TÜV steht wegen PIP-Brustimplantaten vor Gericht
22.03.2013 | 18:07 Uhr 2013-03-22T18:07:00+0100
Toulon. Im Skandal um die PIP-Brustimplantate prüft das Handelsgericht Toulon Schadensersatzklagen von 1500 Frauen. Der Vorwurf: Der TÜV Rheinland soll dem Hersteller nicht gewissenhaft genug auf die Finger geschaut haben
Eine halbe Million Silikonkissen hat die französische Firma „Poly Implant Prothèse“ (PIP) weltweit verkauft. Tausende Frauen leiden unter Schmerzen, weil die PIP-Brustimplantate oft mangelhaft sind. Die Kissen können reißen, undicht sein. Mittel- und langfristige Gesundheitsrisiken seien nicht auszuschließen, wie es beim deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn heißt.
Vor dem Handelsgericht im französischen Toulon musste sich am Freitag der TÜV Rheinland verantworten. Sechs Händler und 1500 Frauen verklagen den deutschen Prüfdienstleister auf Schadensersatz. Der Vorwurf: Der TÜV habe dem Schummel-Hersteller PIP nicht gewissenhaft auf die Finger geschaut.
Minderwertiges Industriesilikon
Der Skandal kam im Frühjahr 2010 ans Licht: Die Firma PIP hatte in hunderttausenden Brustimplantaten minderwertiges und nicht zugelassenes Industriesilikon aus Deutschland verwendet.
Es geht um Schadenersatz in Höhe von 20.000 Euro: Vor dem Landgericht Karlsruhe hat der Prozess um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers PIP begonnen. Die Klägerin hofft auf Entschädigung, weil sie unzureichend informiert worden sei, doch der Richter dämpft ihre Erwartungen.
In Frankreich sind 20 Frauen mit PIP-Implantaten an Krebs erkrankt. Daraufhin hatte das französische Gesundheitsministerium angeordnet, dass allen Frauen die PIP-Kissen entfernt werden müssten. Dies, obwohl es keinen Beweis für einen Zusammenhang zwischen den Krebserkrankungen und den PIP-Silikonkissen gibt.
Dem Hauptverantwortlichen, PIP-Gründer Jean-Claude Mas, soll am 17. April vor dem Strafgericht in Marseille der Prozess gemacht werden. Das Unternehmen von Mas wurde bereits 2011 liquidiert.
Ludwigshafenerin klagte – und verlor
Der TÜV Rheinland sieht sich zu Unrecht an den Pranger gestellt und verweist auf das aktuelle Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 14. März. Es war der erste PIP-Prozess in Deutschland. Eine 62-jährige Ludwigshafenerin hatte den TÜV auf 100 000 Euro Schmerzensgeld verklagt, war damit jedoch gescheitert.
Der TÜV, so die Richterin, sei „weder zu unangemeldeten Kontrollen“ verpflichtet gewesen, noch dazu, „die konkreten Produkte“ zu überprüfen.

20:32
Ist denn das zu glauben? Der TÜV gibt hier sein Siegel drauf und suggeriert dem Verbraucher automatisch (auch aufgrund von guten Marketing und abgesehen davon, weil nun mal viele viele Menschen auch gute Erfahrungen mit dem TÜV haben und es bis dato einfach immer so rüber kam, dass der TÜV eine seriöses Unternehmen sei) am Ende sind genau diese Implantate "mangelhaft" oder einfach "nicht" für den Markt eingeeignet und der TÜV gibt hier sein Siegel drauf. Was soll man davon halten?
Nun fühlt ich der TÜV RHEINLAND zu Unrecht an den Pranger gestellt. Sag mal hackt es im Hirn? Die Richterin spinnt ja wohl!
Diese Leute haben ein Recht auf "sehr gute" Implantate! Irgendeiner, wer auch immer, muss dafür zahlen und der TÜV hat hier ganz klar eine Linie überschritten!
Genau!
Hat denn der TÜV jedes einzelne Implantat geprüft?
Nein, der Hersteller reicht einige zur Prüfung ein und ist verpflichtet, die Serie genau so zu produzieren, wie sie geprüft wurde.
Aber es gibt überall Hersteller, denen die Dollarnoten wichtiger sind, als die Gesundheit der Kunden.
19:58
Der Tüv ist normalerweise nur zuständig, Rechnungen zu kassieren oder darauf zu drängen, dass Autofahrer jedes Jahr statt alle zwei Jahre zum Abkassieren hinfahren. Verantwortung für die eigenen Gutachten? Null. Also bezahlt man für Nichts, zumindest für ein Gutachten ohne jeden Wert. Sehr trickreiche und fadenscheinige Organisation. Sie könnten genauso Ablässe für einen späteren Aufenthalt im Himmel verkaufen. Kommt vielleicht noch...