Kinder angezündet - Vater soll lebenslang in Haft
22.05.2012 | 14:31 Uhr 2012-05-22T14:31:00+0200
Potsdam. Weil er seine beiden Töchter in einem Pkw verbrannt hat, soll ein 42-Jähriger lebenslang in Haft. Das fordert die Staatsanwaltschaft im Prozess vor dem Potsdamer Landgericht. Der Vater habe seine Kinder „mit schwer zu überbietenden Grausamkeit“ umgebracht.
Plädoyers in einem der grausamsten Verbrechensfälle des vergangenen Jahres: Im Prozess gegen einen Dänen, der seine beiden Töchter bei lebendigem Leib verbrannt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft in Potsdam am Dienstag eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der Verteidiger des wegen zweifachen Mordes angeklagten 41-jährigen Peter-Thue R. sprach von einer Verzweiflungstat, der Angeklagte selbst zeigte in seinem Schlusswort tiefe Reue.
Staatsanwalt Peter Petersen hielt den wegen zweifachen Mordes angeklagten Peter-Thue R. für überführt. Er soll im August 2011 unweit von Nauen in Brandenburg seinen Wagen auf einem Waldweg abgestellt und in Brand gesetzt haben. Seine neun und zehn Jahre alten Töchter sollen auf der Rückbank gesessen und geschlafen haben, nachdem ihnen der Vater ein Schlafmittel verabreicht hatte. Hintergrund war laut Anklage ein Sorgerechtsstreit. Ein Gericht hatte der Ex-Frau des Angeklagten kurz zuvor das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zugesprochen, wie der Staatsanwalt sagte.
Kinder starben an Verbrennungen und Rachgasvergiftung
Petersen nannte als Grund für das mutmaßliche Verbrechen die Absicht des Angeklagten, seiner geschiedenen Frau zu schaden. Er habe seine Ex-Frau so treffen wollen, "wie man einen Menschen nur treffen kann", sagte der Staatsanwalt.
Das psychiatrische Gutachten habe erwiesen, dass R. voll schuldfähig gehandelt habe. Der Staatsanwalt unterstrich, dass die verabreichten Schlaftabletten keine schmerzstillende Wirkung gehabt hätten. "Ich hoffe sehr, dass Sie die Todesschreie Ihrer Kinder nie mehr aus den Ohren bekommen", sagte Petersen. Die Kinder starben an einer Rauchgasvergiftung und Verbrennungen vierten Grades am ganzen Körper.
Er beschuldigte R. der "schwer zu überbietenden Grausamkeit" und der Heimtücke. Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe forderte er das Gericht auf, die besondere Schwere der Schuld anzuerkennen. Petersen widersprach der Aussage des Angeklagten, dass er sich gemeinsam mit den Kindern töten wollte. Er habe "keine ernst zu nehmende Absicht gehabt", sich umzubringen. Dafür spreche auch, dass er Rettungssanitätern bereits kurz nach der Tat eine "detailreiche Geschichte aufgetischt" habe, mit deren Hilfe er sich einem Strafprozess habe entziehen wollen.
Verteidiger spricht von "falsch verstandenem Mitleid"
R.s Verteidiger Thomas Arndt wies den Vorwurf des Mordes zurück und wertete die Tat als "Totschlag". Sein Mandat habe aufgrund einer Belastungsstörung einen "erweiterten Selbstmord" begehen wollen und aus "falsch verstandenem Mitleid" die Kinder getötet. "Er wollte seinen Kindern die Schande ersparen, mit einem Vater zu leben, der Selbstmord begangen hat", sagte der Verteidiger. Er betonte, R. wolle nach wie vor aus dem Leben scheiden.
Der Angeklagte folgte dem Plädoyer des Verteidigers unter Tränen. In seinem Schlusswort entschuldigte er sich bei der Mutter der Kinder, Verwandten und Freunden. "Ich bereue es", sagte er. Sein Antrieb sei Liebe gewesen, nicht Hass. Seinen Mädchen sei es "nicht gut" gegangen. Der Prozess sei für ihn nicht entscheidend. "Die Scham, die Schuld, das Vermissen wird nie vergehen." Er schloss mit den Worten, dass er sich nie vergeben werde.
Der Nebenkläger, der die Mutter der Mädchen vertrat, schloss sich voll umfänglich den Argumenten des Staatsanwalts an. Das Urteil wird am 31. Mai erwartet. Folgt das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts und erkennt die besondere Schwere der Schuld an, ist eine Entlassung nach 15 Jahren Haft nicht möglich. (afp)

00:16
Das ist nicht nachvollziehbar wie man so zu etwas fähig sein kann.
23:17
Bei einem Mann und Vater, der zu sowas fähig ist, wundert es einen nicht, dass sich seine Frau von ihm hat scheiden lassen und auch das Sorgerecht für die Kinder alleine wollte.
21:07
Ich verstehe nicht so ganz, wie der Verteidiger auch noch aus solch einer Tat einen Totschlag zusammenstricken will.
Wo beginnt die moralische Eigenverantwortung und wie weit die Berufspflicht?
Gruß
14:44
Schockierend!!!! Wie kann man seinen eigenen Kindern so etwas antuen!!! Er hat das Vertrauen seiner Kinder ausgenutzt!!! Ich möchte gar nicht wissen, was die letzten Gedanken der Mädchen waren!!!
Und das alles, um sich an seiner Frau zu rächen????
Himmel hilf!!!
Dieser Mann kann gar nicht hart genug bestraft werden!