jetzt so richtig?

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