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Justiz

Mutter verliert Sorgerecht, weil sie Vater Umgang verweigerte

01.12.2009 | 14:44 Uhr
Mutter verliert Sorgerecht, weil sie Vater Umgang verweigerte

München. Weil sie ihrem geschiedenen Mann den Umgang mit dem gemeinsamen Sohn verwehrte, hat das Amtsgericht München einer Frau das Sorgerecht für den Zehnjährigen entzogen. Das Kind wurde noch im Gerichtssaal in die Obhut des Vaters übergeben.

Wenn ein Elternteil dem geschiedenen Partner den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verwehrt, kann ihm dafür in letzter Konsequenz das Sorgerecht entzogen werden. Das Amtsgericht München hat einer sich renitent weigernden Mutter in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung den zehnjährigen Sohn abgenommen und das Kind noch im Gerichtssaal in die Obhut des Vaters übergeben. Die Anwältin der Mutter, Ulrike Köllner, zeigte sich entsetzt über das Urteil und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht München ein.

Das Ehepaar hatte sich vor zwei Jahren scheiden lassen. Obwohl beide sich das Sorgerecht teilten, durfte der Vater seinen Sohn innerhalb von eineinhalb Jahren nur fünfmal sehen, wie das Gericht mitteilte. Selbst Vermittlungsversuche des Familiengerichts, einer Beratungsstelle und sogar der Einsatz einer sogenannten Umgangspflegerin, die das Kind zum Vater begleiten sollte, um der Mutter ihre Ängste zu nehmen, halfen nicht.

Als die Mutter dann auch noch das Kind ohne Zustimmung des Vaters von der bisherigen Schule abmeldete, reichte es dem Gericht. Nach Anhörung aller Beteiligten sowie des Jugendamts und eines Sachverständigen entzog die Familienrichterin der Mutter das Sorgerecht bezüglich der Aufenthaltsbestimmung, der Gesundheitsfürsorge sowie der Schulwahl und übertrug es auf den Vater.

Enge Vater-Kind-Bindung unverzichtbar

Für die positive Entwicklung des Kindes sei eine enge, vertrauensvolle Vater-Kind-Bindung unverzichtbar, befand die Richterin. Die Mutter sei nicht in der Lage, ihre eigenen Probleme dem Bedürfnis ihres Sohnes nach Kontakt zum Vater unterzuordnen.

Rechtsanwältin Köllner nannte das Vorgehen des Amtsgerichts «fragwürdig». Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht in einem ähnlichen Fall entschieden: «In Sorgerechtsstreitigkeiten ist auch zu berücksichtigen, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist.»

Junge wollte offenbar nicht zum Vater zurück

Der zehnjährige Sohn des streitenden Elternpaares habe der Münchner Amtsrichterin ausdrücklich gesagt, dass er auf keinen Fall zum Vater ziehen wolle. Während der Verhandlung habe das Kind mehrfach gesagt, dass er nur dann zum Vater wolle, wenn dieser nicht mehr schlecht über die Mutter rede. «Wir halten das Vorgehen des Gerichts für nicht mit dem Kindeswohl vereinbar», kritisierte Köllner.

Die Richterin hingegen befand, dass der Sohn momentan gar nicht zum Vater wolle, sei nicht entscheidend. Denn dies sei nicht der wirkliche Wunsch des Jungen, sondern resultiere nur aus dem von der Mutter geschaffenen Loyalitätskonflikt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (ddp)

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