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Hopp-Erpresser muss drei Jahre ins Gefängnis

09.12.2009 | 12:07 Uhr
Hopp-Erpresser muss drei Jahre ins Gefängnis

Heidelberg. Er wollte 5,5 Millionen Euro haben und drohte, die Familie von Milliardär und Fußball-Mäzen Dietmar Hopp zu ermorden. Jetzt hat das Landgericht Heidelberg Ralf M. zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Hopps Anwalt hatte, ebenso wie der Staatsanwalt, fünf Jahre gefordert.

Wegen versuchter Erpressung des Milliardärs Dietmar Hopp muss ein 43-jähriger Spediteur aus dem Landkreis Heilbronn drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Heidelberg sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen Ende August und Anfang September in drei Briefen von Hopp insgesamt 5,5 Millionen Euro verlangt hatte. Andernfalls - so drohte der Erpresser - würden Hopps Ehefrau und dessen zwei Söhne zu Tode kommen.

Tatmotiv: finanzielle Schwierigkeiten

Der Mann wurde am 5. September von der Polizei festgenommen. Zu einer Geldübergabe kam es nicht. Als Tatmotiv nannte der Inhaber einer Spedition in Gemmingen finanzielle Schwierigkeiten seiner Firma.

Am Dienstag hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er habe die Erpresserbriefe «selbst verfasst», gestand der Inhaber einer Speditionsfirma aus Gemmingen im Landkreis Heilbronn.

Hopp-Famile zwischenzeitlich ins Ausland geflohen

Erpressungsopfer Dietmar Hopp

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, der Anwalt Hopps, Alexander Keller, schloss sich als Vertreter der Nebenklage der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Der Angeklagte habe mit «fast schon brutaler Rücksichtslosigkeit» gehandelt. Denn in seinen Briefen habe er eine Reihenfolge genannt, in der die Angehörigen Hopps sterben sollten. Die Familie des 69-jährigen SAP-Mitbegründers und Fußball-Mäzens habe sich für drei Wochen ins Ausland begeben müssen, um sich in Sicherheit zu bringen.

Mit Blick auf das Tatmotiv des Angeklagten sagte Keller, es sei erschreckend, wie ein «ganz normaler Bürger» dazu komme, jemanden zu erpressen. «Das macht Angst», sagte Keller. Die Strafe müsse daher eine «Abschreckungswirkung» für potenzielle Nachahmungstäter haben. (ddp)

DerWesten

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Kommentare
09.12.2009
14:32
Hopp-Erpresser muss drei Jahre ins Gefängnis
von holmark | #1

War ein schwieriger Job für den Verteidiger. Das Gericht wollte den Angeklagten doch glatt freisprechen... ;o)

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