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Ist Nachsitzen Freiheitsberaubung? Lehrer freigesprochen

Ist Nachsitzen Freiheitsberaubung? Lehrer freigesprochen

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Philip Parusel Lehrer Kaarst Foto: dpa
Ein Lehrer aus Kaarst hat Schüler festgehalten, bis sie eine Arbeit abgaben. Nach einer Anzeige wurde der Mann nun freigesprochen.

Düsseldorf. 

Der Musiklehrer Philip P. (50) wollte eigentlich nur, dass seine Schüler sich auf eine Arbeit konzentrieren und nicht aus dem Klassenraum stürmen. Weil einige Schüler seine Methoden als Straftat wahrnehmen, kam es zum Prozess – mit einem positiven Ausgang für den Pädagogen.

Gegen den Lehrer wurde wegen Freiheitsberaubung ermittelt. Der Prozess hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. „Das wäre für alle Lehrer ein Super-Gau geworden“, sagt die Vorsitzende des Verbandes Lehrer NRW, Brigitte Balbach. „Was glauben sie, was nächste Woche in den Schulen los gewesen wäre?“

Musiklehrer Philip P. und seine Zehntausenden Lehrerkollegen können aufatmen. Wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung hatte der Pädagoge lange auf der Anklagebank ausharren müssen. Doch am Freitag sprach ihn das Düsseldorfer Landgericht in der Berufung frei.

Schüler rief die Polizei

Eine Unterrichtsstunde über den „Teufelsgeiger“ Paganini brachte P. juristische Probleme ein. Die Klasse 6 b war laut und sollte deswegen den Wikipedia-Eintrag über Paganini abschreiben. Am Ende der Stunde wollte P. die Abschriften einzeln kontrollieren, setzte sich dazu in die Tür, schob einen Drängler zurück, der später über Schmerzen nach einem Stoß in die Magengrube klagte.

Da wählte ein Schüler per Handy den Polizei-Notruf. In der Klasse drehe ein Lehrer durch – Schüler würden geschlagen und gegen ihren Willen festgehalten. Die Polizei tauchte auf, der Schulleiter eilte herbei. P. saß noch in der Tür, die Gitarre quer auf dem Schoß, eine Handvoll Schüler war noch im Raum.

In erster Instanz wurde der Lehrer verurteilt

Der Schüler, der ihn angezeigt habe, sei ihm schon in der ersten Stunde aufgefallen, in der er jene Realschulklasse in Kaarst unterrichtet habe, sagte P. – weil er während des Musikunterrichts im Bürgerlichen Gesetzbuch gelesen und ihm auf seine Nachfrage erklärt habe: „Ich will Anwalt werden.“

„Ich hätte es nicht für möglich gehalten, aber der Schüler hat einen Stein ins Rollen gebracht, der mich auf diese Anklagebank geschleudert hat“, sagt der Lehrer. Und es kommt für ihn noch dicker: In erster Instanz wird er vom Amtsgericht Neuss sogar wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen und verurteilt, auch wenn es statt Strafe nur eine Verwarnung gibt.

Lehrer spricht von verlorenem Vertrauen

So erleichtert er am Freitag nach dem Freispruch ist, hat die Sache für ihn einen Nachgeschmack: „Ich habe mein Vertrauen in Staatsanwaltschaft und Polizei ein wenig verloren. Wir haben die Aufgabe, den Schülern Grenzen aufzuzeigen. Wenn man dabei von offizieller Seite demontiert wird, wird das sehr erschwert“, sagt P. Bis vor kurzem habe er den Lehrerberuf noch jedem empfohlen. Da sei er nun vorsichtiger. „Alle Welt sagt uns, wie wir es besser machen können, aber keiner kommt und macht es vor.“

Staatsanwältin Laura de Bruyne hatte sich bis zuletzt für eine Verurteilung des Pädagogen ins Zeug gelegt: „Es besteht kein Zweifel daran, dass er eine Straftat begangen hat.“ Die Eltern dürften schließlich darauf hoffen, dass ihre Kinder pünktlich nach Hause kämen. Nachsitzen müsse angekündigt werden. Sein Herumfuchteln sei fahrlässige Körperverletzung gewesen. Sie hatte 15 Tagessätze Geldstrafe beantragt.

Gericht stellt Verfahren zu diesem Thema generell infrage

Verteidiger Andreas Vorster sagt, im Rahmen der Schulpflicht gelte nun einmal: Der Lehrer beende den Unterricht, nicht der Schulgong. Das Gericht befand schließlich: Man habe keine Straftat feststellen können. Und einen kleinen Seitenhieb kann sich der Vorsitzende Richter Rainer Drees, der das Verfahren nach eigenem Bekunden gerne eingestellt hätte, nicht verkneifen: „Es ist doch fraglich, ob es Sinn macht, so etwas zu verfolgen.“

„Das ist ein guter Tag für die Lehrerschaft. Damit ist ein disziplinierter und geordneter Unterricht in Deutschland weiterhin möglich“, sagt Anwalt Vorster. (dpa)