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Kriminalfall

Verdächtiger per DNA überführt und trotzdem frei

27.03.2009 | 11:02 Uhr
Verdächtiger per DNA überführt und trotzdem frei

Düsseldorf. Die Geschichte um das „Phantom” von Heilbronn, das quer durch die Republik vermeintliche DNA-Spuren hinterließ, wirft auch ein Licht auf andere umstrittene Fälle wie die Mordsache Butzelar. Der Verdächtige lebt auf freiem Fuß - trotz Überführung durch DNA-Spuren.

Kann der Rechtsschutz, den das Grundgesetz den Deutschen bietet, auch ein Täterschutz sein? Jens Butzelar, 45, wird diese Frage mit Ja beantworten. Jens Butzelar hat seine Frau verloren, die Mutter seiner drei Söhne. Um die Mittagszeit des 10. Dezember 1993 drang ein Mörder in eine Düsseldorfer Videothek ein, fesselte und knebelte die 28-jährige Angestellte, steckte ihren Kopf in eine Plastiktüte und umwickelte alles mit dreißig Meter Klebeband. Dann nahm er 600 D-Mark aus der Kasse und floh. Andrea Butzelar erstickte qualvoll. Wenig später stellte die Polizei einen Verdächtigen. Werner P. wurde angeklagt, doch der Richter sprach ihn vom Mordvorwurf frei. Aus Mangel an Beweisen.

Heute sorgt das spektakuläre Tötungsdelikt von 1993 für politischen Zündstoff.

„Das Ding ist gelaufen”

Denn 2006, längst hatten die Ermittler die Möglichkeit verbesserter DNA-Analysen, separierten die Düsseldorfer Fahnder am Klebeband und am Mundknebel Hautreste - zwei genetische Spuren, die eindeutig Werner P. zuzuordnen sind. Ihre Schlussfolgerung: Er war der Mörder. Man lud ihn zum Verhör. P., einer von der eiskalten Sorte, sagte den Beamten: „Das Ding ist gelaufen.” Er ist seither unbehelligt. Denn Werner P. kennt sich im juristischen Gestrüpp aus. Der Grundgesetz-Artikel 103 , Absatz 3 heißt: „Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden”. Nur, wenn der Verdächtige ein glaubhaftes Geständnis ablegt, kann der Prozess neu aufgerollt werden. Werner P. gesteht nicht.

NRW will Verfassung korrigieren

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hat versprochen, eine Grundgesetzänderung einzuleiten. Mit Hamburg hat NRW im Bundesrat also durchgesetzt, dass es künftig eine Wiederaufnahmemöglichkeit zuungunsten des Angeklagten geben kann, wenn dieser vorher vom Vorwurf des Mordes oder des Völkermordes freigesprochen wurde.

Im Bundestag ist der Widerstand groß. In einer Anhörung des Rechtsausschusses wandten sich führende Strafrechtsexperten mehrheitlich gegen die Verfassungs-Korrektur: Der Frankfurter Strafverteidiger Thomas Scherzberg sagte, „in eklatanter Form” verstoße die Änderung gegen die Grundsätze des Rechtsstaates. Die Argumente der Gegner sind breit angelegt: Soll der Artikel nicht verhindern, dass ein Angeklagter so lange vor Gericht gestellt wird, bis er verurteilt ist?

Oder auch: Werden demnächst längst abgelegte Fälle wieder aufgerollt, drehen sie sich „nur” um schlagzeilenträchtige Delikte wie Missbrauch oder Vergewaltigung? Schließlich: Ist der Fall aus Düsseldorf nicht ein Einzelfall, ein tragischer sicher?

„Die Kurve geht steil nach oben”

Union und FDP neigen eher der Korrektur zuungunsten der Angeklagten zu. SPD und Grüne haben erhebliche rechtsstaatliche Einwände. Das Bundesjustizministerium zögert. Vor der Bundestagswahl ist nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Jens Butzelar muss warten.

Mit großem Interesse verfolgt das Landeskriminalamt den Vorgang. Nein, heißt es dort wie auch im NRW-Justizministerium, weitere ähnliche Fälle kenne man nicht, was die Einzelfallthese belegt. Tatsache ist aber, dass 140 341 DNA-Datensätze aus Nordrhein-Westfalen in der bundesweiten Datei gespeichert sind. Jedes Jahr werden es rund 25 000 mehr, „die Kurve geht steil nach oben” sagt ein LKA-Sprecher. Zudem rollt die Polizei überall in der Republik intern ungeklärte Fälle auf, um sie mit inzwischen gefundenen Gen-Spuren abzugleichen.

Spätes Verhängnis möglich

Die neue Technologie erlaubt es, Jahrzehnte zurück liegende Tötungsdelikte zu klären: 87 sind es heute schon, 214 weitere Aufklärungen beziehen sich auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, fast 10 000 auf Einbruchs- und Diebstahlsverfahren. Es ist eine Frage der Zeit, wann dem nächsten aus Beweismangel Freigesprochenen ein Stück Haut zum Verhängnis werden könnte.

INFO

In zahlreichen spekatulären Kriminalfällen in Nordrhein-Westfalen haben DNA-Spuren zuletzt eine wesentliche Rolle gespielt.

Fahndungsplakat im Mordfall Ursula Scheiwe. Foto: Marcus Bottin

16 Jahre nach der Tat wurde 2007 ein 38-Jähriger wegen Mordes an der Lüner Hertie-Verkäuferin Angelika Roßdeutscher zu lebenslanger Haft verurteilt. DNA-Spuren an Zigarettenkippen, die im Auto-Aschenbecher des Opfers gefunden worden waren, waren das wichtigste Indiz in diesem Prozess.

