Das aktuelle Wetter NRW 9°C
Panorama

Zwölf Jahre Haft für tödliche Misshandlung eines Babys

19.09.2012 | 15:51 Uhr

Ein 35-jähriger Mann ist am Mittwoch wegen der Tötung seines vier Monate alten Sohnes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Osnabrück sah es als erwiesen an, dass der Vater sein Kind zu Tode schüttelte, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Strafmaß fiel um ein Jahr höher aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Osnabrück (dapd). Ein 35-jähriger Mann ist am Mittwoch wegen der Tötung seines vier Monate alten Sohnes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Osnabrück sah es als erwiesen an, dass der Vater sein Kind zu Tode schüttelte, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Strafmaß fiel um ein Jahr höher aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Besonders schwer wog bei dem Urteil wegen Totschlags der Vorsatz der Tat. Demnach gab es keinen Anlass, das Baby zu schütteln. Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht, das Kind wegen Atemnot geschüttelt zu haben. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen.

Baby so heftig geschüttelt, dass Rückenmark geschädigt wurde

Ein Gutachter hatte festgestellt, dass das Schütteln des Babys zum Tod geführt habe. Das Baby sei so heftig geschüttelt worden, dass der Kopf haltlos hin und her schleuderte und auch das Rückenmark geschädigt wurde, hieß es. Das Kind wäre querschnittsgelähmt gewesen, wenn es überlebt hätte.

Die Frau des Angeklagten trat als Nebenklägerin auf. Sie lebte mit dem Mann und dem gemeinsamen Kind zusammen in einer Wohnung in Osnabrück. Zum Tatzeitpunkt war der Vater mit dem Sohn allein.

Polizisten berichteten während des Prozesses, dass sie auf den Angeklagten am 18. Februar aufmerksam wurden, als er seinen schwer verletzten Sohn in einem Kinderwagen durch die Stadt schob. Die Beamten begleiteten ihn zum Krankenhaus, wo das Baby nach Angaben der Ärzte klinisch tot eingeliefert wurde. Zunächst war eine Reanimierung zwar erfolgreich, doch zwei Tage später wurde der Hirntod des Säuglings diagnostiziert.

Psychiater stellt leicht paranoide Züge fest

Ein Psychiater stellte bei dem Angeklagten leicht paranoide Züge fest. Die Persönlichkeitsstörung sei aber noch nicht so schwerwiegend, dass sie seine Schuldfähigkeit einschränken könne.

Der 35-Jährige stand bereits 2006 wegen eines ähnlich gelagerten Falles vor Gericht. Im Jahr 2005 soll er den etwa ein Jahr alten Sohn seiner Lebensgefährtin schwer misshandelt haben. Ein Gerichtsmediziner konnte damals im Prozess nachweisen, dass das Kleinkind um sein Leben rang, weil es minutenlang gewürgt wurde. Aus Mangel an Beweisen wurde der Mann damals aber freigesprochen.

dapd

dapd

Facebook
 
Kommentare
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/7114072/create

Umfrage
Mit Knöllchen kämpft das Ordnungsamt Essen gegen das Hundekot-Problem . Eine gute Idee?
 
Fotos und Videos
Messerattacke in Duisburg
Bildgalerie
Gewalt
Karneval der Kulturen
Bildgalerie
Bunt und schrill
Dänin gewinnt ESC
Bildgalerie
ESC 2013
Wave-Gotik-Treffen in Leipzig
Bildgalerie
Festival
Aus dem Ressort
So rettete Kater Bob den drogensüchtigen Musiker James Bowen
Buch
James Bowen, ein ehemals heroinabhängiger Straßenmusiker, ist heute in London ein Star. Sein Glück verdankt er Bob, einem Kater, der ihm zugelaufen ist und ihn als Musiker berühmt gemacht hat. Mittlerweile hat James Bowen ein Buch über seine Erfahrung geschrieben; jetzt erscheint es auf Deutsch.
Ärger um Äffchen hat Folgen für Justin Bieber
Kapuzineräffchen
Das kanadische Teenie-Idol Justin Bieber hat Ärger mit dem Deutschen Zoll. Eine Rechnung über mehrere Tausend Euro dürfte Bieber jetzt erwarten. Grund ist ein Kapuzineräffchen, das Bieber als Reisebegleiter mit sich führte. Der deutsche Zoll hatte den kleinen Reisebegleiter Ende März beschlagnahmt.