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Jagdgegner kämpft gegen Waidmänner im eigenen Wald

30.11.2011 | 14:18 Uhr
Jagdgegner kämpft gegen Waidmänner im eigenen Wald
Ein 56-jähriger Jagdgegner aus Rheinland-Pfalz will nicht hinnehmen, dass in seinen Privatwäldern gejagt wird. Foto: dapd

Paris.   Seit Jahren wehrt er sich vergeblich dagegen, dass in seinen Wäldern gejagt wird. Jetzt ist der 56-Jährige aus Rheinland-Pfalz bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Der Vegetarier beruft sich auf seine Gewissensfreiheit. Doch die Bundesregierung hält dagegen.

Muss ein überzeugter Jagdgegner dulden, dass andere in seinem Privatwald auf die Pirsch gehen? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Mittwoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die 17 Richter der Großen Kammer des Straßburger Gerichts prüften die Klage eines Grundbesitzer aus Rheinland-Pfalz, der sich seit Jahren vergeblich dagegen wehrt, dass in seinen Wäldern gejagt wird. Der 56-jährige Kläger Günter Herrmann wirft Deutschland unter anderem Verstöße gegen sein Recht auf Schutz des Eigentums sowie auf Meinungs- und Gewissensfreiheit vor.

Die Rechtsvertreterin der Bundesregierung, Stefanie Schmahl, wies die Vorwürfe zurück. Das Bundesjagdgesetz sehe vor, dass Grundbesitzer ihre Reviere entweder selbst bejagen oder die Jagd durch andere dulden müssen. Wer weniger als 75 Hektar Wald besitze, werde zugleich automatisch Mitglied in einer örtlichen Jagdvereinigung.

Ökologische Gleichgewicht soll erhalten bleiben

Ziel dieser Vorschrift sei es, einen gesunden Wildbestand und ein ökologisches Gleichgewicht zu erhalten, betonte die Juristin. Zudem gelte die Vorschrift für alle Grundbesitzer - private oder öffentliche. Das allgemeine Interesse stehe dabei über dem Interesse einzelner Bürger. Das Jagdgesetz gelte für alle, Ausnahmen im Interesse Einzelner seien nicht zulässig. Im Gegensatz zu anderen Ländern, etwa Frankreich, schütze Deutschland nicht das Recht der Bürger auf Jagd, sondern übergeordnete Ziele wie den Natur- und Artenschutz.

Der Anwalt des Klägers, Michael Kleine-Cosack, sagte dagegen, bisher sei in keiner empirischen Studie nachgewiesen worden, dass die Jagd zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts notwendig sei. In zahlreichen europäischen Ländern seien Grundbesitzer nicht verpflichtet, in ihren Revieren Jäger zuzulassen oder gar selbst Mitglieder von Jagdvereinen zu werden. Nichts deute darauf hin, dass dies dem Wildbestand schade. Dieser Bestand regele sich von alleine.

Kläger ist Vegetarier

„Deutschland hat ein Problem mit der individuellen Freiheit, alles muss organisert und geregelt werden“, kritisierte der Anwalt. Sein Klient sei Vegetarier und aus Gewissensgründen gegen die Jagd, sagte Kleine-Cosack weiter. Dass er gezwungen sei, in seinem Wäldern Jäger zu dulden, sei „unerhältnismäßig“ und könne nicht mit dem allgemeinen Interesse gerechtfertigt werden.

Der Kläger, der von Beruf selbst Anwalt ist, war in Deutschland vergeblich durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht gezogen. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde Herrmanns im Dezember 2006 nicht an. Das deutsche Jagdrecht ziele darauf ab, die Gesundheit des Wilds und die Artenvielfalt zu schützen, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung.

Öffentliches Interesse contra Recht des Einzelnen

Dem hatte sich im Januar auch eine kleine Kammer des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte angeschlossen. Es sei legitim, in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland den Wildbestand zu kontrollieren. Das öffentliche Interesse wiege schwerer als das Rechts eines Einzelnen auf Gewissensfreiheit. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Rechtmittel ein und forderte eine neue Prüfung durch die Große Kammer. Deren Entscheidung wird nun in einigen Monaten erwartet.

Über seine Chancen, die Straßburg Richter doch noch überzeugen zu können, wollte der Jagdgegner Herrmann am Mittwoch in Straßburg nicht spekulieren. Mit seinem jahrelangen Rechtsstreit habe er auch auf das „sensible Thema“ Jagd aufmerksam machen wollen: „Wenn ich nur ein Kaninchen vor dem Abschuss gerettet habe, ist dies auch ein Erfolg.“ (afp)

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Kommentare
01.12.2011
06:56
Blockierter Kommentar.
von BigBadBull | #2

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

1 Antwort
Jagdgegner kämpft gegen Waidmänner im eigenen Wald
von kdit | #2-1

Ja, und das Schwein für Ihr Schnitzel hat sich selber in das Messer gestürzt.

Ob ich ein Tier mit dem Bolzenschußgerät schlachte oder erschiesse, wo ist da ein Unterschied.

30.11.2011
14:43
Jagdgegner kämpft gegen Waidmänner im eigenen Wald
von Linker-Genosse | #1

Zu: Wer weniger als 75 Hektar Wald besitze, werde zugleich automatisch Mitglied in einer örtlichen Jagdvereinigung.

Gegen diese Art von Mitgliedschaft kann wie bei der Zwangsverpflichtung in der Berufsgenossenschaft erfolgreich Klage geführt werden, da beide nicht im europäischen Gesetz verankert sind.

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