Über drei Jahre Haft für Wirt nach Komasaufen
04.07.2009 | 10:17 Uhr 2009-07-04T10:17:00+0200Berlin. Im Prozess um den Tod eines Schülers nach einem Wetttrinken hat das Landgericht Berlin einen Gastwirt zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Der 28-Jährige wurde am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie vorsätzlichen Alkoholausschanks an Jugendliche verurteilt.
Im Prozess um eine tödliche Tequila-Trinkwette mit einem 16-Jährigen ist der angeklagte Berliner Kneipenwirt zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht entschied am Freitag, der 28-jährige Aytac G. habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. Die Haftstrafe reduziert sich um zwei Monate, weil der Verurteilte lange in Untersuchungshaft saß.
Mehr als 45 Gläser Tequila serviert
Der Wirt hatte dem Gymnasiasten Lukas W. Ende Februar 2007 mehr als 45 Gläser Tequila serviert, selbst aber überwiegend Wasser statt Schnaps getrunken. Der Schüler war mit 4,4 Promille im Blut ins Koma gefallen und fünf Wochen später im Krankenhaus gestorben.
Unmittelbar vor dem Urteil entschuldigte sich Aytac G. und sprach der Mutter des verstorbenen Jungen sein Beileid aus: «Es tut mir sehr, sehr, sehr leid», sagte er. Die Tragweite seines Tuns sei ihm nicht bewusst gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Haftstrafe gefordert, die Verteidigung eine mildere Strafe, aber keinen Freispruch.
Der Wirt soll laut Anklage zudem zwischen 2005 und 2007 in 173 Fällen gesetzeswidrig Alkohol an Kinder und Jugendliche verkauft haben. Staatsanwalt Albers hatte ihm in seinem Plädoyer vorgeworfen, aus Gewinnsucht wiederholt harten Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt zu haben. Günstige Preise seien dabei sein Erfolgsmodell gewesen. Zudem hielt er ihm vor, er habe nach dem Todesfall versucht, die Tat durch Absprachen mit anderen Zeugen zu vertuschen.
Das Opfer sei trinkerfahren gewesen
Der Verteidiger Johannes Eisenberg gab hingegen zu bedenken, dass Lukas die Wette nüchtern verabredet hatte, trinkerfahren war und um die möglichen Folgen für seine Gesundheit wusste. Den tödlichen Ausgang habe aber keiner der Beteiligten einkalkuliert. Keiner habe gewusst, dass schnelles Trinken großer Mengen Schnaps zu Lähmungen und Herzstillstand führen könne, sagte er. Und dass Aytac G. seine Tat anschließend vertuschen wollte, sei völlig normal.
Die Vertreterin der Nebenklage und Anwältin der Mutter des Todesopfers, Adelaide Stronk, hatte berichtet, dass Lukas' Mutter seinen Tod bis heute nicht verarbeitet habe. Es sei ihr dringender Wunsch, dass die Tat in der Gesellschaft und auch bei den staatlichen Behörden Problembewusstsein wecke. (ap)
20:19
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16:51
Na ja, Tatbestände des Strafgesetzbuches sind schon aufgrund der Regelungen des allgemeinen Teils Vorsatzstraftaten. Fahrlässigkeitstaten werden nur bei gesonderter Strafandrohung im entsprechenden Tatbestand verfolgt. Das Strafmaß ist zur Strafandrohung, hier der §§ 223, 227, 15 StGB, wohl als minder schwerer Fall infolge des saufgewohnten Jugendlichen und der nicht in Betracht gezogenen Folge, vertretbar.
Ich sehe da kein Problem im Urteil, weder nach Tatahndung als auch nach tat- und schuldangemessener Strafverfolgung.
08:03
Aber aber, man soll doch 3 Liter am Tag trinken!
23:53
wettsaufen gabs schon immer und wird immer geben....
und nur weil die bildzeitung jetzt darüber schreibt ist es nicht schlimmer oder besser wie vorher....
dabei kommt es bedauerlicherweise manchmal zu unfällen....
der 16 jährige war nicht der erste und wird nicht der letzte sein der sich totsäuft in diesem jahrhundert....
nur weil sich neuerdings manche leute dararuf stürzen konnte ein solches(zu hartes) urteil überhaupt erfolgen....
ansonsten wäre es nämlich bei einer (angemesseneren) geldstrafe geblieben...
meine meinung....
22:56
@ mille fit:
Ich hoffe, sie haben Beitrag #11 verstanden!
Unglaubelich, wie viel Blödsinn sie in so wenige Zeilen packen können
20:01
@ 11
Stimmt. Das Urteil ist ausnahmsweise mal angemessen.
19:51
bei solch bekloppten Richtern im Deutschland darf man sich nicht wundern wenn Jugendliche demnächst im Keller selber Brennen!
19:45
@ millefit
Paragraph 223 StGB definiert Körperverletzung so:
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Von Vorsatz ist dort nicht die Rede. Wer als Erwachsener ein Wetttrinken mit einem Jugendlichen veranstaltet, aber selbst zum großen Teil nur Wasser trinkt, muss wissen, dass er den Jugendlichen dadurch zu übermäßigem, sprich gesundheitsschädlichem, Trinken verführt, wenn nicht sogar nötigt.
Das Urteil ist angemessen.
19:24
Ich halte das für eine absolut angemessenes Urteil.
19:17
solange die droge alkohol(auch aufgrund der besteuerung) legal ,sowie gesellschaftllich normal ist muss man mit solchen unfällen leben.....
und der staat verdient viel zuviel am alkohol so das ein verbot wohl kaum in frage kommt....
die armen jugendlichen schützen zu wollen und gleichzeitig massive werbung für eben diese droge zuzulassen UND daran mitzuverdienen...DAS ist der eigentliche skandal....