13 weitere Klagen gegen Wahlwiederholung in Dortmund
11.01.2010 | 16:52 Uhr 2010-01-11T16:52:00+0100
Dortmund.Gegen die Entscheidung zur Wiederholung der Kommunalwahlen in Dortmund formiert sich immer mehr Widerstand. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind am Montag 13 weitere Klagen gegen die Wahlwiederholung eingegangen. Nun muss die Stadt Dortmund dazu Stellung nehmen.
Gegen die Entscheidung zur Wiederholung der Kommunalwahlen in Dortmund formiert sich immer mehr Widerstand. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen mitteilte, gingen am Montag 13 weitere Klagen gegen die Neuauflage des Urnengangs vom 30. August ein. Damit sind nun 14 Klagen gegen die Wiederholung der Kommunalwahlen bei dem Gericht anhängig.
Den Angaben zufolge richten sich zwei der Klagen gegen eine Wiederholung der Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen. In einer weiteren Klage wenden sich mehrere Ratsmitglieder gegen den Beschluss zur Neuauflage der Wahl des Stadtrates. Die übrigen elf Klagen richten sich gegen die Wiederholung der Wahl in den verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt.
Wochenlanger Streit
Um den Ausgang der Kommunalwahlen in Dortmund gibt es seit Wochen Streit, weil nur einen Tag nach den Wahlen ein millionenschweres Finanzloch bekanntgeworden und eine Haushaltssperre verkündet worden war. Dem damaligen Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) war vorgeworfen worden, die Finanzprobleme aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen verschwiegen zu haben. Gegen den Urnengang waren mehr als 350 Einsprüche eingegangen - darunter ein Einspruch der Bezirksregierung Arnsberg. Auch der Rücktritt des neuen OB Ullrich Sierau (SPD) wurde gefordert.
Der Dortmunder Stadtrat hatte am 10. Dezember mehrheitlich beschlossen, die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen wiederholen zu lassen. SPD-Ratsmitglieder kündigten an, dass sie sich eine Klage gegen die Entscheidung vorbehielten.
Das Verwaltungsgericht schickt die neuen Klagen nun der Stadt Dortmund zur Stellungnahme zu. Wann und ob das Gericht die Klagen verhandelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Eine rechtliche Prüfung zur Zulässigkeit der Klagen ist den Angaben zufolge derzeit nicht möglich, da dem Gericht die dafür benötigten Unterlagen noch nicht vorliegen. (ddp)

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