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Kachelmann klagt erfolgreich gegen zu detaillierte Berichterstattung

14.02.2012 | 16:17 Uhr
Kachelmann klagt erfolgreich gegen zu detaillierte Berichterstattung
Der frühere ARD-Wettermoderator

Köln.   Jörg Kachelmann hat erfolgreich gegen die detaillierte Berichterstattung über seinen eigenen Prozess geklagt. Das Oberlandesgericht Köln entschied am Dienstag, dass die Medien Umstände aus dem Leben des ehemaligen ARD-Wettermoderators nicht ohne weiteres hätten verbreiten dürfen.

Der frühere ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann hat erfolgreich gegen die detaillierte Berichterstattung über seinen eigenen Prozess geklagt. Das Oberlandesgericht Köln entschied am Dienstag, dass die Medien Umstände aus dem privaten Lebensbereich des damals Angeklagten nicht ohne weiteres hätten verbreiten dürfen, auch wenn sie in der öffentlichen Verhandlung angesprochen wurden.

Kachelmann, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Ex-Freundin angeklagt und freigesprochen worden war, hatte gegen die Berichterstattung mehrerer Medien geklagt. Vom Landgericht hatte er bereits Recht bekommen. Die Berufungen der Medien wurden nun ebenfalls zurückgewiesen.

Medien griffen nach Ansicht des Gerichts in Kachelmanns Persönlichkeitsrecht ein

Kachelmann hatte in der Vernehmung den üblichen und einvernehmlichen Sexualverkehr zwischen ihm und seiner Ex-Freundin detailliert geschildert. Die drei verklagten Medien hatten Einzelheiten darüber verbreitet. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts wurde damit in Kachelmanns Persönlichkeitsrecht eingegriffen. Das Interesse der Medien habe hinter dem Recht des Klägers auf Schutz seiner Intimsphäre zurückzustehen, hieß es.

Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien, erst recht bei einer Veröffentlichung im Internet ausgehe. Die veröffentlichten Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Tatvorwurf gestanden. Bis zu einer Verurteilung gelte zugunsten des Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Das Oberlandesgericht hat Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. (dapd)

Der Kachelmann-Prozess

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Kommentare
14.02.2012
23:05
Irrtum
von RainerN | #7

@Xavinia

Das Gericht stellt fest
Die veröffentlichten Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Tatvorwurf gestanden.
Wenn die Medien dennoch glauben, darüber berichten zu müssen, dann hat das meiner Meinung nichts mit Pressefreiheit zu tun, sondern eher Sensationslüsternheit und Auflagensteigerung.
Übrigens bin ich der Meinung, dass sich Hr. Kachelmann zu Recht gewehrt hat, auch wenn sein Ruf wohl auf Dauer beschädigt bleibt. Der Fall Kachelmann ist aus meiner Sicht ein klassisches Beispiel dafür, wie in unserem Land ein Mensch fertiggemacht werden kann und ein guter Ruf, auch Dank Internet, für immer ruiniert wird. Auch die Deutschen Rechtssprechung hat hierzu nicht unerheblich beigetragen, so muss man leider sagen. Hierzu nur einige Beispiele. http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Justizirrtum.

14.02.2012
20:57
Kachelmann klagt erfolgreich gegen zu detaillierte Berichterstattung
von Xavinia | #6

Verstehe ich das richtig?
Was in einer öffentlich geführten Verhandlung zur Sprache kommt, sollen die Medien nicht mehr drucken dürfen? Wo bleibt da die Pressefreiheit? Wenn mich ein Prozess interessiert, bin ich als zukünftig gezwungen, mich in den Verhandlungssaal zu setzen und kann nicht mehr darauf zu hoffen, durch die Medien informiert zu werden?

Ich kann das nicht glauben!

Ja, da muss wirklich ein Grundsatzurteil her! Schwer vorstellbar, dass das Presserecht derart beschnitten werden kann. Persönlichkeitsrecht hin oder her... was öffentlich in der Verhandlung zur Sprache kommt... darüber möchte ich als mündiger Bürger informiert werden.

Schließlich geht es zukünftig ja nicht mehr um den Fall K.; das betrifft sämtliche Prozesse, die noch folgen werden.

Ich bin wirklich gespannt, was der BGH dazu zu sagen hat.

Und dabei interessiert mich ein Wettermoderator herzlich wenig.

Pressefreiheit beschneiden wollen... tztztztztztztz

1 Antwort
Kachelmann klagt erfolgreich gegen zu detaillierte Berichterstattung
von baldinsoelde | #6-1

Jeder Mensch hat ein Anrecht auf sein Persönlichkeitsrecht. Dahinter muss das Recht der Medien auf Veröffentlichung zurückstehen. Die Neugier und die Sensationsgier der Menschen bleibt künftig eben ungestillt. Das muss die Presse aushalten. Und das ist gut so.

14.02.2012
20:37
Blockierter Kommentar.
von Babapapa | #5

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

14.02.2012
17:38
Kachelmann klagt erfolgreich gegen zu detaillierte Berichterstattung
von moin-moin | #4

Der ach so saubere Herr Kachelmann will sich nun seine RA-Kosten zurückholen!
Der BGH sollte eine solche Klage nicht annehmen!

14.02.2012
17:07
Kachelmann klagt erfolgreich gegen zu detaillierte Berichterstattung
von Koenigsblau204 | #3

@#1 Nussknacker

Können Sie Ihre These mit Belegen stützen?

Das die Mehrheit der Deutschen für schuldig hält weiß ich nicht, aber das wäre mir neu.

14.02.2012
16:40
Blockierter Kommentar.
von clarissimus | #2

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

14.02.2012
16:28
Kachelmann klagt erfolgreich gegen zu detaillierte Berichterstattung
von nussknacker | #1

und wen interessiert noch heute die Taten von Kachelmann?
Ob Freispruch oder nicht, die Mehrheit der Deutschen hält ihn nach wie vor für schuldig!

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