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Mordprozess

"Ich haben niemanden getötet" - Urteil im Münchner Doppelmord-Prozess fällt Montag

28.09.2012 | 13:37 Uhr
"Ich haben niemanden getötet" - Urteil im Münchner Doppelmord-Prozess fällt Montag
Wegen Doppelmordes muss sich ein 45-jähriger Münchner vor Gericht verantworten.Foto: dapd

München.  Der 45-jährige Angeklagte aus München soll seine aus Angola stammende Ex-Geliebte und die gemeinsame Tochter während eines Urlaubs in Portugal umgebracht haben. Als Tatmotiv gibt die Staatsanwaltschaft an, dass der Mann die Affäre vor seiner Lebensgefährtin geheim halten und keinen Unterhalt für das Kind habe zahlen wollen.

Lebenslange Haft oder Freispruch: Im Prozess um den Doppelmord in Portugal soll am Montag um 13 Uhr das Urteil vor dem Landgericht München fallen. Die Schwurgerichtskammer hatte seit Mitte März gegen einen 45-jährigen Münchner verhandelt, dem die Staatsanwaltschaft den Mord an seiner Ex-Geliebten und der gemeinsamen Tochter vorwirft. Nach dem Willen der Anklagevertretung soll der Angeklagte lebenslang in Haft, die Verteidigung plädiert auf Freispruch.

Den Ermittlern zufolge tötete der gelernte Fluggerätebauer die Frau und das eineinhalb Jahre alte Mädchen während eines Urlaubs in Portugal im Juli 2010. Er habe keinen Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlen und die Affäre mit der aus Angola stammenden Frau vor seiner langjährigen Lebensgefährtin verheimlichen wollen, hieß es zum Tatmotiv.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe unter Tränen

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe während des ihm zustehenden letzten Wortes unter Tränen zurückgewiesen: "Ich habe niemanden getötet. Ich möchte nicht für etwas bestraft werden, was ich nicht getan habe", appellierte er in der vergangenen Woche an die Richter.

Staatsanwältin Elisabeth Ehrl hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Sie beantragte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre es für den Mann nahezu unmöglich, nach 15 Jahren aus der Haft entlassen zu werden. Ehrl erklärte: "Ich bin der Überzeugung, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat."

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