Praxisgebühr verstößt nicht gegen das Grundgesetz
25.06.2009 | 12:33 Uhr 2009-06-25T12:33:00+0200Kassel. Die Praxisgebühr ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht verfassungswidrig. Geklagt hatte ein Patient aus Bayern. Nach seiner Ansicht verstößt die Praxisgebühr gegen den Gleichheitsgrundsatz. Er forderte zudem, dass der Arbeitgeber die Hälfte der Gebühr übernimmt.
Die zehn Euro Praxisgebühr, die gesetzlich Versicherte pro Quartal bei einem Arztbesuch aufbringen müssen, verstößt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. In seiner Grundsatzentscheidung führte das Gericht am Donnerstag in Kassel aus, der Gesetzgeber habe bei der Einführung der Praxisgebühr im Jahr 2004 seinen weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten.
Als Teil der Gesundheitsreform war die Praxisgebühr eingeführt worden, um die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu entlasten. Gehen gesetzlich Versicherte in einem Quartal das erste Mal zum Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten, müssen sie jeweils zehn Euro Praxisgebühr bezahlen, die den Krankenkassen zugute kommt.
Eine Befreiung von der Gebühr ist möglich, wenn Versicherte jährlich mehr als zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufbringen müssen. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent.
Kläger fordert Praxisgebühr zurück
Der Kläger aus Bayern hatte die Praxisgebühr für verfassungswidrig gehalten und daher von seiner Krankenkasse die von ihm im Jahr 2005 gezahlte Praxisgebühr in Höhe von insgesamt 30 Euro zurückgefordert. Es sei rechtlich nicht haltbar, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Zuzahlung alleine leisten müssen. Die Arbeitgeber müssten ebenfalls die Hälfte zur Gebühr beisteuern.
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Außerdem stelle die Gebühr ein unzulässiges Sonderopfer im solidarisch angelegten Krankenversicherungssystem dar. Kranke würde damit besonders belastet, während Gesunde keine Gebühr aufbringen müssen. (ap)
(Aktenzeichen: Bundessozialgericht B 3 KR 3/08 R)
12:39
Diese Richter sind überflüssig. Sie entscheiden, beeinflusst, gegen die Bürger.
19:29
Wenn diese Richter nur für die Lobby entscheiden, die sie bezahlen, warum brauchen wir dann diese Richter???
16:25
Die Verfassungsrichter sind ja allesamt Beamte!
14:31
Es wird immer nur für die Abzocker gestimmt. Der Bürger wird hier in Deutschland doch für doof gehalten.
14:10
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14:03
Nach der Wahl kostet die Praxisgebühr 20 Euro
da Wette ich drauf
13:41
Ah so viel zur Gleichbehandlung.....
13:23
# 7
Habe ich nicht gelesen Bundessozialgericht ist in Kassel ? Aber dennoch wird gerne gegen den Bürger gestimmt. Seien Sie ehrlich, wenn Sie Beamter wären, tun Sie es auch.
13:22
#16 von Ihrkönntmichmal
Du Schreibst das man mal die Bundesbesoldungstabelle sich anschauen mag!
Ja das habe ich und sehe das ein Müllmann mehr Geld bein euch bekommt als einer der bei der SITA arbeitet!
Bitte tu nicht so als wenn gerade der Beamte der letzte ist der was bekommt!
Wenn ich nur an die Arbeitsweise von so manchen Beamten denke der mir in meinem Leben über den weg gelaufen ist würde ich sagen in der freien Wirtschaft würde man das schon lange nicht mehr Arbeiten.
Also bitte es gibt ein für und ein wieder aber so bitte echt nicht.
13:18
Jammer Jammer Jammer!
Wenn ich das hier so lese und mir echt den ganzen Mist den der ein oder andere schreibt rein ziehe frage ich mich wehr von euch geht Wählen?
All das und vielles mehr was in den Letzten Tagen in der Zeitung steht und die dazugehörigen Kommentare dürfte weder die CDU noch die SPD eine mehrheit bekommen.
Doch so wie ich die Deutschen kenne gehen wieder mal gerade etwas über 50% zu Wahl.
Leute genau da müsst Ihr ansetzen und nicht das gejammer von 10 Euro !
Denkt doch mal nur an den Solizuschlag der eigentlich nur zwei Jahre gehen sollte das war auch nicht anders!
Na werdet Ihr jetzt Wach?