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Urteile

Kinderpornos auf PC kein Entlassungsgrund

20.08.2010 | 08:40 Uhr
Kinderpornos auf PC kein Entlassungsgrund

Leipzig.Für Beamte bedeuten Kinderpornos auch auf dem heimischen PC ein schweres Dienstvergehen. Eine Entlassung ist aber trotzdem auch bei Lehrern nicht zwingend, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Kinderpornos auch auf dem heimischen PC sind ein schweres Dienstvergehen für Beamte. Eine Entlassung ist allerdings trotzdem auch bei Lehrern nicht zwingend, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Maßgeblich für die disziplinarischen Folgen sind danach die strafrechtliche Bewertung und die Nähe zur konkreten Arbeit.

Geklagt hatten ein Lehrer in Hamburg und ein Zollbeamter im Saarland. Beide hatten kinderpornografische Dateien auf ihren Computer geladen und waren deshalb zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Länder wollten sie aus dem Dienst entlassen. Auch das Bundesverwaltungsgericht wertete den Besitz kinderpornografischer Dateien als klaren Verstoß gegen beamtenrechtliche Pflichten. Schließlich trage die Nachfrage nach Kinderpornografie indirekt zum Missbrauch von Kindern bei. Die disziplinarrechtlichen Folgen seien aber trotzdem jeweils im Einzelfall zu prüfen.

Ein Jahr Gefängnis

Dem Lehrer komme zugute, dass er die Taten schon 2001 und 2002 begangen habe. Damals sei der Besitz von Kinderpornografie mit höchstens einem Jahr Gefängnis bestraft worden. Übersetzt in das Disziplinarrecht könne dies nur in Ausnahmefällen eine Entlassung bedeuten. Seit 2003 beträgt die Höchststrafe zwei Jahre; ob die Bewertung für einen Lehrer danach anders ausfallen würde, ließen die Leipziger Richter offen. Im Fall des Zollbeamten galt zwar schon das höhere Strafmaß, dafür sei aber die Nähe zum Beruf gering, argumentierte das Bundesverwaltungsgericht. Beide Fälle sollen die Vorinstanzen nun nochmals prüfen. (afp)

DerWesten

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Kommentare
23.08.2010
13:14
Kinderpornos auf PC kein Entlassungsgrund
von Asu | #12

Jemand der tagtäglich mit Kindern zu tun hat, und bei Besitz (denn seit 2002 ist viel Wasser den Rhein runter geflossen, Dateien löschen kann doch sogar ein Lehrer) von solchem Schmutz ist, soll weiter machen und mit Kindern arbeiten.

Das ist nicht Gerecht. In diesem Land ist ja Recht eh nicht mit Gerecht gleichzusetzen.

Peinlich...

20.08.2010
12:01
Kinderpornos auf PC kein Entlassungsgrund
von Wolfgang_R | #11

Das Urteil gilt nur für diesen Altfall. Wer den Straftatbestand nach 2002 erfüllt, muss natürlich damit rechnen dass er entlassen wird.

Also immer mit der Ruhe - von wegen Bananenrepublik. Nicht gleich verzweifeln. ;)

20.08.2010
10:41
Kinderpornos auf PC kein Entlassungsgrund
von wildplakatierer | #10

warum sollten die denn ihren arbeitsplatz verlieren? die kriegen auf dem zivilrechtlichen weg (hoffentlich) ne strafe aufgebrummt und gut ist.
das gilt doch für alle anderen auch, oder habt ihr schon mal gehört, dass jemand gefeuert wurde, weil er (nicht beim arbeitgeber!) beim klauen erwischt wurde?

20.08.2010
10:11
Kinderpornos auf PC kein Entlassungsgrund
von wattsolldattdenn | #9

Ein Aufschrei der Heuchler. Sicher ist das Signal diese Urteils nicht gut und ich verurteile schärfstens solche Taten. Außerdem sollte da eigentlich nie Bewährung angewandt werden. Aber viele auf Bewährung Verurteilte haben immer noch ihren Arbeitsplatz.
Im Gegenteil, hier erfährt der private Arbeitgeber von der Bewährungsstrafe nicht einmal.
Sollen wir den Pranger eröffnen und jede Straftat auf Bewährung automatisch an den Arbeitgeber übermitteln?
Den Aufschrei möchte ich nicht hören.
Die wollen die Leute doch schon für ein Biss in ein altes Brötchen feuern......

20.08.2010
10:02
Kinderpornos auf PC kein Entlassungsgrund
von happyindortmund | #8

Graus. Und dürfen Richter Mitglied im Ku Kux Klan sein?

20.08.2010
09:39
Kinderpornos auf PC kein Entlassungsgrund
von Onsom | #7

@Nothingandnowhere

Der Lehrer ist sicher an keiner Schule, da er ja gegen seine Entlassung klagt, daher bereits entlassen ist.

20.08.2010
09:37
Kinderpornos auf PC kein Entlassungsgrund
von Onsom | #6

Damals sei der Besitz von Kinderpornografie mit höchstens einem Jahr Gefängnis bestraft worden. Übersetzt in das Disziplinarrecht könne dies nur in Ausnahmefällen eine Entlassung bedeuten.

Das Urteil ist erstmal formal juristisch. Ich denke (hoffe) mal der Richter wird bei der erneuten Prüfung, im Fall des Lehrers, zum selben Urteil kommen, muss dies nur genauer begründen.

20.08.2010
09:37
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von Onsom | #5

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20.08.2010
09:32
Kinderpornos auf PC kein Entlassungsgrund
von Sledge Hammer | #4

Da fühlt man sich doch gleich wohler, wenn die Kinder von Lehrern unterrichtet werden, die sie als Sexualobjekte sehen. Im Gegenzug werden dann Beamte nicht befördert, weil sie für bessere Arbeitsbedingungen auf die Straße gehen. Schöne neue Welt!

20.08.2010
09:16
Blockierter Kommentar.
von Nothingandnowhere | #3

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