Private Digitalkopien von Musikstücken bleiben erlaubt
28.10.2009 | 11:56 Uhr 2009-10-28T11:56:00+0100
Karlsruhe. Musikstücke von verschiedensten Tonträgern dürfen weiterhin zu privaten Zwecken digital kopiert werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Klage der Musikindustrie gegen diese Praxis aus formalen Gründen ab. Die Beschwerdefrist sei nicht eingehalten worden.
Private Digitalkopien von Musikbeiträgen verschiedenster Tonträger sind auch weiterhin zulässig. Eine dagegen gerichtete Beschwerde von Unternehmen der Musikindustrie hat das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen nicht angenommen, wie in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Daher bleibt die entsprechende Bestimmung des Urheberrechtsgesetzes in Kraft.
Beschwerdefrist deutlich überschritten
Die zuständige Kammer des Ersten Senats kam zu dem Schluss, dass die Frist zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde deutlich überschritten war. Derartige Klagen können nämlich nur bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesbestimmungen eingereicht werden. Und die zum Schutz privater Digitalkopien von CDs, MP3-Dateien oder DVDs stammen bereits aus dem Jahr 2003.
Zwar wurden sie noch einmal in ein erst im Oktober 2007 verändertes und Anfang 2008 in Kraft getretenes Urheberrechtsgesetz aufgenommen. Da darin die entsprechenden Passagen aber nicht verändert wurden, sei die erst im Dezember 2008 beim Bundesverfassungsgericht eingegangene Beschwerde wegen Fristüberschreitung unzulässig.
Hersteller beklagen Umsatzeinbußen
In dem Gesetz ist geregelt, dass einzelne Vervielfältigungen eines musikalischen Werkes zum privaten Gebrauch auf beliebigen Tonträgern zulässig sind, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen. Die Beschwerde führenden Unternehmen der Musikindustrie hatten geltend gemacht, dass sie aufgrund der rasanten technischen Entwicklung in diesem Bereich erhebliche Absatzrückgänge hinnehmen müssen. Der entsprechende Paragraf 53 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes sei mit dem im Grundgesetz garantierten Eigentumsgrundrecht unvereinbar, soweit er digitale Privatkopien ohne hinreichende Einschränkungen für zulässig erkläre.
Die drei zuständigen Richter des Ersten Senats erklärten die Verfassungsbeschwerde aber für unzulässig. Die gesetzlichen Bestimmungen zu den dafür geltenden Fristen seien aus Gründen der Rechtssicherheit eng auszulegen. Die Ausschlussfrist für eine Verfassungsbeschwerde beginne nicht neu, wenn der Gesetzgeber eine unverändert gebliebene Norm anlässlich der Änderung anderer Bestimmungen desselben Gesetzes erneut in seinen Willen aufgenommen habe. Schließlich habe es schon bei der Verabschiedung des ursprünglichen Gesetzes 2003 intensive Diskussionen über kopierbedingte Umsatzrückgänge der Hersteller von Musiktonträgern gegeben. (ap)
01:53
Dusted, so war es eben nicht gedacht. Wer von einem Medium auf das andere kopiert, sollte zahlen, und genau das betrifft auch den Erwerb einer CD und dann deren Kopie auf CD-Rohlinge, Mp3-Player, etc.
Und genau das ist verhindert worden und das ist auch richtig so. Da geht es auch keineswegs um das erschleichen von künstlerischem Gut.
Gruß
15:40
Wat geht ab, ich kaufe mir eine CD und erstelle mir eine MP3 Kopie und sollte nocheinmal dafür zahlen ?
14:58
echt... so ein Drecksack und Raffzahn, der Typ im Blauman, oben auf dem Bild. Dem sollte man genau wie allen Musikern, Komponisten, Produzenten, Tontechnikern, Vertriebsmenschen, Werbeleuten ihre Existenzgrundlage nehmen.
Solche Schweine, die mit ihrer Kreativität und ihrem Handwerk die Welt akustisch bunter machen, muss man beklauen.
Ich hoffe, die Ironie kommt einigermassen durch.
Übrigens: Die Privatkopie (also das kopieren von Musik die man erworben hat) für den privaten gebrauch war noch nie verboten, und es hatte auch nie jemand vor das zu verbieten.
Ansonsten:
Ein Musikstück kostet im Download, heutzutage durchschnittlich grad mal 99 Cent. Backprogramm teilweise (und je nach Anbieter) noch weniger ...
Das ist günstiger als je zuvor.
14:37
Eine neue Single hat mal 6DM geksotet, eine neue Schallplatte 17,- DM. Es gab auch schon die Techniken zum kopieren, aber bei dem Preis hat man sich eine Schallplattensammlung zugelegt. Wenn die Plattenbosse die Cds zu einem akzeptablen Preis auf den Markt bringen würden, gäb es diese Diskussion nicht. Diese Abweisung der Klage ist viel besser als irgendein Urteil!
14:15
Was für ein Glück, daß diesen Raffzähnen und Drecksäcken Einhalt geboten wurde.
Ist doch wohl ein Witz, daß diese mir auch noch vorschreiben wollen, wie ich mir persönlich meine Stücke zusammenstellen will.
Gruß
14:08
Und den Buchverlagen wird das gleiche Schicksal drohen wie der Musikindustrie, wenn sie die Entwicklung der E-Books so vorantreiben.
Ich kann jetzt schon das Geschrei und Gejammer hören.
13:30
... man kann sich ja auch selbst ein Lied vorsingen, wenn´s einem nicht passt, dass Musik eigentllich Geld kostet.
12:46
Ach die Musikindustrie mal wieder.
Raffgieriges Volk !!!!
12:07
Dann soll die Musikindustrie ordentliche CD´s anbieten! Also brenne ich mir doch die Lieder auf EINE CD, die ich gerne hören möchte. Bin doch kein DJ!
Aber wenn 50 % bestimmter Lieder sich wieder auch eine andere angebliche neuen CD wiederfinde, fühle ich mich doch betrogen und kaufe die CD nicht!