Mordfall Lena - Jugendarrest für 18-Jährigen nach Aufruf zu Lynchjustiz
30.05.2012 | 11:40 Uhr 2012-05-30T11:40:46+0200
Emden. Weil ein junger Mann via Facebook zur Lynchjustiz bei einem irrtümlich Verdächtigten im Mordfall Lena in Emden aufgerufen hatte, muss er nun für zwei Wochen in eine Zelle. Der 18-Jährige hatte sich für den Aufruf entschuldigt, wurde aber vor dem Richter zuletzt patzig.
Zwei Wochen Dauerarrest nach einem Lynchaufruf im Mordfall Lena : Dieses Urteil hatte der Angeklagte offenbar nicht erwartet. Zeigte sich der 18-Jährige vor dem Amtsgericht Emden am Mittwoch zunächst reumütig und einsichtig, schlug die Stimmung nach dem Schuldspruch um. Während Richter Günther Bergholz das Urteil begründete, begann er nervös auf seinem Stuhl zu wippen und mit den Fingern auf den Tisch zu klopfen. "Nehmen Sie das Urteil an?", fragte der Richter. "Muss ich ja wohl", antwortete der Emder patzig.
Der Dialog ging weiter: "Sie müssen das Urteil nicht annehmen", entgegnete der Richter. "Ich werde heute bestimmt noch keine Entscheidung treffen", sagte der Angeklagte gereizt. Einen Verteidiger konnte der junge Mann im Gerichtssaal nicht zur Rate ziehen, denn er war erst gar nicht mit einem juristischen Beistand vor dem Jugendschöffengericht erschienen.
Aufgebrachte Menge versammelte sich vor Polizei-Präsidium
Der 18-Jährige hatte nach Ansicht des Gerichts zu einer Gewalttat aufgerufen. Ende März, wenige Tage nach dem Mord an der elfjährigen Lena , war ein 17-Jähriger als Tatverdächtiger festgenommen worden und wurde im Emder Polizeirevier verhört. Der Angeklagte nahm dies zum Anlass, um über sein Profil im sozialen Netzwerk Facebook zur Erstürmung der Polizeidienststelle und zum Lynchen des Verdächtigen aufzurufen. Anlass war nach eigenen Angaben Geltungsbedürfnis und die aufgewühlte Stimmung in der Stadt.
"Aufstand. Alle zu den Bullen. Da stürmen wir. Lasst uns das Schwein tot hauen", schrieb er sichtbar für seine 923 Facebook-Freunde. 33 reagierten auf den Eintrag und klickten den "Gefällt mir"-Button. Am selben Abend versammelte sich eine aufgebrachte Menge von etwa 50 Personen vor der Polizei und verlangte die Herausgabe des Verdächtigen. Dabei fielen Äußerungen wie "Bringt das Schwein raus". Zu Übergriffen kam es nicht.
Angeklagter entschuldigte sich mit Geschenkgutschein
Zur Prozesseröffnung am Mittwochmorgen schien es so, als könne der Tag für den Auszubildenden zum Konstruktionsmechaniker mit einem milden Urteil enden. Nachdem fast 20 Foto- und Fernsehjournalisten mit ihren Kameras den Saal verlassen hatten, nahm der 18-Jährige die Kapuze seines dunkelblauen Pullovers ab und sagte, dass ihm das alles "sehr Leid" tue.
Der Richter erwähnte lobend, dass der Angeklagte nach der Tat den Kontakt zu dem zu Unrecht Beschuldigten aufgenommen hatte und sich bei ihm mit einem Geschenkgutschein und einer Einladung zum Essen entschuldigte. Zudem sei er bislang nicht polizeilich und strafrechtlich in Erscheinung getreten. Ein Polizist lobte den 18-Jährigen, weil er schon in der ersten Vernehmung nichts beschönigt habe. "Das hat man selten", sagte er.
Staatsanwalt nennt Tat "furchterregend"
"Er ist auf einem guten Weg", attestierte auch Annemarie Südhoff von der Jugendgerichtshilfe Emden. Er habe "keine schädliche Neigung" und arbeite mehr, als er müsse. Aus pädagogischer Sicht seien keine weiteren Schritte einzuleiten, ergänzte sie.
Staatsanwaltschaft und Gericht sahen das anders. Mit dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Klaus Visser kippte die Stimmungslage des Angeklagten. Der Eintrag bei Facebook sei "furchterregend" gewesen und müsse Folgen haben, forderte Visser. Schließlich sei zu einem Tötungsdelikt aufgerufen worden. Er plädierte auf eine Verwarnung und einen Dauerarrest von zwei Wochen.
Richter Bergholz entsprach dem geforderten Strafmaß in seinem Urteil. Ein öffentlicher Aufruf zu einer Straftat sei nicht hinnehmbar. Sein Urteil wolle er auch als "Warnschuss vor den Bug" und "Warnfunktion für andere" verstanden wissen. In einer Jugendarrestanstalt werde der 18-Jährige "spüren, wie es ist, wenn man hinter verschlossenen Türen sitzt". Die Frage, ob er sich nun doch einen Anwalt nehme, wollte der Verurteilte nicht beantworten. (dapd)

21:51
Die Jugendgerichtshilfe und der Richter (mit Schöffen) waren sich im Gegenteil sehr einig, dass keine schädlichen Neigungen bestehen, ansonsten wäre eine Jugendstrafe von min. 6 Monaten fällig gewesen.
