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Phantommörderin gibt es nicht

28.03.2009 | 11:51 Uhr
Phantommörderin gibt es nicht

Stuttgart. Das Rätsel um das «Phantom» von Heilbronn ist gelöst. "Wir wissen jetzt, dass die DNA der unbekannten weiblichen Person nicht von Tatbeteiligten am Heilbronner Polizistenmord oder den anderen 40 Taten stammt", sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Heilbronn, Volker Link, am Freitag in Stuttgart. Die Spur stamme von einer anderen Frau.

Das Rätsel um das «Phantom» von Heilbronn ist gelöst. «Wir wissen jetzt, dass die DNA der unbekannten weiblichen Person nicht von Tatbeteiligten am Heilbronner Polizistenmord oder den anderen 40 Taten stammt», sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Heilbronn, Volker Link, am Freitag in Stuttgart. Das Institut für Rechtsmedizin in Homburg habe im Auftrag des Landeskriminalamtes Saarland festgestellt, dass die Spur von einer Arbeiterin aus einem Verpackungsbetrieb in Bayern stamme.

Das Institut hatte den Angaben zufolge an einem unberührten Wattestäbchen die DNA-Spur gefunden, woraufhin die Frau schließlich ausfindig gemacht werden konnte. Bereits im April 2008 habe die Soko «Parkplatz» eine Expertenkommission gebildet, um eine mögliche Spurenkontamination zu prüfen, sagte Link. Anlass war der Fund der «Phantom»-DNA im Zusammenhang mit einem Dreifachmord an georgischen Autoverkäufern bei Heppenheim. Damals wurden zunächst die Laborabläufe in den Landeskriminalämtern untersucht.

300 Stäbchen geprüft

Anschließend wurden rund 300 unbenutzte Wattestäbchen aus der gleichen Bezugsquelle als sogenannte Leerproben geprüft. Dabei wurde keine Verunreinigung festgestellt. Nach erneuten Fällen mit der «Phantom»-DNA, deren Spurenlagen keinen Sinn ergaben, wurde weiter ermittelt. Schließlich stellte das Institut für Rechtsmedizin fest, dass ein noch unbenutztes Wattestäbchen mit der DNA der unbekannten weiblichen Person verunreinigt war.

Das «Phantom» wurde seit acht Jahren unter anderem wegen eines Polizistenmordes in Heilbronn gesucht. Am 25. April 2007 war eine 22-jährige Beamtin mit einem Kopfschuss getötet und ihr 25-jähriger Kollege lebensgefährlich verletzt worden. (ap/ddp)

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Kommentare
28.03.2009
17:12
Phantommörderin gibt es nicht
von Atheist | #10

Zitat v. #5 :
Nix da - die Täterin ist mehrfach überführt. Da die DNA-Analyse ja so sicher ist, muss die Verpackerin der Firma Greiner Bio-One in Frickenhausen bei Nürtingen für alle Verbrechen gerade stehen. Das Urteil darf nur lauten: lääääääbenslänglich.

Da hat die Frau halt Pech gehabt, dass sie nur eine ganz normale Arbeiterin ist. Wäre sie Beamtin gewesen, wäre sie jetzt sicher für ihre Verdienste bei der Entdeckung der Pannenserie befördert worden ..................

28.03.2009
14:16
Phantommörderin gibt es nicht
von ThomasS | #9

Offensichtlich sind die geistigen Fähigkeiten nur zum Falschparker aufschreiben geeignet.

Das Phantom begeht fast gleichzeitig kaltblütige Morde und dilettantische Schuleinbrüche .. in ganz Süddeutschland, Frankreich und Österreich, aber nie in Bayern.
Was würden Profiler daraus schliessen?

Wie schon erwähnt, steht nirgendwo, dass die Wattestäbchen herstellerseitig für DNA-Tests zugelassen wurden .. und trotzdem überlegt der Baden-Württembergische Innenminister Schadensersatzklage?

28.03.2009
06:48
Phantommörderin gibt es nicht
von Nobbis | #8

also erst mal sind diese Stäbchen nicht für DNA-Tests geeignet. ABE:

von Diebstahl über Raub und von Totschlag bis Polizistenmord. Ja mein Gott!!! Ist unseren Superbullen denn nicht einmal in den Sinn gekommen, dass das gar keine Einzeltäterin sein KANN???

28.03.2009
03:25
Phantommörderin gibt es nicht
von dasKollektiv | #7

Nachtrag:
laut Hersteller ist in der Bedienungsanleitung ausdrücklich hingewiesen worden, das die Wattestäbchen, nicht für DNA-Proben zugelassen sind !!!

