Verfassungshüter billigen striktes Rauchverbot in Bayern
04.08.2010 | 11:04 Uhr 2010-08-04T11:04:00+0200
Karlsruhe.Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das seit 1. August in Bayern geltende strikte Rauchverbot verworfen. Selbst eine drohende wirtschaftliche Gefährdung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten ändere daran nichts.
Das Bundesverfassungsgericht hat das strikte Rauchverbot in Bayern gebilligt. Das Verbot ohne Ausnahme für alle öffentlichen Räume und die Gastronomie verletze weder Raucher noch Gastwirte in ihren Grundrechten, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. In Bayern hatten sich die Bürger im Juli in einem Volksentscheid für das bundesweit schärfste Rauchverbot entschieden. Demnach darf seit 1. August auch nicht mehr in Nebenzimmern von Gaststätten oder in Bierzelten wie etwa auf dem Oktoberfest geraucht werden. (AZ: 1 BvR 1746/10)
Das Karlsruher Gericht verwies zur Begründung auf sein Urteil vom Juli 2008, wonach der Gesetzgeber vom Grundgesetz nicht gehindert wird, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, „insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen“.
Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des Gesundheitsschutzes für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, muss er dem Beschluss der Verfassungshüter zufolge keine Ausnahmeregelungen wie etwa für reine Rauchergaststätten zulassen. Selbst eine drohende wirtschaftliche Gefährdung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten ändere daran nichts. (afp)
20:48
wieso werden die Nichtraucherkneipen nicht von Nichtrauchern überfüllt?
Weil die ein Wasser, ohne CO2, versteht sich, trinken und wieder gehen.
Die Raucher bleiben und kippen ein Bierchen nach dem Andern und zwingen den armen Nichtraucher einweiteres Wasser auf!
O Tempors, o mores!
20:30
zu #7
Die Pubs in Irland verfügen über keine Raucherräume, das gilt auch für die von Ihnen genannten Pubs in Temple Bar (Dublin). Geraucht wird entweder vor der Tür (in den größeren Städten wie Belfast wird der Bereich oft mit Gittern eingezäunt, um Platz für Fußgänger zu schaffen) oder im Hof. Ich bin oft in Irland, ein markantes Pubsterben ist mir bislang nicht aufgefallen. Der Pub hat in der irischen Gesellschaft allerdings auch eine weit wichtigere Funktion als die gewöhnliche Kneipe in Deutschland.
16:15
zu #31: Was wird die EU schon durchsetzen? Wahrscheinlich nur Rauchverbote in der Öffentlichkeit unter dem Deckmantel des Nichtraucherschutzes, weil es populär ist. Gesundheitsschutz muss sich aber auf den Konsum aller krank machenden Stoffe erstrecken und darf nicht an der Haustür Halt machen. Wird die EU wirklich eines Tages die einzig wirksame Maßnahme, nämlich den Weg zur Askese verordnen? Da bin ich leider Pessimist.
16:14
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16:03
NRW muss jetzt schnellstens nachziehen. Aber es wird sowieso nicht mehr lange dauern bis die EU das durchsetzt.
15:44
So urteilt das Bundesverfassungsgericht und so wird es kommen:
Der Gesetzgeber dürfe ein striktes Rauchverbot verhängen, erklärten die Richter in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Dabei müsse er sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen. Sie verwiesen dabei auch auf ihr Grundsatzurteil vom 30. Juli 2008. Demnach ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber den Gesundheitsschutz höher bewertet als die Berufsfreiheit der Gastwirte und die Verhaltensfreiheit der Raucher. Ein generelles Rauchverbot sei nicht unverhältnismäßig, erklärten die Richter.
15:44
Meinungsterroristen sollten auch verboten werden. Ganz egal ob Raucher oder Nichtraucher !
Toleranz braucht kein Gesetz.
Als Raucher bin ich sehrwohl in der Lage zu sehen, wo ich rauchen darf und wo nicht und halte mich dran.
Wenn ich aber in eine Kneipe gehe wo rauchen erlaubt ist, dann rauche ich. Sitzt dort ein Nichtraucher und bittet vernünftig die Fluppe auszumachen, mache ich sie aus. Kommt da aber so ein Frischluftfanatiker an , der auch noch unverschämt wird, dann frage ich ihn was er in einer Raucherkneipe eigentlich will.
Fragt auch mal die Kellner was sie vom Gesetz halten. Ich kenne einige , selbst raucher. Die Nichtrauchenden Kellner haben Angst um ihren Job, wenn dieses Gesetz so kommt. Schlage deshalb vor das alle Gesetzvorderer die Gehälter von den entlassenden Kellnern übernehmen könnten.
Desweiteren schlage ich für alle Nichtraucher , die sich belästigt fühlen wenn raucher vor der Kneipe rauchen, eine Gasmaske von ihrer Krankenkasse einzuforden. ACHTUNG AUTOFAHRER :
Nichtraucher die belästigt von rauchern sind, die vor der Kneipe rauchen, könnten sich auch belästigt fühlen, wenn sie dort vorbeifahren .
15:11
Selbstverständlich ist es Ihnen erlaubt zu atmen, nach Möglich sogar saubere, rauchfreie Luft.
Der Vorwurf der Intoleranz ist indess mehr als lächerlich und normalerweise typisch für Raucher.
Fakt ist, dass Raucher Nichtraucher belästigen und selbige sich gegen die Belästigung verständlicherweise wehren. Intolerant, i.e.S. sogar gemeingefährlich handelt, wer glaubt sich wissentlich über die Gesundheit hinwegsetzen zu müssen.
Davon abgesehen verbitte ich mir diesen unangebracht vertraulichen Ton.
15:01
Hört auf mit Sücjhtigen zu diskutieren, das machen Therapeuten und die bekommen Geld dafür ;)
Vermissen wird die Raucher jedenfalls niemand.
15:01
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