Bundesverfassungsgericht
Eltern dürfen Kinder nicht von Sexualkunde fernhalten
06.08.2009 | 19:24 Uhr 2009-08-06T19:24:00+0200
Paderborn. Die Schulpflicht hat Vorrang vor religiösen Bedenken der Eltern gegen Sexualkunde-Unterricht. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Gläubige Eltern aus Ostwestfalen hatten ihre Kinder nicht an einem Theaterprojekt teilnehmen lassen, bei dem es um sexuellen Missbrauch ging.
Eltern können ihre Kinder in der Regel nicht mit Verweis auf Erziehungsrecht oder Religionsfreiheit vom Sexualkundeunterricht fernhalten. Die Schulpflicht hat nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts Vorrang vor religiösen Bedenken, wenn die Schule Neutralität und Toleranz gegenüber den Erziehungsvorstellungen der Eltern wahrt. Mit dieser Begründung nahmen die Karlsruher Richter die Beschwerde von Eltern aus Ostwestfalen, die dem baptistischen Glauben angehören, nicht zur Entscheidung an, wie am Donnerstag bekannt wurde.
Die Eltern hatten ihre zwei Kinder im Februar 2007 zwei Mal nicht zur Schule geschickt, zu einen zu einer Karnevalsveranstaltung, zum anderen zu einem Theaterprojekt, bei dem es um sexuellen Missbrauch ging. Gegen die Erhebung eines Bußgeldes in Höhe von 80 Euro legten sie schließlich Verfassungsbeschwerde ein.
Bei der Karnevalsfeier begründeten sie dies damit, dass Fastnacht ein katholisches Fest mit Ess- und Trinkgelagen sei, bei dem sich die Menschen verkleidet und enthemmt, «befreit von jeglicher Moral», wie Narren benähmen. Das Theaterprojekt wiederum erziehe die Kinder zu einer «freien Sexualität» und vermittele ihnen, dass sie über ihre Sexualität allein bestimmen könnten.
Schule verletzte religiöse Neutralität nicht
In beiden Fällen folgte die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Argumentation nicht: Glaubensfreiheit und Elternrechte würden durch den ebenfalls in der Verfassung verankerten Erziehungsauftrag des Staates beschränkt, hieß es. Dabei müsse der Staat aber Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern aufbringen.
Im konkreten Fall sei dies geschehen: Die Schule habe ihre religiöse Neutralität nicht verletzt; Karneval sei kein katholisches Kirchenfest und «heutzutage als bloßes Brauchtum der früher etwa vorhandenen religiösen Bezüge weitgehend entkleidet». Zudem seien die Kinder nicht gezwungen worden, sich zu verkleiden oder aktiv mitzufeiern. Des weiteren habe die Schule zusätzlich zwei alternative Sportangebote zur Verfügung gestellt.
Das Theaterprojekt habe den Kindern lediglich Möglichkeiten aufgezeigt, sich etwaigem sexuellem Missbrauch zu entziehen. Die religiöse Überzeugung der Eltern sei davon nicht berührt, denn die Präventionsveranstaltung habe die Kinder nicht dahingehend beeinflusst, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen. (ap)
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1358/09)

19:46
Das Theaterprojekt wiederum erziehe die Kinder zu einer «freien Sexualität» und vermittele ihnen, dass sie über ihre Sexualität allein bestimmen könnten.
und eben jene eltern die ihre kinder von sowas fernhalten wundern sich dann das ihre kinder es eben doch ausprobieren und mit 15 schwanger werden.....
solchen leuten sollte man das sorgerecht entziehen und fertig....
20:17
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18:57
Es gibt halt Menschen, die mit ihren Religionen im tiefsten Mittelalter leben. Und diesen Leuten muss man halt beibringen, das heute nicht mehr das Mittelalter ist...
18:40
@ #8 Thorgol
Atheisten? Das sind doch diese fundamentalistischen Antichristen die ihre Kinder verhöhnen wenn sie es bis zur Pubertät noch nicht geschafft haben ihre Promiskuität auszuleben. Ich weiß zwar nicht ob diese Menschen jemals moralische Grundwerte verinnerlicht haben, aber mit Atheismus hat das doch wenig gemein... (achtung achtung IRONIE achtung achtung)
Ich glaube man sollte lieber garnichts schreiben wenn man von dem Thema keine Ahnung hat...
18:30
Die können erzählen, was sie wollen. Das stört mich nicht.
17:53
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16:25
... wenn Moslems diesbezüglich Bedenken hätten, wären diese sicherlich schon längst angemeldet worden.
Sexualkunde gibt es nicht erst seit gestern, und den Koran wohl auch nicht ...
Übrigens haben die Eltern EINER Familie geklagt, und nicht alle Baptisten. Auch da sollte man nicht pauschalisieren.
15:54
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15:50
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15:39
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