Das aktuelle Wetter NRW 16°C
Urteil

22 Jahre Wartezeit auf ein Urteil ist verfassungswidrig

07.08.2009 | 18:17 Uhr
22 Jahre Wartezeit auf ein Urteil ist verfassungswidrig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht der Bürger auf ein zügiges Verfahren auch in Zivilprozessen gestärkt. Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde einer Frau statt, die seit 22 Jahren einen Schadenersatzprozess führt.

22 Jahre lang darf ein Gerichtsverfahren nicht dauern. Ein derart langes Verfahren sei mit dem Rechtsstaatsprinzip und den Persönlichkeitsrechten des Klägers nicht vereinbar, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Wenn ein Verfahren schon derart lange dauere, müsse das Gericht alles daran setzen, es zu beschleunigen, forderten die Karlsruher Richter.

Frau habe das Verfahren aber selbst mit verzögert

1987 reichte sie Klage beim Landgericht Hamburg ein. 1990 sprach ihr das Oberlandesgericht auch Schadenersatz «dem Grunde nach» zu, doch Geld hat die Frau bis heute nicht gesehen. Erst 1996 gab das Landgericht ein Gutachten zum Wert der Grundstücke in Auftrag, freilich ohne Berücksichtigung der Kiesvorkommen. Dass das nicht reichen würde, fiel weitere elf Jahre später auf; der daraufhin im Jahr 2007 beauftragte zweite Gutachter war aber befangen. So wartet die Hamburgerin nun auf ein drittes Gutachten.

Auch wenn die Frau durch ihr eigenes Verhalten das Verfahren selbst mit verzögert habe - ein Prozess, dessen Ende selbst in erster Instanz nach 22 Jahren noch nicht einmal absehbar sei, dauere zu lang, befand das Bundesverfassungsgericht. Dabei seien mehrere Verzögerungen dem Staat zuzurechnen. So sei das Landgericht nach einem Richterwechsel ein Jahr lang komplett untätig geblieben. Und das Gutachten zur Bewertung der Kiesvorkommen hätte das Landgericht auch schon zehn Jahre früher in Auftrag geben können, befanden die Karlsruher Richter. Ob sich aus diesen Fehlern ein Schadenersatzanspruch gegen das Land Hamburg ergibt, hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden. (afp)

DerWesten

Facebook
 
Kommentare
08.08.2009
13:42
22 Jahre Wartezeit auf ein Urteil ist verfassungswidrig
von immerimbilde | #4

Auch so macht man die Demokratie kaputt!

08.08.2009
13:41
22 Jahre Wartezeit auf ein Urteil ist verfassungswidrig
von immerimbilde | #3

Und was ändert sich dadurch wirklich??? Nichts. Einfach nichts. Der Bürger wird allein gelassen. Ende.

07.08.2009
14:36
22 Jahre Wartezeit auf ein Urteil ist verfassungswidrig
von bartosch02 | #2

... ah nee - soll ja schneller gehen.
Vieleicht werden es ja auch nur 12 Jahre , 14 Jahre oder?????

07.08.2009
14:35
22 Jahre Wartezeit auf ein Urteil ist verfassungswidrig
von bartosch02 | #1

Auf die nächsten 22 Jahre .........

Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/70725/create

Umfrage
Bürger sollen künftig häufiger gefragt werden, ob sie zu einer Organspende bereit wären. Können Sie sich vorstellen, Organspender zu werden?
 
Aktuelle Fotos und Videos
Karikatur vom Tage
Bildgalerie
Fotostrecke
Norbert Röttgen - Aufstieg und Fall
Bildgalerie
Rücktritt
David McAllister geht "baden"
Bildgalerie
Boot kentert
Triumph der Sozialisten
Bildgalerie
Frankreich
Aus dem Ressort
UN-Sicherheitsrat tagt in Krisensitzung zu Syrien-Massaker
Syrien
Der UN-Sicherheitsrat wird sich nach Angaben von Diplomaten noch am Sonntag treffen, um über das Massaker im syrischen Hula mit mindestens 109 Toten zu diskutieren. Das Gremium werde sich um 20.30 Uhr deutscher Zeit treffen, hieß es.
Foto 4 Kommentare 4
Bruder von chinesischem Bürgerrechtler Chen aufgetaucht
Menschenrechte
Der Bruder des blinden chinesischen Dissidenten Chen Guangcheng ist nach Angaben eines Menschenrechtsanwalts in sein Dorf im Osten Chinas zurückgekehrt. Chen war in der vergangenen Woche nach Peking gereist. Kurz darauf verschwand er.