28.03.2009
03:16
Phantommörderin gibt es nicht
von dasKollektiv | #6

nach dem Köllner U-Bahnbau wird unser Glaube in Technik sehr in Frage gestellt, was passiert bei den nächsten Indizienprozessen..?

28.03.2009
00:37
Phantommörderin gibt es nicht
von beide seiten | #5

Nix da - die Täterin ist mehrfach überführt. Da die DNA-Analyse ja so sicher ist, muss die Verpackerin der Firma Greiner Bio-One in Frickenhausen bei Nürtingen für alle Verbrechen gerade stehen. Das Urteil darf nur lauten: lääääääbenslänglich.
Rechtshinweis: Personen sowie firmenbezogene Daten sind mehrfach in der Presse veröffentlicht worden; bsp.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/panorama/1702111_Phantom-von-Heilbronn-Wattestaebchen-ueberfuehrt.html

27.03.2009
23:08
Phantommörderin gibt es nicht
von Carlos8833 | #4

Nun stellt man wieder jeden DNA-Test infrage.Die Sache mit den Stäbchen wird wohl wieder so oder ähnlich gelaufen sein:Eine europaweite Ausschreibung...den Zuschlag erhält der Billigste,was dabei rauskommt sieht man ja jetzt.Ich denke an einen Film von Wedel,da hat man 20 gleichfarbige Zivilwagen bestellt !!!Die Leute,die die Sachen beschaffen kommen aus der Verwaltung und haben von Kriminalistik wenig Ahnung.Grundsätzlich ist der DNA-Test wohl eine wirksames Mittel,um Straftaten u.a. auch aus vergangenen Zeiten aufzudecken.Manchen Angehörigen von Opfern wird es helfen,die Sache zu verarbeiten.Fazit:Aus Fehlern lernen und mit dem Spurenmaterial noch sorgsamer umgehen.

27.03.2009
22:57
Phantommörderin gibt es nicht
von aufrecht | #3

Glauben kann man nur noch an Gott. Die Pseudowissenschaften haben sich hier einmal mehr gnadenlos blamiert. Ein Wattestäbchen mit „Phantomspuren“, ich hoffe dass mir als Mann kein Polizist ein solches Stäbchen zur Prüfung gibt. Danach würde man wohl als bisexuelles Wesen mit drei Brüsten und zugleich fünf Hoden eingestuft.
Die Technik der DNA- Bestimmung ist noch einfach noch nicht genügend ausgereift. Wobei festzustellen ist, dass auch die angeblich bewährte Fingerabdrucksmethode schon zu manchem Justizmord führte.
Jeder reife Kriminalist sollte zuerst seinen Verstand einsetzen und dann noch einmal alle Fakten ohne Vorurteil prüfen.

27.03.2009
22:47
Phantommörderin gibt es nicht
von Lurch | #2

Na ja, es gibt historische Fälle da macht das alles Sinn. Wenn aber demnächst so geschlampt wird, wird es schwierig. Anwälte werden das dann auschlachten bis kein Kalb mehr steht usw..

Leider, wie so oft, wird das demnächst kein Thema mehr sein, weil anwaltliche Tätigkeiten eine Täterpersönlichkeit an einem z.B. Mordfall unmöglich machen. Nochmal .

Es ist einfach nur eine grosse Lüge zu glauben, dass es irgendwann Gerechtigkeit gibt. Es scheint, dass dem Geldverdienen keine Grenzen mehr gesetzt sind.

Der Osten, sprich die Linkspartei und deren Verbündenter wird uns alle davor schützen. Warum?


Die Leute in der DDR waren eigentlich naiver als wir im Westen.
Jetzt will ich nix mehr sagen, aber wahr ist es trotzdem.

Später ...wenn alles sich legt, werde ich mehr aus mir rausholen.

Hauptsache irgendeiner begreift endlich, dass nur eine neue Regierung eine Alternative stellt.


Punktl

27.03.2009
21:02
Phantommörderin gibt es nicht
von m.dortmund | #1

So viel zum Thema absolut sicheres Verfahren.

Nicht nur die Mitarbeiterin der Herstellerfirma - nein, jeden könnte es treffen, wenn dessen entsprechende DNA durch irgendeinen (un-) glücklichen Zufall mit der am Tatort (nämlich Wattestäbchen oder änlichem) übereinstimmt.
Hier war der Fall spektakulär genug, dass die Person, auf die das Merkmal zutrifft schnell entlastet worden wäre.
Wie wahrscheinlich ist es aber, dass belastende Materialien in der Nähe eines Verbrechens gefunden werden, weil dort jemand achtlos einige Tage vorher ein Taschentuch oder eine Zigarette weggeworfen hat?
Wie soll der Verdächtige dann bei einer zufälligen Übereinstimmung u. U. nach 10 Jahren noch seine Unschuld beweisen?

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