Wie viel Taschengeld ein Kind braucht
14.08.2012 | 20:09 Uhr 2012-08-14T20:09:00+0200
Köln. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Der Kinderschutzbund aber findet, Kinder haben ein moralisches Recht auf Taschengeld. Verlässlich und pünktlich soll es ausgezahlt werden und den Jungen und Mädchen zur freien Verfügung überlassen sein. Fragen und Antworten
Eltern sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihren Kinder Taschengeld zu zahlen. Die Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes NRW, Marlis Herterich, aber sagt: „Jungen und Mädchen haben einen moralischen Anspruch auf ihr eigenes Geld, pünktlich und regelmäßig ausgezahlt, und zur freien Verfügung.“ Fragen und Antworten zum Thema:
Warum ist Taschengeld wichtig?
Der Umgang mit Geld will gelernt sein. Das Thema Taschengeld ist durchaus geeignet, die Grundlagen für späteres sinnvolles Haushalten und Konsumieren zu legen. Kinder, so Erziehungsberater und Kinderschutzbund , brauchen Taschengeld, um selbstständig Kaufentscheidungen treffen und Verantwortung dafür übernehmen zu können. Sie lernen aber auch: Nicht jeder Wunsch ist bezahlbar. So kann der spontane Besuch in einem Burger-Restaurant bedeuten, dass Kinder noch einen Monat länger auf das neue Videospiel warten müssen, für das sie gerade sparen. Kinder lernen so, Prioritäten zu setzen.
Ab wann sollte Taschengeld gezahlt werden?
Experten raten, dem Nachwuchs ab dem fünften Lebensjahr Taschengeld zu zahlen. Weil kleine Kinder lange Zeiträume schlecht überblicken können, sollte es bis zum Alter von neun oder zehn Jahren wöchentlich ausgezahlt werden, danach monatlich.
Was ist bei der Auszahlung zu beachten?
Zahlen Sie verlässlich und pünktlich und sparen Sie sich dabei Murren oder blöde Bemerkungen. Vergessen Sie die Auszahlung regelmäßig, stören Sie das Vertrauensverhältnis. Sie bringen ihr Kind mitunter auch in Schwierigkeiten – es hat womöglich mit Freunden einen Ausflug geplant und steht plötzlich ohne Geld da.
Wofür sollte das Taschengeld gezahlt werden?
Kinder sollten sich mit dem Geld ihre Wünsche erfüllen können. DVDs etwa, Spielzeug, Schnuckereien außerhalb der Reihe, Discobesuche, Kinokarten. Wollen sich Kinder in Sachen Bekleidung etwas Besonderes leisten, etwa teure Markenklamotten, können sie einen Teil ihres Taschengeldes dafür verwenden, das von den Eltern vorgegebene Budget aufzustocken. Gleiches gilt beim Kauf teuerer Handys.
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