Bitte lasst euch auch mal ein wenig juristisch beraten......
19:32
Finde ich gut, dass der junge Mann vom Richter was auf die Finger bekommen hat!!!!
Lynchjustiz geht gar nicht!!
Andererseits macht es mich nachdenklich, dass sogenannte junge Intensivtäter mit schlechter Sozialprognose in seinem Alter bei ihren Körperverletzungen, Einbrüchen, Überfällen etc. keinen Arrest erhalten, sondern Bewährung, Verlängerung der Bewährung, Anti-Aggressionstraining, Box-Camp Kannenberg, betreutes Wohnen etc...
Und dieser nicht vorbestrafte junge Mann in Lohn und Brot darf 2 Wochen in den Bau...
Irgendwie hängt bei Justitia die Waage mittlerweile verdammt schief!!!
Wenn durch die Justiz immer öfter mit normalem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbare milde Urteile gesprochen werden, dürfte in der Zukunft der Ruf nach Selbstjustiz in der Bevölkerung deutlich zunehmen!
Viele "zu milde" Urteile sind nur deshalb nicht nachvollziehbar, weil man selbst nicht an der Verhandlung teilgenommen hat.
Ein umfassendes Bild kann man sich nicht aus den paar Fakten machen, die man aus den Medien kennt.
17:29
Tja die Presse und damit die Öffentlichkeit war sich damals schnell "sicher", dass der Richtige von der Polizei gefasst wurde.
Vielleicht sollten die Medien die Unschuldsvermutung ernst nehmen und emotionsloser und sachlicher über Kriminalfälle berichten.
Wie der jetzt Verurteilte auch sagt, er habe es auch aus der Stimmung in der Stadt gemacht... und das glaube ich ihm. Von alleine wäre er wohl nicht auf so eine Idee gekommen.
Irgendwie stand diesmal auch die gesamte gezeigte Öffentlichkeit auch vor Gericht.
16:53
Nach dem Erwachsenenstrafrecht hätte er Bewährung bekommen und kein Jugendarrest.
Und wer jetzt aufheult das wäre zu wenig. Wer als Autofahrer betrunken einen Menschen tot fährt bekommt in Deutschland in der Regel Bewährung.Oder ein wegen Raserei vorbelasteter Autofahrer rast in einer 30er Zone mit 60 über eine Kreuzung, missachtet die Vorfahrt kommt ins schleudern und tötet ein 8 Monate !! altes Baby auf dem GEHWEG. Der bekam Bewährung.
Oder der Rentner der in Menden mit Absicht in einen Schützenumzug gefahren ist. 3 Tote. Bewährung.
16:45
Viel Quatsch, Unfug, Unterstellungen, Mobbing usw.
Das Internet ist ein schmutziger Ort!
Das sollten sich auch die Piraten merken...
Zuviel Tageschau geguggt! ;-)
"das Internet " = reale Menschen
Im Internet sieht man lediglich nachweisbar was viele Leute meinen sich rausnehmen zu dürfen.
Offline ist es doch genau dasselbe nur das es idr nicht belegbar ist!
Und das die Medien nach ihrer eigenen Hetze nun der Polizei die Schuld zuweisen ist ja wohl die größte unverschämtheit.
Die Polizei hätte den kompletten Mob mit einer hundertschaft einkesseln und festnehmen sollen. Anders kapieren viele Leute scheinbar nicht das sie nichts zu unternehmen haben egal warum die Medien wieder gegen jemanden aufhetzen.
Die Strafe finde ich jedenfalls angemessen.
15:23
Jugendareest für einen Erwachsenen?
Mit 18 wollen Sie erwachsen sein, alle Rechte in anspruch nehmen. Dann bitte auch die Konsequenzen ertragen.
14:09
Gut so! Allerdings würde ich in Berufung gehen, denn wie bekannte Politiker, vorne weg Frau Gräfin, ausgerufen haben, handelt es sich beim Internet um einen rechtsfreien Raum, er kann also überhaupt nicht rechtskräftig verurteilt werden für etwas, was er im Internet getan hat. Bis es so weit ist sei der Polizei mitgeteilt, dass die Unschuldsvermutung nicht nur vor Gericht, sondern auch davor gilt. Bitte bei einer solchen Tat niemanden mehr der Öffentlichkeit werbewirksam als Täter präsentieren, die Psychologie der Massen ist spätestens seit Jesus bekannt ;)
14:07
"glücklicherweise" hatte der erste in deutschland über facebook aufgerufene lynchmob gleich den falschen im visier. ich glaub das hat doch einige leute zum nachdenken gebracht, was passiert, wenn man meint, man könnte mit alttestamenatrischem gehabe etwas bessern. kann man nicht. könnte man es wäre die welt wesentlich friedlicher, denn diese "rechtsprinzipien" finden in vielen ländern weiter anwendung, sie scheinen aber das gegenteil zu bewirken von dem, was sie immer versprechen.
13:28
Für einen ähnlichen Aufruf vor 1-2 Jahren (Aufruf zur Randale in England) wurde dieser gleich 4 Jahre weg gesperrt.Das merkt man sich schon eher,denke ich!
13:01
Ich hoffe, der Angeklagte wäre auch so reumütig gewesen, wenn der Junge tatsächlich der Mörder gewesen wäre.
vermutlich nicht. aber wären sie es?
Natürlich! Sie nicht?