Sex mit Schülerin - Verfahren gegen Lehrer eingestellt
07.08.2012 | 12:12 Uhr 2012-08-07T12:12:02+0200
Trier. Das Verfahren gegen einen Lehrer wegen einer sexuellen Beziehung zu einer Schülerin ist eingestellt. Grund für die Einstellung des Verfahrens ist der Wunsch des Lehrer,s aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu werden. Der Lehrer soll mit einer 14-jährigen Schülerin 22 Mal Sex gehabt haben.
Das Verwaltungsgericht Trier hat ein Disziplinarverfahren gegen einen Lehrer wegen einer sexuellen Beziehung zu einer Schülerin eingestellt. Grund sei, dass der Mann aus dem Kreis Neuwied auf eigenen Wunsch Ende Juli aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden sei, teilte das Gericht am Dienstag mit. Damit sei das gerichtliche Verfahren zu beenden.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Der Beschuldigte soll ein Verhältnis mit einer 14 Jahre alten Schülerin und deren älteren Schwester gehabt haben. Er soll mit der 14-Jährigen 22 Mal Sex gehabt und deren Schwester sexuell belästigt haben. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Lehrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs aber freigesprochen. Da er nicht der Klassen-, sondern nur Vertretungslehrer des Mädchens gewesen sei, habe kein Obhutsverhältnis bestanden, hieß es zur Begründung.
Schülerin war verliebt in ihren Lehrer
Nach dem Freispruch des Lehrers spracht die Schülerin in einem Stern-Interview über ihre sexuelle Beziehung zu dem 18 Jahre älteren Pädagogen. Demnach sei es in der Beziehung hauptsächlich um Sex gegangen. Die junge Frau erinnerte sich, dass sie ihren Lehrer anfangs für "einen coolen Typ" gehalten habe. Sie sei verliebt gewesen. Später aber habe sie das alles "komplett runtergezogen". "Ich saß nur noch zu Hause, hatte keine Freunde mehr", erinnerte sie sich.
Im Nachhinein, verriet sie, sei sie enttäuscht von ihm. "Aber damals dachte ich, dass es vielleicht normal sei." Der Freispruch war aus ihrer Sicht eine "Freibrief für jeden Lehrer", sich an "jede 14-jährige Schülerin heranzumachen". (dapd)

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Das muss dann auch für einen Briefträger so gehandhabt werden, wenn er sein Beamtenverhältnis verlässt. Oder vielleicht sogar generell: Wer den Staat entlastet, indem er sein Beamtenverhältnis aufgibt, genießt Generalamnestie.
Wer dazu noch seinen Dienstvorgesetzten erschlagen hat, hat eine weitere Straftat frei!
14:49
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12:34
1. Ein 32-jähriger "Lehrer", der eine sexuelle Beziehung
mit einer 14-jährigen Schülerin seiner Schule unterhielt,
hat seinen Beruf definitiv komplett verfahlt.
2. Auch, wenn er nicht der Klassenlehrer war, so bestand
meines Achtens aufgrund des Lehrer-Schülerinnen-Verhältnisses
ganz automatisch auch ein Obhutsverhältnis!
3. 14-jährige können Begehrlichkeiten ihrer Lehrer (auch, wenn
es nicht die Klasenlehrer sind) nicht ohne weiteres zurückweisen.
Zudem handelt es sich um kein Verhätnis auf Augenhhe.
4. Die derzeitige Gesetzes-Lage ist meines Erahtens reformbedürftig.
Jeder Erwachsene darf heutzutage straffrei mit 14-jährigen sexuelle
Beziehungen unterhalten - sofern kein Prostitutions- oder
Obhutsverhältnis besteht.
Ein Schutzalter von 16 Jahren hielte ich für angemessener.
schnatterin. Wenn ich mir Ihre Rechtschreibung mal so ansehe, müßten bei Ihnen noch so ein paar mal nachsitzen drin sein.
@ Oberlehrer stoffel747
Wenn Sie selbst fehlerfrei schreiben können, dann können Sie auch andere kritisieren.
Da Sie das aber nicht können, sollten Sie besser die Finger still halten und hier nichts schreiben!
Sie verwenden das Wort Nachsitzen als Nomen und folglich muss es groß geschrieben werden!
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