Festnahme 22 Jahre nach Tat

In einem anderen Mordfall vergingen 22 Jahre, bevor die Polizei einen Tatverdächtigen festnehmen konnte. Nach der Aufstiegsfeier eines Fußballclubs in Soest-Ostönnen war Ursula Scheiwe (26), die Verlobte, eines Fußballspielers, erstochen worden. Erst als nach zwei Jahrzehnten neue Techniken zur Verfügung standen, um DNA-Spuren vom Tatort verwertbar zu machen, wurde ein bis dahin unbescholtener Familienvater festgenommen. Der Verdächtige hatte freiwillig eine Speichelprobe abgegeben. Er wartet noch auf seinen Prozess.

Noch immer ungeklärt ist der Mord an der Anhalterin Lydia Schürmann aus Rheda-Wiedenbrück. Im vergangenen Jahr hatte die Polizei Hoffnung geschöpft, den Fall von 1962 noch lösen zu können. Ein Unbekannter hatte in Briefen ein Geständnis abgelegt. Die Polizei konnte DNA-Spuren auf dem Papier sichern und den Aufenthaltsort des Autoren bestimmen. Bevor es zu einer Reihenuntersuchung in diesem saarländischen Ort kam, wurde der Schreiber gefasst. Er war viel zu jung, um der Mörder zu sein. Er hatte nur falsche Fährten gelegt.

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Dietmar Seher und Jürgen Potthoff

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Kommentare
27.03.2009
12:36
Verdächtiger per DNA überführt und trotzdem frei
von Nil | #5

Das Problem ist nicht die späte Aufklärung. Da gibt es zig Fälle, die erst heute aufgeklärt werden können, und wenn die Tat - wie bei Mord -nicht verjährt ist, wird eben heute angeklagt und verurteilt.

Das Problem ist, dass die Staatsanwaltschaft bereits damals - mit unzureichenden Beweisen - angeklagt hat. Damit ist Strafklageverbrauch eingetreten. Sowas muss sich eine Staatsanwaltschaft gründlich überlegen.

Es handelt sich um einen einzigen Fall in Deutschland, soweit mir bekannt ist.

27.03.2009
12:10
Verdächtiger per DNA überführt und trotzdem frei
von Anti Karnevalist | #4

Als jur. Laie mal eine Idee:
Warum kann man in einem solchen, eigentlich klaren Fall wie dem Videotheken-Mord nicht zum Beispiel das B.Verf.Gericht anrufen. Dort wäre dann in einer Art Einzelfallprüfung über die Wiederanklage zu entscheiden. Ich denke das die Strafverfolgung des Täters (bei schweren Kapitalverbrechen, nicht für Kleinigkeiten) in einem solchen Fall vor dem Grundsatz des einmaligen Anklagens vorzugehen hat. Mord verjährt nicht, es sollten alle Mittel geprüft und ausgeschöpft werden um den Täter seiner Strafe zuzuführen. Das ist man nicht zuletzt dem Opfer und seinen Angehörigen schuldig. Wie qualvoll es sein muß, zu wissen das der Mann, der mit nahezu 100% Gewißheit der Täter war, ein Leben in Freiheit genießen darf, kann ich mir nicht vorstellen.

Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen das bei der Formulierung dieses Grundsatzes sich irgendjemand im Traum vorstellen konnte, welch umfassende Beweise sich heute noch nach Jahren oder gar Jahrzehnten finden lassen. Das Täter durch solch eine Lücke in Freiheit bleiben ist ein Unding.

27.03.2009
11:51
Verdächtiger per DNA überführt und trotzdem frei
von joergel | #3

Gilt in Deutschland ein Freispruch aus Mangel an Beweisen schon als Bestrafung?
Ist eine Grundgesetzänderung notwendig, damit bei auftauchen neuer Beweise ein Fall wieder aufgerollt werden kann?
Ist ein nochmaliges Verfahren gegen einen zuvor freigesprochenen eine mehrfache Bestrafung?
Findet die Bestrafung eines Täters nicht erst nach einem Verfahren und einer Verurteilung statt?
Manchmal muß man sich schon über die betriebsblinde Rechtsauffassung der Juristen und Politiker wundern. Es ist eben nicht immer alles und jedes Auslegungssache. Schon gar nicht das Grundgesetz.

27.03.2009
08:39
Verdächtiger per DNA überführt und trotzdem frei
von Nil | #2

Wenn die Staatsanwaltschaft damals nicht mit unzureichenden Beweisen angeklagt hätte, könnte man den Betreffenden heute anklagen und verurteilen.

Die entsprechende Regel ist eine rechtsstaatlich dringend notwendige Bremse für Staatsanwaltschaften, die ansonsten ja immer wieder anklagen könnten, sobald sie neue Beweise zu haben meinen.

So, wie es jetzt ist, hat sie einen Schuß. Da muss man eben überlegen.

27.03.2009
07:55
Verdächtiger per DNA überführt und trotzdem frei
von Klettermaxe | #1

Sammelwut führt zu Schnellschüssen

Alle Daten auf einen Haufen. Jeder muss Zugang dazu haben. Das Phantom von Heilbronn wäre im Morgengrauen mit einem riesigen Aufwand bei einer Razzia verhaftet worden. Eine unschuldige Arbeiterin wäre in der ganzen Stadt in Misskredit gekommen: Irgendwas ist da bestimmt dran!
Datenschutz ist Menschenschutz und nicht Schutz der Verbrecher.

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