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Pflegekind

Staatsanwaltschaft beantragt lebenslange Haft für Mord an Pflegekind

03.11.2011 | 13:19 Uhr
Staatsanwaltschaft beantragt lebenslange Haft für Mord an Pflegekind
Der Staatsanwalt spricht nach dem Tod des neunjährigen Pflegekinds Anna nun von Mord, nicht mehr von Totschlag. (Foto vom 02.05.2011) Foto: dapd

Bonn.  Die neunjährige Anna war im Juli 2010 gestorben, nachdem sie in der Badewanne unter Wasser gedrückt worden war. Die Staatsanwaltschaft spricht nun von Mord - und fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Pflegemutter.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des neunjährigen Pflegekindes Anna hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für die Pflegemutter gefordert. Sie beantragte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine Freilassung bereits nach 15 Jahren ausschließen würde.

Für den ebenfalls angeklagten Ehemann der 52-Jährigen beantragte Oberstaatsanwalt Robin Fassbender am Donnerstag vor dem Landgericht Bonn eine neunjährige Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung.

Vorwurf: Pflegemutter habe komplexes Lügengebilde gebaut

Dem Ehepaar wird vorgeworfen, ihr neunjähriges Pflegekind in mehreren Fällen misshandelt und im Juli 2010 mehrfach in der Badewanne unter Wasser gedrückt zu haben. Das Mädchen war an den Folgen der Misshandlungen gestorben. Ein Rechtsmediziner hatte während des Prozess gesagt, das Kind sei mindestens drei Minuten unter Wasser gedrückt worden. Der Pflegevater hatte im Prozess einige der ihm zur Last gelegten Taten eingeräumt, das gewaltsame Untertauchen Annas am 22. Juli 2010 hatte er jedoch seiner Ehefrau zur Last gelegt.

Beiden Angeklagten bescheinigte Fassbender einen "menschenverachtenden Umgang" mit dem Kind. Die Pflegemutter habe ein komplexes Lügengebilde aufgebaut, um dem gesamten Umfeld sowie auch dem Jugendamt Probleme mit Anna zu suggerieren, die das Kind gar nicht hatte, sagte er. (dapd)

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