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Steuerrückzahlung

Mann nach Finanzamt-Panne 80.000 Euro reicher

03.02.2012 | 12:03 Uhr
Mann nach Finanzamt-Panne 80.000 Euro reicher
Wer vom Finanzamt zu viel Geld zurück bekommt, kann hoffen, es nach einigen Jahren behalten zu dürfen. Foto: Torsten Silz/ddp

München .   Fehler des Finanzamts können verjähren - dieses Urteil hat für einen Steuerzahler höchst erfreuliche Folgen: Der Mann bekam versehentlich 80.000 Euro erstattet. Die darf er nun behalten.

Statt ein paar Hundert Euro Steuererstattung erhielt ein Steuerzahler vom Finanzamt eine Gutschrift von mehr als 80.000 Euro. Der Bundesfinanzhof (AZ.: VII R 55/10) musste nun klären, ob der Betrag zurückgezahlt werden muss, wenn die Verjährungsfrist - wie hier nach acht Jahren - lange abgelaufen ist.

Der Mann darf das Geld demnach behalten, weil der Fehler beim Finanzamt lag, das sich schlicht verrechnet hatte. Es müsse nach so langer Zeit Rechtssicherheit einkehren und der Steuerzahler müsse wissen, ob er noch mit Nachzahlungen zu rechnen habe.

Im Grundsatz gilt deshalb: Nach Ablauf der entsprechenden Frist darf das Finanzamt keine Zahlungsansprüche mehr geltend machen.(dapd)

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Kommentare
05.02.2012
10:30
Mann nach Finanzamt-Panne 80.000 Euro reicher
von prodortmund1 | #5

GLÜCKWUNSCH dem GLÜCKPILZ !
Zum Glück kommt letztendlich eine Versicherung für den Schaden auf,
den der intelligente Finanzbeamte den Bürgern zugefügt hat!
Vielleicht sollten die beim FA mal rechnen lernen...
1+1=2, 2+1=3, 3+1=4,... usw usf...
Das kann doch nicht so schwer sein!
2+11=12 ! (Das ist richtig, wenn man nicht rechnen, aber dafür falsch schreiben kann :-) | zwei + elf ergibt nunmal zwoelf q.e.d.)

04.02.2012
18:30
Mann nach Finanzamt-Panne 80.000 Euro reicher
von Bierwurst | #4

wie kommen die denn NACH ACHT JAHREN darauf, nochmal nachzurechnen???

04.02.2012
10:09
Finanzamt nach Bürger-Pannen um Millionen reicher
von WhatDoesItAllMean | #3

Wenn der Bürger eine Frist versäumt, ist er sein Geld los, auch wenn ihm ursprünglich eine Rückerstattung zuviel abgeführter Steuern zugestanden hätte.

Daß das auch umgekehrt gilt, versteht sich doch von selbst. Und daß darüber überhaupt ein Prozeß geführt werden muß, zeigt das mangelhafte Rechtsempfinden des betreffenden Finanzamtes.

03.02.2012
13:37
Bringschuld
von Erbeck1 | #2

Was für ein Blödsinn ! Hier liegt doch wohl aufgrund der Eindeutigkeit eine Bringschuld des Bürgers vor . Man kann bei Gesetzen und Entscheidungen nur noch mit dem Kopf wackeln . Man kriegt in diese ganzen Dinge aber keine Linie rein , weil Willkür und Unverständnis vorherscht .

Meinetwegen kann der gute Mann mit dem Geld glücklich werden , weil dies nicht mein Thema ist .

03.02.2012
13:23
Mann nach Finanzamt-Panne 80.000 Euro reicher
von Rubicone | #1

Niemand zahlt gerne Steuern, aber wenn ich statt ein paar Hundert Euro plötzlich 80 000.- zurückerhalte, dann sollte doch wohl klar sein, dass ein Fehler vorliegt.
Eine Rückfrage beim Finanzamt wäre mehr als Ehrensache gewesen, insofern wünsche ich dem Herrn kein Glück mit dem "erschlichenen" Geld.

1 Antwort
Eine Rückfrage beim Finanzamt wäre mehr als Ehrensache gewesen
von eiwoisserden | #1-1


;o)

wie lautet der kommentar wenn die gutschrift auf " IHREM " konto gelandet waere?

;o)
.

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